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Guest
Ein Tip.Mach es einfach wie DNA mit Susan Vega's "Tom's Diner".Bloss nirgendwo nachfragen([g=119]Gema[/g] usw.)!!Einfach produzieren u. auf den Markt schmeissen!!Danach,bei einem evtl. Chart-Erfolg, werden sich die Urheber bei Dir melden u. dann kann man sich talermässig einigen.
Viel Erfolg dabei Loopy
 
Danke Loopy,
und ich hab ja deine Nummer, bei Bedarf ruf ich dich einfach an. Schade dass du jetzt weg bist,
denke das war einfach nur ein blödes Missverständnis.

Mach's gut
(ich hoffe du liest das noch irgendwann)

Rosssini
 
Hallo Rossini,

grundsätzlich stimme ich Gast zu. Das würde aber nur für den Fall gelten, daß Du nicht covern willst, sondern den Titel oder Teile davon in einen neuen einbauen, zitieren oder sonstwie verwenden willst.

Wenn Du wirklich ein Cover machen willst, brauchst Du weder vorher noch nachher jemanden zu fragen.
Du mußt nur bei Veröffentlichung die Originalautoren angeben.

Gruß, Globo
 
Ja, ich wollte nur an einer Stelle in den eigenen Song den Refrain des nicht-eigenen einbauen.
Aber stimmt das wirklich, dass ein komplettes Cover (wahrscheinlich insofern es nicht zusehr entfremdet wird) gar nicht zur Sprache gebracht werden muss außer im Booklet selbst!
Ist ja cool. Und die [g=119]Gema[/g]?
 
Das stimmt wirklich.
Die [g=119]GEMA[/g] geht automatisch an die Autoren, wenn derjenige, der den Titel veröffentlicht (Label), der [g=119]GEMA[/g] die Autoren meldet.

Gruß, Globo
 
Yepp!!!!!! :-D
Bei bedarf sende ich Dir per PM meine Tel.Nr.!!

VLG Loopy
 
Hallo Globo,

gilt das auch für das Veröffentlichen der Noten? Konkret: Ich mach mir gerne meine eigenen Klavierarrangements von Songs, die mir gefallen. Was ist, wenn ich die Arrangements veröffentliche?

Gruß
raezz
 
Hallo raezz,

das ist eine interessante Frage. Ich weiß es aber ehrlich gesagt nicht.

Da müßte man mal einen Verlag fragen.

Ich glaube aber, daß das dafür auch gilt.

Gruß, Globo
 
Hi Globo,

thx - da werd ich mich mal auf die Suche machen.

Gruß
raezz
 
Falsch gepostet sorry
 
Wenn der Urheber 70 Jahre tot ist, dann darfst du covern ohne Genehmigung, denn dann erlischt das Urheberrecht § 64 Urhebergesetz

Aber ansonsten brauchst du das OK vom Rechteinhaber (Verlag, Urheber) bei einer Bearbeitung und von der Plattenfirma, wenn du Audiosamples verwenden möchtest.
 
Ähm... mal aufs Datum des Threads geguckt? :D :D
 
Wieso? 2004 ist eh noch nicht so lang her :D

lg
flox
 
was habt Ihr nur? So lange dauert es bei mir auch immer, bis eine Produktion steht... :D
 
@Neighbour67:

Vielen Dank für die Antwort, .... kam leider 2 Jahre zu spät :):):)
Und nein, Early, ich häng nicht mehr an dieser Produktion, .. hatte schon wieder ganz vergessen, dass ich das mal gemacht hab ;) :)
 
oh. loooooll

:D

naja egal! ;)
 

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