Flexibler Einsatz der GEMA über z.B. TuneCore möglich?

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YanHurd

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Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage, zu der ich auch nach intensivem Suchen weder hier noch woanders eine Antwort gefunden habe.

Hintergrund: Manche Content-Aggregatoren wie z.B. TuneCore ermöglichen - zusätzlich zur Distribution über Medien- und Streaming-Plattformen - auch die Verwertung der Urheberrechte über die jeweiligen lokalen Verwertungsgesellschaften wie z.B. die GEMA. Die GEMA wiederum vertritt ja grundsätzlich das Gesamtwerk ihrer Mitglieder, und erlaubt Ausnahmen dazu lediglich beim Aufnahmeprozess durch Anmeldung früherer Werke für den Ausschluss aus der Verwertung. Ansonsten gilt: Einmal GEMA-Mitglied, verwertet diese "als Treuhänderin weltweit alle Ihnen gegenwärtig zustehenden und während der Vertragsdauer noch zuwachsenden, zufallenden, wieder zufallenden oder sonst erworbenen Rechte an Ihren Werken zur Wahrnehmung.".

Nun meine Frage: Wenn ein Urheber ohne GEMA-Mitgliedschaft ein Werk über TuneCore vertreibt - wird dieses dann über TuneCore (in der Rolle eines Verlages?) als Einzelwerk bei der GEMA angemeldet, und der Urheber kann die Dienste der GEMA für (nur) dieses Werk nutzen, ohne Mitglied bei der GEMA zu werden (oder werden zu müssen)? Wäre es über diesen Weg somit möglich, die GEMA für nur manche Werke zu nutzen, aber weiterhin z.B. in der Lage zu sein, andere Musikstücke unter der CC-Lizenz (welche ja nicht wirklich der NC-Variante bei der GEMA entspricht) zu veröffentlichen?
 
Der Splitt Verlag/Urheber ist i. d. R. 40/60.

Wenn Du auf 60% verzichten kannst und kein GEMA-Mitglied werden willst, klar.
Allerdings nutzt dann nicht du den „Dienst“ der GEMA, sondern TuneCore.

Ganz unten steht:
„Wenngleich TuneCore zahlreiche Tantiemen aus den Erträgen deiner Streams in deinem Auftrag einzieht, ist die Mitgliedschaft in einer PRO für jeden Songwriter immer noch äußerst wichtig, ganz gleich, ob du Mitglied in einer PRO in den Vereinigten Staaten (BMI, ASCAP oder SESAC) oder einer PRO außerhalb der Vereinigten Staaten wie PRS in Großbritannien, APRA in Australien, SACEM in Frankreich oder irgendeiner anderen PRO in der Welt bist. Wenn du kein Mitglied bist, entgehen dir die Aufführungs- und Rundfunkgebühren, die von diesen Gesellschaften für ihre Mitglieder eingezogen werden.

https://support.tunecore.com/hc/de/...-der-PRO-Verwertungsgesellschaften-einziehen-
 
Wenn ein Urheber ohne GEMA-Mitgliedschaft ein Werk über TuneCore vertreibt - wird dieses dann über TuneCore (in der Rolle eines Verlages?) als Einzelwerk bei der GEMA angemeldet, und der Urheber kann die Dienste der GEMA für (nur) dieses Werk nutzen, ohne Mitglied bei der GEMA zu werden (oder werden zu müssen)?
Nein, denn TuneCore ist und bleibt weiterhin ausschliesslich ein Vertrieb und wird deswegen nicht ansatzweise ein Verlag.
Und für Werkeanmeldungen bei der GEMA sind ausschliesslich deren Mitglieder wie Urheber und/oder Verlag zuständig.
 
Interressant, jedoch warum fragst Du das nicht direkt TuneCore?

Anrufen, mailen...

Stattdessen fragst Du hier? Wtf?
Könnte man als Standard-Antwort zu jeder DAW- oder Plugin-Frage etc. geben.

Das ist natürlich Unfug. Oder geht es hier bei Plugin oder DAW Fragen ständig um Rechtliches und um Geld?

Welchen Sinn siehst Du denn darin diese Frage hier, wo der Geschäftspartner weit weg ist, zu stellen?
 
Ganz unten steht:
„Wenngleich TuneCore zahlreiche Tantiemen aus den Erträgen deiner Streams in deinem Auftrag einzieht, [...]

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort - diesen Q&A-Beitrag von TuneCore kannte ich noch gar nicht ... und der erklärt einiges, aber für mich leider nicht alles :(

Nein, denn TuneCore ist und bleibt weiterhin ausschliesslich ein Vertrieb und wird deswegen nicht ansatzweise ein Verlag.
Und für Werkeanmeldungen bei der GEMA sind ausschliesslich deren Mitglieder wie Urheber und/oder Verlag zuständig.

Auch vielen Dank für diese Info - aber genau hier stellt sich mir die Frage, ob das wirklich so ist. Zumindest behautet ja TuneCore, dass sie die "Registrierung aller Kompositionen, die du an TuneCore überträgst, bei den Gesellschaften und digitalen Stores in über 60 Ländern" übernimmt. Ich würde dabei vermuten, dass damit die im vorhergehenden Punkt genannten "Verwertungsgesellschaften" gemeint sind. In diesem Beitrag wird auch ausdrücklich vom "TuneCore Musikverlagsdienst" gesprochen.

Durch Eure beiden Beiträge habe ich nun auf jeden Fall mal gelernt, dass TuneCore (als Verlag?) offenbar PROs wie die GEMA nur für die aus der Vervielfältigung entstehenden Einnahmen nutzt bzw. nutzen kann - aber nicht die aus Aufführungen oder Rundfunk resultierenden. Ich frage mich nur, warum das so ist ... denn ich gehe mal davon aus, dass nicht jeder (z.B. US-amerikanische) Urheber Mitglied in der GEMA werden muss, nur um die Radioübertragung seines Top-10-Hits hier in Deutschland von dieser verwertet zu bekommen. Ich vermute da mal eine Art "Peering", welches erfordert, dass man zumindest irgendwo auf der Welt einer PRO beitreten muss. Und genau da wäre für mich die Frage, ob es auch eine internationale PRO gibt, welche mit der GEMA "peert", aber nicht diesen allumfassenden Alleinvertretungsanspruch erhebt.

Nochmals vielen Dank an Euch beide für die Hilfe.
 
Ganz unten steht:
„Wenngleich TuneCore zahlreiche Tantiemen aus den Erträgen deiner Streams in deinem Auftrag einzieht, [...]
Ich frage mich nur, warum das so ist ... denn ich gehe mal davon aus, dass nicht jeder (z.B. US-amerikanische) Urheber Mitglied in der GEMA werden muss, nur um die Radioübertragung seines Top-10-Hits hier in Deutschland von dieser verwertet zu bekommen. Ich vermute da mal eine Art "Peering", welches erfordert, dass man zumindest irgendwo auf der Welt einer PRO beitreten muss. Und genau da wäre für mich die Frage, ob es auch eine internationale PRO gibt, welche mit der GEMA "peert", aber nicht diesen allumfassenden Alleinvertretungsanspruch erhebt.
Die Antwort ist so schlüssig wie einfach: Die GEMA unterhält Abkommen mit sämtlichen Verwertungsgesellschaften weltweit. Die wollen ja z. B. auch an ihre Knete, wenn ein deutscher Künstler im Ausland verkauft. Und keine Angst, da ist alles haarklein und säuberlich geregelt, weil es um Unmengen von Geld geht. Eine zentrale Vertragsgemeinschaft gibt es meines Wissens nicht, sondern hauptsächlich bilaterale Vereinbarungen. Es existiert ja nicht mal eine "europäische GEMA"...
 
Und keine Angst, da ist alles haarklein und säuberlich geregelt, weil es um Unmengen von Geld geht.

Ich habe da gar keine Sorge - und es geht mir auch nicht um das oftmals schnell einsetzende GEMA-Bashing ... ich kann Sinn & Zweck der GEMA durchaus nachvollziehen. Mir geht es nur darum, evtl. einen Weg um deren "Gesamtwerk-Vertretungsanspruch" herum zu finden - den empfinde ich nämlich als recht einschränkend.

Eine zentrale Vertragsgemeinschaft gibt es meines Wissens nicht, sondern hauptsächlich bilaterale Vereinbarungen. Es existiert ja nicht mal eine "europäische GEMA"...

Ja - die C3S ist wenigstens eine Europäische Genossenschaft (SCE), aber leider noch nicht effektiv am Arbeiten/Verwerten. Ich habe daher auf eine Möglichkeit gehofft, einer Art internationalen PRO beitreten zu können, welche werkbasiert (also je Einzelfall, und nicht gleich für das Gesamtwerk) die Verwertung übernimmt und dabei einen Gegenseitigkeitsvertrag mit der GEMA hat. Scheint es aber nicht zu geben.

Vielen Dank für alle (sachdienlichen) Hinweise!
 

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