Doofe Situation - Band zahlt nicht für meine Arbeit

  • Ersteller RandomRecords
  • Erstellt am
@Fugato
Danke für den Tip. Ich hoffe, es läßt sich vermeiden, daß ich soweit gehen muß. Manchmal reicht es ja vollkommen aus, wenn man mal aufzeigt, was so möglich wäre.
 
Hi,

kann dir bei dem Problem leider nicht weiterhelfen. Habe aber ein ähnliches.
Habe auch einen Demosong für eine Band gemischt - deren Ansprechpartner sogar hier im Forum aktiv ist - und genau das gleiche erlebt.
Zwischendurch habe ich ihnen auch MP3s zur Zwischenabhname geschickt, worauf immer Mails kamen, wie :"Hey klasse. Klingt total geil. Sind begeistert. Bekommst sogar mehr, als vereinbart. bla bla..."

Naja, habe den endgültigen Mix auch nur als MP3 verschickt, (vorher kein Geld gesehen) und, so war es vereinbart, nach Geldeingang hätten sie den unkomprimierten Mix bekommen. Habe nur PMs als "schriftlichen" Vertrag und nun ignorieren sie seit Wochen meine PMs und Mails. Das Geld kann ich auch wohl abschreiben. Aber daraus habe ich gelernt.

Mit dem Biep ist eine gute Idee für die Zukunft.

Drücke dir aber die Daumen, dass es bei dir noch ein "gutes" Ende nimmt.

lg
Plaudy
 
bist halt ein guter, im sinne von (zu) gutmütig...
und man glaubt immer daran, daß die anderen auch fair sind, ich kenn das, könnte mir genauso passieren, hatte nur das glück, daß ich bis jetz tatsächlich auch mur faire leute erwischt hab...

Im Prinzip sollte man der band, bevor man ALLE Kohle hat die vereinbahrt war, einfach kein material geben, weder roughmixe noch sonstwas, oder alles eben nur in 64er mp3's.

Das ist doch mal ne Grundregel, oder!?

aber ich weiss, wenn man befreundet ist....
 
funkyfloh schrieb: aber ich weiss, wenn man befreundet ist....

Das kam ja hier schon ein paar mal. Also eine Freundschaft (im Gegensatz zur Bekanntschaft) ist das für mich nicht, wenn ich meinen angeblichen "Freund" verarsche, schädige oder vorführe. Einzige Ausnahme ist für mich ein Freund, der akute Geldnot hat oder einfach unheilbar unzuverlässig ist. Das weiß ich dann aber vorher und kann mir überlegen, ob ich so einen Deal überhaupt mache.

Rotten schrieb: Das Problem ist, das der Aufwand bei dem relativ geringen Betrag kaum der Mühe wert ist, so doof sich das anhört.

Auch das sehe ich nicht so: Hier geht es ums Prinzip. Wenn man mal Geld verdienen will und nicht immer wieder leer ausgehen will, sollte man frühzeitig klarstellen, was man sich gefallen lässt und was nicht.

Grüße von Fugato
 
Da gebe ich dir natürlich recht....
 
Hi Random,

natürlich steht Dir das Geld zu. Ihr habt eine - später erweiterte Vereinbarung - oder 2 separate Vereinbarungen getroffen (ursprünglich über Drums, [g=118]Bass[/g]/Gesang/Mixing kam dazu). Du hast Deine Leistung erbracht, und Dein Vertragspartner muss nun die Gegenleistung erbringen. So einfach ist das.

Wenn er das nicht tut, dann ist die Frage, ob die ausstehende Summe so erheblich ist, dass Du vom Vertrag zurücktreten kannst. Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du für alles 300,- EUR bekommen, die Drums sind bezahlt, und für [g=118]Bass[/g], Vocals und Mixing fehlen noch 135,- EUR, also ca. 2/3 des vereinbarten Entgelts.

Der unkompliziertere Weg wäre, die ausstehendee Summe notfalls gerichtlich einzuklagen. Um die Erfolgschancen abzuklären, würde ich checken, was Du an E-Mails oder sonstigen Unterlagn hast, aus denen die Vereinbarung hervorgeht. Alleine eine E-Mail dass Du die restlichen 135,- bekommen sollst, aber die erstmal noch irgendwas anderes damit anstellen wollen, wäre in diesem Fall Gold (also 135) wert. Notfalls ginge es auch ohne diese Nachweise. In dem Fall würde ich sogar ne Anzeige wegen Betrugsverdacht erstatten.

Der kompliziertere Weg wäre, dem Vertragspartner eine angemessene Zahlungsfrist zu setzen und (das ist nicht mehr erforderlich, aber psychologisch sinnvoll), dem Vertragspartner anzukündigen, nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. In dem Fall klönnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass Ihr 2 Verträge habt. Demnach müsstest Du nach Erklärung des Vertragsrücktritts (Zugang muss nachgewiesen werden können) 65 zurückzahlen und Dein Vertragspartner die empfangene Leistung, soweit möglich, zurückgewähren. Das wäre jedenfalls der Mix. Wenn Du soweit bist, könntest Du dann untersagen, den Mix irgendwie zu verwenden.

Ich bevorzuge gerade in den Fällen, in denen sich die Leistugnen nicht mehr klar erstatten lassen und teilweise auch die Gegenleistung bereits erbracht wurde, grds. die erste Möglichkeit.

Lass Dir nichts von wegen Gewerbe oder FA erzählen. Erstmal hat das mit dieser Vereinbarung rein gar nichts zu tun. Überhaupt nichts. Und ansonsten ist es so: Solange Du keine Gewinne machst (und das entnehme ich Deinen Postings), musst Du gar nichts anmelden oder angeben. Kostspielige Hobbies, Liebhaberei interessiert das FA nicht. Erzielst Du mal in 1 Jahr einen Gewinn, wäre die Frage, ob Du nicht eher künstlerisch tätig und damit Freiberufler bist, Gewerbe also sowieso bei Dir nicht vorliegen würde. Und dann müsstest Du, wenn Du in 1 Jahr tatsächlich mal mehr Einnahmen als Kosten hast, diese dann höchstens als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung angeben.

Gruß Rainer
 
@Fugato: Also DICH würde ich ab sofort immer im Voraus bezahlen -.- Osteuropäische Inkasso-Unternehmen... ziemlich hart.
Hat sich denn jetzt schon was ergeben?
 

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