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niceEQ
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harryatmusic du sagst es .. der meinug bin ich auch
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[g=119]gema[/g] anfragen bevor du den song unter die leute bringst da musst du vllt ein kleinen betrag zahlen..
aber an den uhrheber musst du dich nicht weden der das sagt hat keine ahnug..
ich hab mit sowas zutun gehabt.. der urheber hat nix zumelden weil er ein vertrag unterschriebn hat bei der [g=119]gema[/g]..
fals er da nicht ist bei der [g=119]gema[/g] kann auch passieren musst du dich auch im dem fall an die [g=119]gema[/g] wenden und ein kleinen betrag zahlen danach kannst du machen was du willst mit dem song
Zuendsack schrieb:
man, ist das alles kompliziert. ich wollte natürlich kein streit zwischen euch entfachen. scheint ja alles gar nicht so klar zu sein.
zum thema bearbeitung von urhebergeschütztem material:
dafür braucht man die zustimmung des urhebers oder des verlags. wahrscheinlich kann der verlag auch noch darüber entscheiden, wenn der urheber schon länger tot ist, oder?
und zum thema [g=119]gema[/g]-freistellung zur [g=420]cd[/g]-pressung:
ich muss (entweder ich selber oder über das presswerk) einen freistellungsantrag (oder so ähnlich) für die (in meinem fall) restlichen songs, die ich auf der [g=420]cd[/g] veröffentlichen will, beantragen, damit das presswerk bestätigt bekommt, dass alle anderen songs von meinem vater geschrieben worden sind und der nicht [g=119]gema[/g]-mitglied ist?