Y
YanHurd
- Registriert
- 31.10.14
- Beiträge
- 14
- Reaktionen
- 5
- Punkte
- 30
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage, zu der ich auch nach intensivem Suchen weder hier noch woanders eine Antwort gefunden habe.
Hintergrund: Manche Content-Aggregatoren wie z.B. TuneCore ermöglichen - zusätzlich zur Distribution über Medien- und Streaming-Plattformen - auch die Verwertung der Urheberrechte über die jeweiligen lokalen Verwertungsgesellschaften wie z.B. die GEMA. Die GEMA wiederum vertritt ja grundsätzlich das Gesamtwerk ihrer Mitglieder, und erlaubt Ausnahmen dazu lediglich beim Aufnahmeprozess durch Anmeldung früherer Werke für den Ausschluss aus der Verwertung. Ansonsten gilt: Einmal GEMA-Mitglied, verwertet diese "als Treuhänderin weltweit alle Ihnen gegenwärtig zustehenden und während der Vertragsdauer noch zuwachsenden, zufallenden, wieder zufallenden oder sonst erworbenen Rechte an Ihren Werken zur Wahrnehmung.".
Nun meine Frage: Wenn ein Urheber ohne GEMA-Mitgliedschaft ein Werk über TuneCore vertreibt - wird dieses dann über TuneCore (in der Rolle eines Verlages?) als Einzelwerk bei der GEMA angemeldet, und der Urheber kann die Dienste der GEMA für (nur) dieses Werk nutzen, ohne Mitglied bei der GEMA zu werden (oder werden zu müssen)? Wäre es über diesen Weg somit möglich, die GEMA für nur manche Werke zu nutzen, aber weiterhin z.B. in der Lage zu sein, andere Musikstücke unter der CC-Lizenz (welche ja nicht wirklich der NC-Variante bei der GEMA entspricht) zu veröffentlichen?
ich hätte da mal eine Frage, zu der ich auch nach intensivem Suchen weder hier noch woanders eine Antwort gefunden habe.
Hintergrund: Manche Content-Aggregatoren wie z.B. TuneCore ermöglichen - zusätzlich zur Distribution über Medien- und Streaming-Plattformen - auch die Verwertung der Urheberrechte über die jeweiligen lokalen Verwertungsgesellschaften wie z.B. die GEMA. Die GEMA wiederum vertritt ja grundsätzlich das Gesamtwerk ihrer Mitglieder, und erlaubt Ausnahmen dazu lediglich beim Aufnahmeprozess durch Anmeldung früherer Werke für den Ausschluss aus der Verwertung. Ansonsten gilt: Einmal GEMA-Mitglied, verwertet diese "als Treuhänderin weltweit alle Ihnen gegenwärtig zustehenden und während der Vertragsdauer noch zuwachsenden, zufallenden, wieder zufallenden oder sonst erworbenen Rechte an Ihren Werken zur Wahrnehmung.".
Nun meine Frage: Wenn ein Urheber ohne GEMA-Mitgliedschaft ein Werk über TuneCore vertreibt - wird dieses dann über TuneCore (in der Rolle eines Verlages?) als Einzelwerk bei der GEMA angemeldet, und der Urheber kann die Dienste der GEMA für (nur) dieses Werk nutzen, ohne Mitglied bei der GEMA zu werden (oder werden zu müssen)? Wäre es über diesen Weg somit möglich, die GEMA für nur manche Werke zu nutzen, aber weiterhin z.B. in der Lage zu sein, andere Musikstücke unter der CC-Lizenz (welche ja nicht wirklich der NC-Variante bei der GEMA entspricht) zu veröffentlichen?