fotorechte der bravo

boerge

boerge

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moin moin,
ich hätte mal gerne gewusst wie das ist, wenn man ein foto von sich in der bravo endeckt!?
folgende sache:
ich hab letzte woche ein bild von mir in der bravo gesehn mit einem artikel eines ehemaligen mitmusiker von mir, der jetzt den erfolg hat und in der bravo steht.
da ich halt früher mit ihm zusammen in einer band gespielt hab ist da ein altes foto von einem auftritt von uns abgebildet, welches mich und ihn zeigt.
jedoch meine ich mal gehört zu haben das wenn eine zeitschrift mich abdruckt, sie vorher da eine genemigung von mir braucht!?
ist das de fact so??
wär cool wenn da jemand sich auskennt.

p.s.ich meine sogar, dass das foto damals von meinem vatre geschossen wurde, also sind da ja auch urheber rechte von ihm vorhanden!?
 
Was?

Du warst mal bei Tokio Hotel?

:D


sorry, aber der musste sein ;)

aber keine ahnung wie es damit aussieht...
 
KLeiner Kommerzgandalf wie? Willst wohl mit auf den Zug aufspringen? :D
Kleiner Spaß.
Tatsächlich ist das so dass man ein so genanntes Bild-Recht hat. Dies gilt aber nur für Privatpersonen, d.h. wer im Rampenlicht steht und sowieso 1000-mal täglich ablichtet wird (Politiker, Schauspieler usw.), hat dieses Recht nicht mehr.
In diesem Sinne: Zeigs der Bravo!!! ;)
 
Grundsätzlich brauchen sie deine Genehmigung. Dein Freund hat vermutlich gesagt, er habe sie.
Bekannte Personen oder Menschen der öffentlichkeit geniessen weniger Persönlichkeitsschutz. D.h. da darf man ohne Zustimmung Fotos veröffentlichen. Bei normal Sterblichen muss es genehmigt sein. In der CH ist es so.


Was für ne Motivation? Strapazier nicht unnötig das Recht.
 
Dein Freund hat vermutlich gesagt, er habe sie.

nun der titel des artikels lautete:
"alle meine freunde hassten mich" :D

was darauf schließen lässt, dass auch die band-trennung nicht sehr nett und gut verlaufen ist.
und auch ich mit gewissen schulden aus der sache rausgegangen bin.

von daher ist es eine überlegung wert nachzufragen, wie das mit eventuellen zahlungen für das bild aussieht. ;)
 
Wenn du da schon rechtlich vorgehen möchtest, ist aus meiner Sicht entscheidender und belastbarer, wer der Urheber des Fotos ist. Wenn dein Vater das Foto tatsächlich geschossen hat, muss von ihm die Genehmigung eingeholt werden. Die Frage ist aber am Ende, ob du damit durchkommst, denn irgendwie kann sich hier als Angeklagter sicherlich aus der Bredouille manövrieren. Der Streitwert dürfte auch wirklich nicht sonderlich hoch liegen.
Es gibt auch das Modell der einstweiligen Verfügung. Meines Wissens zahlt dann der Beklagte einen Betrag X (ich meine, das sind 1000,- Euro oder so) und verpflichtet sich, in Zukunft dieses Bild nicht mehr ohne Genehmigung zu verwenden. Bin aber kein Jurist, kenne dieses Prozedere nur peripher aus beruflichen Gründen.

Grüße

hirse
 
Ob man im Nachhinen Geld bekommen kann, weiss ich nicht. Kleine Genugtuung. Dreistellig. Hätte sich die Bravo ohne dein Bild weniger verkauft? Hast du ein Verlust, wegen dem Bild in der Bravo?

Ist schwierig. Keine Ahnung, nur Vermutungen.

EarlGrey kommt gleich. :D
 
hi,

wenn bei dem Foto nicht eine bestimmte Person, sondern eine (unbestimmte?) Gruppe von Menschen oder eine bestimmte Situation abgebildet wird, gibt es u.U. kein Recht am eigenen Bild (allg. Persönlichkeitsrecht, hat mir Urheberrecht des Fotografen nichts zu tun). Ich denke, das wird bei Deinem Foto wahrscheinlich eher nicht der Fall sein, aber es ist sicher nicht verkehrt, sich nochmal genauer zu informieren. Dann stellt sich aber auch die Frage, ob Du eine Person der Zeitgeschichte bist. Wer weiß, vielleicht ist das der Fall, und Du kannst da gar nichts gegen machen? ;) Und schließlich hat hirse recht, wenn er darauf hinweist, dass die Urheberrechte am Foto bei Deinem Vater liegen und nicht bei Dir.

Gruß Rainer
 
Urheberrecht: Dein Vater hat das Foto gemacht, also entscheidet er wann und zu welchen Konditionen das Bild veröffentlicht wird. Genau wie bei der Mugge auch
Persönlichkeitsrecht: Also, du bist abgebildet, deshalb braucht die Bravo die Genehmigung von dir. Allerdings mit ein paar Ausnahmen: Wenn du nicht "zentrale Bildaussage" bist (also zufällig vor die Kamera gelaufen bist, oder in nem Pulk Touristen vor dem Dom stehst) brauchen sie keine Genehmigung. Ausnahme 2: Du bist eine relative oder gar absolute Person der Zeitgeschichte. Dann musst du damit leben.

Also scheinen hier Rechte verletzt worden zu sein, aber die Frage ist was bringts? Vor Gericht müsstest du darlegen können was dir für Nachteile und Beeinträchtigungen entstanden sind, davon hängt ja auch das Strafmaß ab. Da glaube ich dass da nicht wahnsinnig viel zu holen ist. Oder du meldest dich bei Bravo direkt und ohne Anwalt, da werden sie dir irgendwas zwischen 50 und 200 Ocken anbieten damit du Ruhe gibst. Vielleicht versucht sich Bravo auch an deinen ExKollegen zu halten, denn vielleicht hat der gesagt dass er alle Rechte besitzt?

Also: Recht hast du, aber ob sich das alles insgesamt lohnt musst du selbst wissen.
 
Fotorecht - Online
link zum dslr-forum.de

In dem Artikel wird recht genau beschrieben, wie das mit den Rechten an Bilder, den darauf abgebildeten Personen und den Fotografen ausschaut.

Grüß, Mitti
 
Ein Auftritt ist öffentlich! Also wirst Du mit Deinen Persönlichkeitsrechten nicht durchkommen. Du hast Dich schließlich vor Publikum auf die Bühne gestellt, um wahrgenommen zu werden. Anders wäre eine private Situation.
 
Hallo ,

zu den Bildrechten wurde ja schon genug gesagt ... aber diese Überschrift hier :

"alle meine freunde hassten mich"

.. wenn die wirklich so ist und Du bist definitiv auf dem Foto erkennbar, dann greift hier das Persönlichkeitsrecht ... denn eigentlich fällt sowas schon in den Bereich Verleumdung hinein. Sollte Dich jemand auf dem Foto erkennen wird er Dich auch mit der Überschrift in Verbindung bringen und das kann auch Auswirkungen ins Privatleben haben.

Tatsache ist :

Eine Veröffentlichung des Fotos wo DU erkennbar bist, hätte mit Dir abgesprochen werden müssen , und gerade auch die Überschrift. Von daher biste da wohl schön übergangen worden.

grüsse

F-Traxx
 
Vielleicht ists wirklich die Verbindung Foto<->Überschrift, die was bringen könnte?
 
Sorry, aber ey hast du keine anderen probleme? oder bist du einfach nur neidisch das du nicht auch den erfolg hast! sowas finde ich lächerlich...
 
und sowas halte ich für einen unqualifizierten Beitrag.
 
Hi Boerge,

locker bleiben!

Auch üble Verleumdungen, Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und Verarsche in Printmedien enden in der Regel mit einer kleinen Gegendarstellung. Und fertich.

Wenn du bei Stefan Raab als Depp des Monats wochenlang durchgenudelt wirst, kannst du etwas unternehmen. Aber ein Foto in der Bravo mit einer zweifelhaften Headline resultiert – bestenfalls – in einem „Hoppla, Sorry“ der Redaktion.

Verletzungen des Urheber- und Persönlichkeitsrechtes sind eigentlich nur bei einer werblichen Nutzung relevant. Die Pressefreiheit mit all ihren Schlupflöchern lässt sich prima dazu benutzen, im Rahmen einer Berichterstattung nahezu alles zu drucken, was auf einen Scanner passt. Also auch den Schlüpfer deiner ersten Freundin – wenn‘s denn ein Redakteur will und im Rahmen der Informationsfreiheit für wichtig hält.

Ärger dich im Stillen und stornier dein Bravo-Abo!
Es trifft die deutlich härter, einen ihrer letzten 36 Leser zu verlieren, als ein böser Brief mit wüsten Drohnungen, der üblicherweise als Lacher am schwarzen Brett der Betriebskantine endet. Direkt neben dem Motto der deutschen Presse: „Narrenfreiheit, wem Narrenfreiheit gebührt!“


Frank
 

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