Hi Random,
natürlich steht Dir das Geld zu. Ihr habt eine - später erweiterte Vereinbarung - oder 2 separate Vereinbarungen getroffen (ursprünglich über Drums, [g=118]Bass[/g]/Gesang/Mixing kam dazu). Du hast Deine Leistung erbracht, und Dein Vertragspartner muss nun die Gegenleistung erbringen. So einfach ist das.
Wenn er das nicht tut, dann ist die Frage, ob die ausstehende Summe so erheblich ist, dass Du vom Vertrag zurücktreten kannst. Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du für alles 300,- EUR bekommen, die Drums sind bezahlt, und für [g=118]Bass[/g], Vocals und Mixing fehlen noch 135,- EUR, also ca. 2/3 des vereinbarten Entgelts.
Der unkompliziertere Weg wäre, die ausstehendee Summe notfalls gerichtlich einzuklagen. Um die Erfolgschancen abzuklären, würde ich checken, was Du an E-Mails oder sonstigen Unterlagn hast, aus denen die Vereinbarung hervorgeht. Alleine eine E-Mail dass Du die restlichen 135,- bekommen sollst, aber die erstmal noch irgendwas anderes damit anstellen wollen, wäre in diesem Fall Gold (also 135) wert. Notfalls ginge es auch ohne diese Nachweise. In dem Fall würde ich sogar ne Anzeige wegen Betrugsverdacht erstatten.
Der kompliziertere Weg wäre, dem Vertragspartner eine angemessene Zahlungsfrist zu setzen und (das ist nicht mehr erforderlich, aber psychologisch sinnvoll), dem Vertragspartner anzukündigen, nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. In dem Fall klönnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass Ihr 2 Verträge habt. Demnach müsstest Du nach Erklärung des Vertragsrücktritts (Zugang muss nachgewiesen werden können) 65 zurückzahlen und Dein Vertragspartner die empfangene Leistung, soweit möglich, zurückgewähren. Das wäre jedenfalls der Mix. Wenn Du soweit bist, könntest Du dann untersagen, den Mix irgendwie zu verwenden.
Ich bevorzuge gerade in den Fällen, in denen sich die Leistugnen nicht mehr klar erstatten lassen und teilweise auch die Gegenleistung bereits erbracht wurde, grds. die erste Möglichkeit.
Lass Dir nichts von wegen Gewerbe oder FA erzählen. Erstmal hat das mit dieser Vereinbarung rein gar nichts zu tun. Überhaupt nichts. Und ansonsten ist es so: Solange Du keine Gewinne machst (und das entnehme ich Deinen Postings), musst Du gar nichts anmelden oder angeben. Kostspielige Hobbies, Liebhaberei interessiert das FA nicht. Erzielst Du mal in 1 Jahr einen Gewinn, wäre die Frage, ob Du nicht eher künstlerisch tätig und damit Freiberufler bist, Gewerbe also sowieso bei Dir nicht vorliegen würde. Und dann müsstest Du, wenn Du in 1 Jahr tatsächlich mal mehr Einnahmen als Kosten hast, diese dann höchstens als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung angeben.
Gruß Rainer