Sehr geehrter Herr Emre,
die Einfuhrzölle für die Wareneinfuhr in die Europäische Union -EU- sind davon
abhängig, welcher Warennummer des internationalen
"Harmonisierten Systems" - HS-Code- ein Produkt zugeordnet wird.
Der Drittlandszollsatz für z.B. andere Mikrofone (8518 1095 900) beträgt 2,5 %.
Elektrische Tonverstärkereinrichtungen sind der Zolltarifnummer 8518 5000 000
zuzuweisen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2 %.
Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EU wird bei der Einfuhrzollabfertigung in
Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer -EUSt- in Höhe von 19 % erhoben.
Berechnungsgrundlage ist für
-den Zoll: der Warenwert laut Rechnung inklusive aller Versandkosten
(=Zollwert) bei Einfuhren über den Postweg,
-die EUSt: die Summe aus Zollwert und zu zahlenden Zollbeträgen.
Den Ablauf der Abfertigung nach Post-/Kurierversand habe
ich nachfolgend für Sie skizziert:
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland m.W. ausschließlich
über das Hauptzollamt Frankfurt am Main ? Flughafen in die Europäische
Gemeinschaft eingeführt und durch die Post oder den Kurierdienst regelmäßig
auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt. Der Zeitpunkt der
Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem Kurierdienst. Die reine
Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2 Tage (an Weihnachten,
Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und holt
sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides
von Ihnen zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt
oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre
Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt Sie
entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt
vorzunehmen.
Briefe, Päckchen und Pakete können auch von anderen Dienstleistungsunternehmen
als der Deutschen Post AG befördert werden. Diese Unternehmen sind im Hinblick
auf die Zollbehandlung jedoch "normale" Speditionen und erheben Gebühren für
die Zollabfertigung.
Kurierdienste befördern Sendungen als Frachtgut und fertigen diese nicht nur am
Flughafen Frankfurt ab. Eine Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des
Empfängers wird von den Kurierdiensten üblicherweise nicht vorgenommen.
Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung
erhebt, bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.
Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 EUR inkl. Versandkosten sind von
der "Beförderungspflicht" zur Zollstelle befreit. Wenn keine Verbote und
Beschränkungen zu beachten sind, darf das Päckchen durch die Post oder den
Kurierdienst direkt zugestellt werden. Einfuhrabgaben werden dann nicht erhoben.
Ausgenommen sind jedoch Sendungen, die Alkohol, einschließlich alkoholischer
Getränke, Tabakwaren, Röstkaffee oder löslichen Kaffee oder Parfüms und Eau de
Toilette enthalten.
Um prüfen zu können, ob eine Postsendung gestellungspflichtig ist oder nicht,
benötigt die Post Wert- und Inhaltsangaben. Der Absender muß deshalb die
Warenbezeichnung/Inhalt und den tatsächlichen Wert/von Ihnen bezahlten Preis
auf der internationalen Zollinhaltserklärung, die außen am Paket angebracht
wird, angeben.
Die Rechnung/Quittung/PayPal-Belege und sonstige Unterlagen für die Abfertigung
können ebenfalls in sogenannten Versandtaschen außen am Paket angebracht werden.
Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Rainer Koblitz
Zoll - Infocenter