da hat einer meinen song geklaut...

menne

menne

Registriert
08.04.04
Beiträge
213
Reaktionen
0
Punkte
222
hört sich jetzt vieleicht etwas abenteuerlich an aber:
1980 habe ich mal nen punk song geschrieben, der wurde auch veröffentlicht.
ich weiss aber nicht ob der verlag oder das label den song bei der [g=119]gema[/g] angmeldet haben. ich selbst bin nicht in der [g=119]gema[/g].

jahre später sitze ich inner kneipe und hör auf einmal diesen song. aber nicht von mir sondern von den ÄRZTEN interpretiert. die haben auch keinen hehl drauss gemacht, dass das ne cover version ist.
erstmal fand ich es ganz lustig das die meinen song auf ner cd haben, aber im laufe der zeit ärgerte ich mich doch darüber das die noch nichmal gefragt haben. die haben noch nicht mal ein belegexemplar geschickt.

habe ich nach all den jahren noch ne chance, dass da was rüberkommt für den komponisten????????
der song heisst übrigens "SAMEN IM DARM" und ist im orginal von "the cretins" und das bin ich (nat. die band)

mfg +bis denne menne
 
du brauchst einen ####ing guten rechtsanwalt der sich mit sowas auskennt, eine menge geld und noch viel nerven. und vorallem - schluessige beweise, dass du der komponist bist, ansonsten: kaum was zu machen.
 
IEEEHH!!! :D


...der songtitel:D

........also ich würd mich darüber freuen.....versuch die ollen doktoren einfach mal zu kontaktieren......:)


gruß
elvisto
 
danke jungs
so hab ichs mir schon gedacht, mit anwalt und so!

@ elvisto
klar hab ich mich gefreut, ist doch auch geil wenn man sagen kann : die ärzte haben einen song von mir gecovert. ich versuch mal an die ranzukommen.

@ weapon
ich kann das schon beweisen, denn ich habe die orginal single, und darauf sind wir als komponisten namentlich erwähnt.
aber mit anwalt und so, das will ich nicht.
ich will ja auch nicht reich werden durch die...
ES GEHT DOCH UMS PRINZIP, ich kann doch nicht auch einfach fremde sachen ohne absprache verwursten.

mfg+bis denne menne
 
@ weapon
ich kann das schon beweisen, denn ich habe die orginal single, und darauf sind wir als komponisten namentlich erwähnt.
aber mit anwalt und so, das will ich nicht.
ich will ja auch nicht reich werden durch die...
ES GEHT DOCH UMS PRINZIP, ich kann doch nicht auch einfach fremde sachen ohne absprache verwursten.

dann habt ihr/ du aber sehr gute chancen, und oh doch oh ja, da geht es auch um geld. ich wuerde da keinenfalls aus falsch verstandenem musikertum auf geld verzichten, wenns geld zu holen gibt.
und das schon aus prinziep. kunst kommt von koennen, nicht von "Kein Umsatz, Nur Spinner und Traumer" ;)
 
kunst kommt von koennen, nicht von "Kein Umsatz, Nur Spinner und Traumer"

:D Köstlich, den muss ich mir merken. Bin auch dafür, menne schlachte die Kuh! :D
 
dann habt ihr/ du aber sehr gute chancen, und oh doch oh ja, da geht es auch um geld. ich wuerde da keinenfalls aus falsch verstandenem musikertum auf geld verzichten, wenns geld zu holen gibt.

Word, sehe ich auch so...
 
Das Lied ist auf der Platte 1,2,3,4 Bullenstaat und auf der 2001 erschienenen CD 5,6,7,8 Bullenstaat drauf. Beweisen brauchst du da garnichts, weil ihr auf dem Cover nicht nur als Bandname sondern sogar einzeln mit Vor- und Zunamen genannt werdet. Also das Problem hast du schon mal nicht ;) Die Frage ist nun aber, wie sieht das denn rechtlich aus? (Wink an die Rechtsleute hier!) Wenn der Urheber nicht in der [g=119]GEMA[/g] ist, darf man dann sein Stück einfach so covern? Ohne Nachfrage und Zahlungen?


"Und immer am Pförtner vorbei ... " Bara

P.S. : Komisch, immer wenn ich dein Avatar sehe, muss ich an Bela denken :D dachte schon du wärst es. LOL
 
soweit ich weiss, sind die ärzte nicht als autor auf der cd angegeben!!
kenne den song von der 5-6-7-8-bullenstaat (oder so ähnlich)
HIER
habe ich einen internet-link, wo das nochmal steht.

ich glaube, man muss sich eher an den verlag bzw. die [g=119]gema[/g] wenden...die ärzte müssen dich da nicht fragen, solange sie korrekt anmelden.
 
Naja, Verlag ist wohl ehr nicht. Das Ding ist bei HotActionRecord erschienen. Und das wiederum ist das Ärzte eigene Label. Wo sich dann wieder die Schlange in den ####beißt.


"Mir ist so warm im Darm..." Bara :D

EDIT: Ich darf hier nich S chwanz schreiben?
 
eure nummer muß doch ein verlag veröffentlicht haben. und ich denke, dieser muß seine zustimmung geben, wenn jemand songs covern möchte, die dieser verlag irgendwann mal veröffentlicht hat. so läuft's bei den großen auch. wir wollten in den 90ern mal einen englischen song covern und in deutsch veröffentlichen. haben den verlag angeschrieben und die haben ganz klar gesagt, dass sie das verweigern, weil sie das selbst machen wollen. die nummer kam nie in deutsch raus. aber jedenfalls hat ein verlag das sagen und da würde ich an deiner stelle zuerst nachhaken. irgend jemand muß da 'ja' gesagt haben. ich kann mir nicht vorstellen, dass die ärzte solche rechtlichen eskapaden machen. dafür sind sie zu bekannt und das risiko ist einfach zu groß, enormen schaden zu nehmen, wenn sowas an die öffentlichkeit kommt, was nach einem linken ding riecht.

ich bin kein jurist, schätze aber deine chancen sehr hoch ein, auch ohne teuren anwalt. du hast das urheberrecht auf deiner seite. und wie schon gepostet wurde: sei nicht so 'großzügig' mit der kohle. das steht dir als urheber zu! du hast doch die arbeit geleistet!
 
Ha! Grad nochwas auf dem Cover entdeckt. Titel 27,28,29,30,31,32 und 34 Verlag unbekannt. Und Titel 29 ist "Samen im Darm" Wenn der Verlag einfach nicht rauszubekommen war (aus welchen Gründen auch immer) Werden sie sich gedacht haben: "Na wenn wer was will, kann er sich ja melden". Also lauert da doch noch das ganz große Geld .. LOL


Gruß Bara
 
Hi menne!

Wenn DU eine VÖ mit Dir als Urheber vor 25 Jahren beweisen kannst, dann hast Du doch gute Chancen! Das Problem ist doch, dass viele es nicht können...

Also. Hast Du die Musik gemacht, und wurde die genauso übernommen? Dann reden wir hier über Lizenzgebüren, die fällig sind.

Hast Du den Text gemacht, und der wurde für den Ärztesopng verändert? Wenn ja, hätten die Dich um Erlaubnis fragen müssen. Du bist doch der Urheber und hast keinem anderen die Verwertungsrechte eingeräumt, der wiederum an die Ärzte verhökern durfte?

Ja, ich würde sagen, du brauchst einen Anwalt.

Gruß Rainer
 
wow

endlich mal den wahren macher dieses wirklich grandiosen und absolut witzigen liedes kennenzulernen!!!

MikeNess
 
ich würde ein team bestehend aus lederluder babsi salesch und schnottenträger ingo lenßen beauftragen...da wird die gerechtigkeit siegen!

Fan25.gif

"ey,ärzte,zieht euch warm an!!!"
 
mensch leute!!
ein riesengrosses dankeschön für euer interesse und eure hilfe!
ich hatte mir über diese thema scho des öfteren den ein oder anderen gedanken gemacht, habe aber bis jetzt noch nix unternommen. ich dachte , da kommt eh nüscht bei raus.
ABER IHR HABT MIR ECHT MUT GEMACHT und ich werde da mal richtig rangehen!!
wie der kaiser immer sagt: schaunmer ma , dann sehn wa ja...

nochmal danke und wenn noch jemand nentip hat, immer her damit!

mfg+bis denne menne
 
Hi!

Das ist witzig - meine freundin war letzt auf ner ski-Hütte und hat davon erzählt ... alle fandens voll witzig und nun kenne ich den der das geschrieben at :D GEILOMAT!

MEIN TIPP: Nicht gliehc mitm Anwalt drohen, sondern erst mla freundlich und überrascht geehrt auftreten und sagen was sache ist - wenn sie dann dumm tun, kannst immer noch mit m Anwalt kommen.
ABER: vorher die urheberrechte sich stellen - reicht die Sache mit der Singekl aus? Ich denke ja, aber lieber noch mla nachfragen und Zeigen suchen!

Viel Erfolg und ich freu mich für dich!
Randy
 
@menne:

Bevor zuviel Euphorie aufkommt, solltest du zunächst mal in den Verlagsvertrag schauen, den du damals mit deinem Musikverlag abgeschlossen hast. Da müsste genau geregelt sein, welche (ausschließlichen) Nutzungsrechte du dem Verlag eingeräumt hast und wie die Vergütung geregelt sein soll.

Sind dem Verlag die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt worden, stehen auch nur dem Verlag etwaige Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Verletzer zu. Du selbst kannst diese Ansprüche dann nicht durchsetzen. Allerdings kannst du immer selbst die sogenannten Urheberpersönlichkeitsrechte geltend machen, z. B. deine Benennung als Urheber des Stücks einfordern usw.

Je nach Vergütungsregelung dürfte es für dich natürlich interessant sein, zu erfahren, ob der Verlag seine Zustimmung in die Nutzung des Songs erteilt hat, bzw. kann es sich empfehlen, den Verlag auf die Verletzung hinzuweisen, damit dieser etwaige Schadensersatzansprüche geltend machen kann (wovon du dann im Ergebnis möglicherweise wieder profitierst).

tomaxx
 
@ tomaxx

das ist 25 jahre her und damals war ich punker!!!!
ich weiss nicht, ob ich da noch was finde. ich weiss noch nicht mal, obs den verlag überhaupt noch gibt.
na das kann ja was werden, aber ich habe ja zeit. ich werde wohl erstmal die alten mitstreiter fragen, was bei denen zu dem thema noch inner birne ist.

bis denne menne
 
hmmm....

29. Samen im Darm 4:02
[M/T: Michael Reimann-Frank Bekedorf-Frank Schrader-Thomas Tier (Cretins)]
(am Ende kann man eine Hommage an den legendären Beatles-Song "Hey Jude" hören)

siehe da: http://home.arcor.de/vamanda666/bullenstaat.htm

Blind

PS:Was hat das zu bedeuten? :?
 

Ähnliche Themen


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben