Mit dem Internet und den damit bereitgestellten technischen Möglichkeiten, hat sich eine Netzkultur entwickelt, die das Austauschen von Inh ...
Mit dem Internet und den damit bereitgestellten technischen Möglichkeiten, hat sich eine Netzkultur entwickelt, die das Austauschen von Inhalten erleichtert. An sich nichts Verkehrtes, wenn nicht das Problem bestehen würde, dass sich diese Netzkultur kaum Gedanken über die Rechte der Urheber macht.
Aus diesem Grund bekämpfen die Verwertungsgesellschaften weltweit illegale Tauschbörsen, was wiederum auf relativ wenig Gegenliebe bei den Internetnutzern stößt. Welch ein Potential steckt aber in dieser schnellen Austauschform und wie kann man trotz dieser neuen Ideologie die Rechte der Künstler oder Erschaffer von Inhalten bewahren?
Des Weiteren besteht seit Langem Unmut darüber, dass bei den Verwertungsgesellschaften die Rechte vieler Menschen von einigen Wenigen verwaltet und gesteuert werden. Alt eingesessene Machtstrukturen und ein eng verknüpftes Beziehungsnetz kontrollieren und bestimmen die Regeln der Ausschüttungspläne. Meist kommen dabei unbekannte Künstler oder nicht mainstream-orientierte Projekte zu kurz oder werden erst gar nicht beachtet.
Seit einiger Zeit haben sich in der Softwareentwicklung Lizenzen durchgesetzt (GPL und Derivate), bei denen die Quellen frei verfügbar sind und auch weiter verwendet werden dürfen, wenn Sie wieder unter dieselbe Lizenz gestellt werden. Etwas Ähnliches versucht man mit der Creative Commons Lizenz für allgemein kreative Inhalte zu schaffen. In dieser Lizenz heißt es dann nicht mehr "all rigths reserved" sondern nur "some rigths reserved".
Der folgende Artikel soll dazu beitragen diese Lizenzierungsart zu verstehen und sie anzuwenden. Dabei wird zunächst auf die Entstehung und Geschichte sowie der Theorie eingegangen. Anschließend soll an diversen Beispielen gezeigt werden, wie man mit Hilfe verfügbarer Tools und Plattformen diese Lizenzen praktisch anwendet.
Von wem wurde Creative Commons geschaffen?
Der Initiator und die in diesem Zusammenhang am häufigsten genannte Person ist der Jurist Lawrence Lessing. Es gehören allerdings noch weitere Gründungsmitglieder zum Team, die im Jahre 2001 mit Hilfe von Studenten und Mitarbeitern des Berkman Center for Internet & Society at Harvard Law School diese neuen Lizenzmodelle entwarfen. Dazu gehören die Internetrechts- und Urheberrechtsexperten James Boyle und Michael Carroll, der MIT Computerwissenschaftler Professor Hal Abelson, der Rechtsanwalt, Dokumentarfilmer und Cyberlaw Experte Eric Saltzman, sowie der Public Domain Web-Verleger Eric Eldred. Der Sitz von Creative Commons befindet sich heute in San Francisco.
Seit 2002 gibt es auch in Deutschland einen Büro (Berlin), welches die internationalen Aktivitäten von Creative Commons koordiniert.
Was ist Creative Commons im Detail?
Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, die sich dafür einsetzt, dass das Internet ein Medium für den freien Austausch von Inhalten bleibt. Dabei geht es darum, Inhalte von "Kreativen" mit diesen Lizenzarten dahingehend zu unterstützen, dass sie das Internet als Verbreitungsmedium benutzen können, ohne sich Gedanken über die Rechtewahrung machen zu müssen.
Die Grundmaxime der Organisation lautet dabei "some rigths reserved" und nicht "all rights reserved".
Mit der Schaffung dieser Lizenzen ist eine Rechtsgrundlage entstanden, die sich auch vor Gericht schon bewährt hat. Damit diese Rechtsgrundlage möglichst überall Bestand hat, eröffnete die Organisation in mehreren Ländern Büros. Des Weiteren wurden die Lizenzen für verschiedene Länder übersetzt und auf den jeweiligen Rechtsstand übersetzt. Man sollte also bei der Wahl der Lizenz immer die jeweilige landesspezifische Variante benutzen.
In Deutschland sowie auch in vielen anderen Staaten gilt das Schöpferprinzip, bei dem eine geistige Schöpfung, ohne eine extra Registrierung generell geschützt ist. Vor allem im Internet ist es vielen Kreativen wichtig, dass das Gesetz der freien Kommunikation und Zusammenarbeit nicht im Wege steht. In der Praxis gab es bislang allerdings fast keine Möglichkeit, anderen auf unkomplizierte Weise ohne anwaltliche Hilfe zu erlauben, flexibler mit Ihren Arbeiten umzugehen, also der Allgemeinheit z.B. grundsätzlich einzuräumen, Ihren Inhalt vervielfältigen und/oder bearbeiten zu dürfen.
Creative Commons stellt modulare Lizenzverträge kostenlos zum Download bereit, die obwohl juristisch einwandfrei formuliert, trotzdem für Nicht-Juristen leicht verständlich sind. In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese Verträge notfalls auch vor Gericht standhalten.
Die Lizenzverträge
Die Lizenzverträge sind einfach mittels eines Lizenzierungstools auszuwählen. Folgende Lizenzelemente werden berücksichtigt: "Namensnennung, Nicht-Kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitungen und Weitergabe unter gleichen Bedingungen". Mit Hilfe dieser Elemente kann ein individueller Vertrag erzeugt werden.
"Namensnennung" erlaubt Anderen, unter der Voraussetzung, dass die Rechtsinhaberschaft durch Nennung des Schöpfernamens anerkannt wird, den Inhalt und darauf aufbauende Bearbeitungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen und öffentlich zugänglich zu machen (Ja/Nein).
"Nicht-Kommerzielle Nutzung" erlaubt Anderen, den Inhalt und darauf aufbauende Bearbeitungen nur zu nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen und öffentlich zugänglich zu machen (Ja/Nein). "Keine Bearbeitungen" erlaubt Anderen, nur unveränderte Kopien des Inhalts zu vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen und öffentlich zugänglich zu machen, dagegen sind keine Bearbeitungen erlaubt, die auf dem Inhalt basieren (Ja/Nein). "Weitergabe unter gleichen Bedingungen" erlaubt Anderen, Bearbeitungen des Inhalts nur unter einem Lizenzvertrag zu verbreiten, der demjenigen entspricht, unter dem der Schöpfer selbst seinen Inhalt lizenziert hat.
Nach der Auswahl der Eigenschaften bekommt man den Lizenzvertrag in drei Ausführungen. In einer Allgemeinverständlichen Ausführung für Nicht-Juristen, einer juristischen Ausführung für den Rechtsverkehr und einer maschinenlesbaren Ausführung für Suchemaschinen.
Beschreibung des Lizenzierungstools
Das Lizenzierungstool ist über die Internetseite http://creativecommons.org/license erreichbar. Es bedarf nur ein paar Schritte um eine Lizenz zu erstellen. Ich möchte die Beispiele anhand eines musikalischen Werkes erläutern.
In meinem Fall wünsche ich keine kommerzielle Nutzung meines Werkes. Die zweite Frage widmet sich der Bearbeitung des Inhaltes. Dies wird in diesem Fall erlaubt, allerdings mit der Bedingung, dass der bearbeitete Inhalt ebenfalls unter die gleiche Lizenz gestellt wird. Wichtig ist die erste Auswahlbox, in der man das Land der juristischen Grundlage wählt. Die Lizenzen unterscheiden sich im Detail von Land zu Land, daher sollte man, soweit nicht anders gewünscht, das Land angeben in dem man sich ggf. vor Gericht mit der Lizenz behaupten will. In Deutschland beispielsweise ist es verboten die Namensnennung des Schöpfers der Inhalte nicht anzugeben. Dies gilt beispielsweise nicht in allen Ländern. Als Letztes wählt man das Format des Inhaltes aus. Hier wählt man zwischen Audio, Video, Image, Text, Interaktive oder Anderes. Bestätigt man seine Wahl mit dem abschließendem Button, erhält man in unserem Beispiel die Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.0 Germany License. Man erhält eine leicht leserliche Variante und eine juristische Ausführung.
Man erhält ebenfalls eine elektronische Variante, die man in seine Webseite einbauen kann.
Einbindung der Lizenz in eine Homepage
Es soll nun gezeigt werden, wie man die Lizenz in eine vorhandene Webseite einbaut, auf der beispielsweise ein oder mehrere Songs zum Download angeboten werden. Den Quelltext, der nach bestätigen der gewählten Lizenzelemente ebenfalls erzeugt wird, fügt man in diese Webseite ein.
Mit diesen Quellcodezeilen können Suchmaschinen oder andere Webdienste die Lizenzierungsart der bereitgestellten Inhalte identifizieren. Es ist ebenfalls sinnvoll das erzeugte Bild (Creative Commons Logo) zu speichern und ebenfalls auf die Webseite zu stellen, um auf die Art Lizenzierung hinzuweisen.
Publizieren eigener Inhalte mit dem ccPublisher
Mit der Erzeugung der Lizenz gibt es noch weitere Möglichkeiten, den gerade lizenzierten Song zu verbreiten. Zum einen geht dies über die Software ccPublisher, die für Mac OS X und Windows 2000/XP erhältlich ist. Mit ihr kann man Inhalte in ein kostenloses Internetarchiv stellen. Dazu sollte man im Falle von Audiodateien, zur Speicherung ein komprimierendes Audioformat benutzen, beispielsweise eine mp3-Datei mit 192kHz und Stereo. Nachdem man die Software heruntergeladen und installiert hat, kann man sie einfach starten. Man zieht die entsprechende Datei (lizenzierte Audiodatei) einfach mit der Maus in das ccPublisher Fenster. Anschließend gibt man noch einige Daten über den Rechteinhaber, Datentyp, Beschreibung usw. an.
Im nächsten Schritt wählt man die entsprechende Lizenz (w. o. besprochen). Danach meldet man sich mit seinem archive.org Account an (oder registriert sich) um abschließend die Datei auf den Server zu laden. Die Domain www.archive.org bietet in diesem Fall eine kostenlose Archivierung der Audiodateien. Alternativ kann man seine Inhalte auch auf der eigenen Homepage speichern und nur einen Link dorthin setzen.
Ein Beispiel, wie ein Eintrag in diesem Archive aussieht, ist in der folgenden Abbildung gezeigt. Die im ccPublisher gemachten Einstellungen werden übernommen.
Abschließend erhält man einen Link zu seiner persönlichen archive.org Seite. Der Vorteil solch einer Publikation ist sehr groß, denn die Anzahl der täglichen Besucher der Archive.org Seite ist enorm. Eine günstigere Werbung kann man kaum machen.
Überprüfung von Audioinhalten mit ccLookUp
Ein weiteres Tool von Creative Commons ist das Programm ccLookUp, mit dem man die Lizenzierungsart eines Musikstückes überprüfen kann. Es liegt für Windows 2000/XP sowie für den Mac zum kostenlosen Download bereit.
Der Download und die Installation sind denkbar einfach. Nach dem Start des Programms zieht man mittels drag and drop die zu überprüfende Datei in das Fenster von ccLookUp. Momentan funktioniert ccLookUp ausschließlich mit *.mp3 und *.ogg Dateien. Anschließend wird das Id3-Tag der Musikdatei untersucht. Gibt es in diesem Id3-Tag Informationen mit einem Link zur Lizenz, kann diese überprüft werden.
Um die Lizenz überprüfen zu können, muss natürlich im Tag "Copyright" (TCOP) der Link zu der Lizenz angegeben sein.
Problematisch sehe ich die Überprüfung dahingegen, ob der Inhalt des Id3-Tags nicht manipuliert wurde. Der Sinn in der Speicherung der Copyright Daten liegt darin, die Lizenzart schnell auslesen zu können, z. B. wenn der Song in einer Tauschbörse verbreitet wird. Das P2P Netzwerk Programm Morpheus unterstützt bereits die CC-Lizenzen und zeigt diese in den ToolTips an.
Die Idee von ccLookUp ist vernünftig und durchaus durchdacht. Obwohl das Programm schon einsetzbar ist, spürt man die noch frühe Entwicklungsphase.
Musikerplattform ccMixter
Bei ccMixter handelt es sich ebenfalls um ein Projekt der Creative Commons Organisation. Es ist eine Plattform auf der musikalische Inhalte die unter der Creative Commons Lizenz stehen zum Remixen bereitgestellt werden. Natürlich sind auch die neu gemixten Werke hier für jeden zugänglich. Das Besondere ist, dass Musiker nicht nur einen Song bereitstellen können, sondern auch die Samples dazu. Diese Plattform ist aber nicht nur für Musiker, denn Musikliebhaber können ebenfalls nach belieben in den Kategorien stöbern und die Musik kostenfrei anhören.
Nach einer Registrierung bei ccMixter hat man die Möglichkeit ein eigenes Profil anzulegen und gemixte Werke bereitzustellen. Man erhält eine eigene Seite auf der man sich präsentieren kann. Da man bei den erstellten Remixen Samples aller ccMixter Künstler benutzen kann und dies auch bei Remix bekannt gegeben werden, entsteht ein gewaltiges Netzwerk von zusammen arbeitenden Künstlern. Ohne solch eine Plattform, würde wahrscheinlich niemals zu solchen Projekten kommen, schon alleine deshalb, weil die rechtlichen Fragen bei so vielen mitwirkenden Komponenten den Rahmen sprengen würden.
Auf der Seite finden auch diverse Remix-Contests statt, bei denen ein oder mehrere Song und deren Samples zur Verfügung gestellt werden. Am Ende zählt nicht nur die Qualität sondern auch die Kreativität am Remix.
Abgesehen davon, dass diese Form des musikalischen Arbeitens sehr viel Freude bereitet, bringt sie natürlich auch viele neue Interessenten am Künstler und deren Musik. Es ist also eine vielseitige und vielschichtige Plattform die das Zusammenarbeiten zwischen Musikern ungemein erleichtert und den Musikliebhabern eine Menge gute und kostenfreie Musik anbietet. Es lohnt sich also diese Plattform auszuprobieren.
Fazit
Die Idee solche Lizenzverträge aufzusetzen ist meiner Meinung nach grundsätzlich positiv zu betrachten. Zumal diese Lizenz vollkommen ohne Kosten erstellt werden kann. Natürlich gibt es auch Kritiker dieses Modells aber trotzdem weist es in eine vollkommen neue Art und Weise mit Inhalten allgemein umzugehen. Der Hebel im Kopf der Menschen wurde unterbewusst schon längst umgelegt, denn es geht darum kostenfrei Inhalte zur Verfügung zu stellen und zwar für jedermann. Welch hervorragende Akzeptanz das bei den Benutzern hat, merkt man an dem Erfolg des Wikipedia Projektes.
Einige Stimmen meinen, dass der Grossteil der "kreativen Schöpfer" sowieso kaum von den Einnahmen seiner Werke leben kann und nun soll er diese noch kostenlos verbreiten. Nach meiner Meinung könnte dies ein Trugschluss sein, denn man erschließt sich eine weitaus größere Gemeinschaft, von der auch einige bereit wären dem Erschaffer der Inhalte mittels erkäuflichen Produkten zu unterstützen.
Um solch ein System erfolgreich umzusetzen, gehören aber etliche Komponenten dazu. Diese Komponenten werden von Creative Commons geliefert, auch wenn es sich teilweise um noch erweiterbare Produkte handelt, sind die bereitgestellten Möglichkeiten jetzt schon enorm. Da jegliche Tools, Plattformen und Lizenzen ohne einen Kostenaufwand benutzbar sind, ist der Einstieg in diese Welt sehr einfach.
Ich kann persönlich jedem Musiker empfehlen, Projekte zu starten die unter der CC-Lizenz laufen, einfach um es auszuprobieren und ein Gefühl dafür zu bekommen.
Internet
Christian Tanzmann
Fragen und Kritik an
Aus diesem Grund bekämpfen die Verwertungsgesellschaften weltweit illegale Tauschbörsen, was wiederum auf relativ wenig Gegenliebe bei den Internetnutzern stößt. Welch ein Potential steckt aber in dieser schnellen Austauschform und wie kann man trotz dieser neuen Ideologie die Rechte der Künstler oder Erschaffer von Inhalten bewahren?
Des Weiteren besteht seit Langem Unmut darüber, dass bei den Verwertungsgesellschaften die Rechte vieler Menschen von einigen Wenigen verwaltet und gesteuert werden. Alt eingesessene Machtstrukturen und ein eng verknüpftes Beziehungsnetz kontrollieren und bestimmen die Regeln der Ausschüttungspläne. Meist kommen dabei unbekannte Künstler oder nicht mainstream-orientierte Projekte zu kurz oder werden erst gar nicht beachtet.
Seit einiger Zeit haben sich in der Softwareentwicklung Lizenzen durchgesetzt (GPL und Derivate), bei denen die Quellen frei verfügbar sind und auch weiter verwendet werden dürfen, wenn Sie wieder unter dieselbe Lizenz gestellt werden. Etwas Ähnliches versucht man mit der Creative Commons Lizenz für allgemein kreative Inhalte zu schaffen. In dieser Lizenz heißt es dann nicht mehr "all rigths reserved" sondern nur "some rigths reserved".
Der folgende Artikel soll dazu beitragen diese Lizenzierungsart zu verstehen und sie anzuwenden. Dabei wird zunächst auf die Entstehung und Geschichte sowie der Theorie eingegangen. Anschließend soll an diversen Beispielen gezeigt werden, wie man mit Hilfe verfügbarer Tools und Plattformen diese Lizenzen praktisch anwendet.
Von wem wurde Creative Commons geschaffen?
Der Initiator und die in diesem Zusammenhang am häufigsten genannte Person ist der Jurist Lawrence Lessing. Es gehören allerdings noch weitere Gründungsmitglieder zum Team, die im Jahre 2001 mit Hilfe von Studenten und Mitarbeitern des Berkman Center for Internet & Society at Harvard Law School diese neuen Lizenzmodelle entwarfen. Dazu gehören die Internetrechts- und Urheberrechtsexperten James Boyle und Michael Carroll, der MIT Computerwissenschaftler Professor Hal Abelson, der Rechtsanwalt, Dokumentarfilmer und Cyberlaw Experte Eric Saltzman, sowie der Public Domain Web-Verleger Eric Eldred. Der Sitz von Creative Commons befindet sich heute in San Francisco.
Seit 2002 gibt es auch in Deutschland einen Büro (Berlin), welches die internationalen Aktivitäten von Creative Commons koordiniert.
Was ist Creative Commons im Detail?
Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, die sich dafür einsetzt, dass das Internet ein Medium für den freien Austausch von Inhalten bleibt. Dabei geht es darum, Inhalte von "Kreativen" mit diesen Lizenzarten dahingehend zu unterstützen, dass sie das Internet als Verbreitungsmedium benutzen können, ohne sich Gedanken über die Rechtewahrung machen zu müssen.
Die Grundmaxime der Organisation lautet dabei "some rigths reserved" und nicht "all rights reserved".
Mit der Schaffung dieser Lizenzen ist eine Rechtsgrundlage entstanden, die sich auch vor Gericht schon bewährt hat. Damit diese Rechtsgrundlage möglichst überall Bestand hat, eröffnete die Organisation in mehreren Ländern Büros. Des Weiteren wurden die Lizenzen für verschiedene Länder übersetzt und auf den jeweiligen Rechtsstand übersetzt. Man sollte also bei der Wahl der Lizenz immer die jeweilige landesspezifische Variante benutzen.
In Deutschland sowie auch in vielen anderen Staaten gilt das Schöpferprinzip, bei dem eine geistige Schöpfung, ohne eine extra Registrierung generell geschützt ist. Vor allem im Internet ist es vielen Kreativen wichtig, dass das Gesetz der freien Kommunikation und Zusammenarbeit nicht im Wege steht. In der Praxis gab es bislang allerdings fast keine Möglichkeit, anderen auf unkomplizierte Weise ohne anwaltliche Hilfe zu erlauben, flexibler mit Ihren Arbeiten umzugehen, also der Allgemeinheit z.B. grundsätzlich einzuräumen, Ihren Inhalt vervielfältigen und/oder bearbeiten zu dürfen.
Creative Commons stellt modulare Lizenzverträge kostenlos zum Download bereit, die obwohl juristisch einwandfrei formuliert, trotzdem für Nicht-Juristen leicht verständlich sind. In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese Verträge notfalls auch vor Gericht standhalten.
Die Lizenzverträge
Die Lizenzverträge sind einfach mittels eines Lizenzierungstools auszuwählen. Folgende Lizenzelemente werden berücksichtigt: "Namensnennung, Nicht-Kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitungen und Weitergabe unter gleichen Bedingungen". Mit Hilfe dieser Elemente kann ein individueller Vertrag erzeugt werden.
"Namensnennung" erlaubt Anderen, unter der Voraussetzung, dass die Rechtsinhaberschaft durch Nennung des Schöpfernamens anerkannt wird, den Inhalt und darauf aufbauende Bearbeitungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen und öffentlich zugänglich zu machen (Ja/Nein).
"Nicht-Kommerzielle Nutzung" erlaubt Anderen, den Inhalt und darauf aufbauende Bearbeitungen nur zu nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen und öffentlich zugänglich zu machen (Ja/Nein). "Keine Bearbeitungen" erlaubt Anderen, nur unveränderte Kopien des Inhalts zu vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen und öffentlich zugänglich zu machen, dagegen sind keine Bearbeitungen erlaubt, die auf dem Inhalt basieren (Ja/Nein). "Weitergabe unter gleichen Bedingungen" erlaubt Anderen, Bearbeitungen des Inhalts nur unter einem Lizenzvertrag zu verbreiten, der demjenigen entspricht, unter dem der Schöpfer selbst seinen Inhalt lizenziert hat.
Nach der Auswahl der Eigenschaften bekommt man den Lizenzvertrag in drei Ausführungen. In einer Allgemeinverständlichen Ausführung für Nicht-Juristen, einer juristischen Ausführung für den Rechtsverkehr und einer maschinenlesbaren Ausführung für Suchemaschinen.
Beschreibung des Lizenzierungstools
Das Lizenzierungstool ist über die Internetseite http://creativecommons.org/license erreichbar. Es bedarf nur ein paar Schritte um eine Lizenz zu erstellen. Ich möchte die Beispiele anhand eines musikalischen Werkes erläutern.
In meinem Fall wünsche ich keine kommerzielle Nutzung meines Werkes. Die zweite Frage widmet sich der Bearbeitung des Inhaltes. Dies wird in diesem Fall erlaubt, allerdings mit der Bedingung, dass der bearbeitete Inhalt ebenfalls unter die gleiche Lizenz gestellt wird. Wichtig ist die erste Auswahlbox, in der man das Land der juristischen Grundlage wählt. Die Lizenzen unterscheiden sich im Detail von Land zu Land, daher sollte man, soweit nicht anders gewünscht, das Land angeben in dem man sich ggf. vor Gericht mit der Lizenz behaupten will. In Deutschland beispielsweise ist es verboten die Namensnennung des Schöpfers der Inhalte nicht anzugeben. Dies gilt beispielsweise nicht in allen Ländern. Als Letztes wählt man das Format des Inhaltes aus. Hier wählt man zwischen Audio, Video, Image, Text, Interaktive oder Anderes. Bestätigt man seine Wahl mit dem abschließendem Button, erhält man in unserem Beispiel die Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.0 Germany License. Man erhält eine leicht leserliche Variante und eine juristische Ausführung.
Man erhält ebenfalls eine elektronische Variante, die man in seine Webseite einbauen kann.
Einbindung der Lizenz in eine Homepage
Es soll nun gezeigt werden, wie man die Lizenz in eine vorhandene Webseite einbaut, auf der beispielsweise ein oder mehrere Songs zum Download angeboten werden. Den Quelltext, der nach bestätigen der gewählten Lizenzelemente ebenfalls erzeugt wird, fügt man in diese Webseite ein.
Mit diesen Quellcodezeilen können Suchmaschinen oder andere Webdienste die Lizenzierungsart der bereitgestellten Inhalte identifizieren. Es ist ebenfalls sinnvoll das erzeugte Bild (Creative Commons Logo) zu speichern und ebenfalls auf die Webseite zu stellen, um auf die Art Lizenzierung hinzuweisen.
Publizieren eigener Inhalte mit dem ccPublisher
Mit der Erzeugung der Lizenz gibt es noch weitere Möglichkeiten, den gerade lizenzierten Song zu verbreiten. Zum einen geht dies über die Software ccPublisher, die für Mac OS X und Windows 2000/XP erhältlich ist. Mit ihr kann man Inhalte in ein kostenloses Internetarchiv stellen. Dazu sollte man im Falle von Audiodateien, zur Speicherung ein komprimierendes Audioformat benutzen, beispielsweise eine mp3-Datei mit 192kHz und Stereo. Nachdem man die Software heruntergeladen und installiert hat, kann man sie einfach starten. Man zieht die entsprechende Datei (lizenzierte Audiodatei) einfach mit der Maus in das ccPublisher Fenster. Anschließend gibt man noch einige Daten über den Rechteinhaber, Datentyp, Beschreibung usw. an.
Im nächsten Schritt wählt man die entsprechende Lizenz (w. o. besprochen). Danach meldet man sich mit seinem archive.org Account an (oder registriert sich) um abschließend die Datei auf den Server zu laden. Die Domain www.archive.org bietet in diesem Fall eine kostenlose Archivierung der Audiodateien. Alternativ kann man seine Inhalte auch auf der eigenen Homepage speichern und nur einen Link dorthin setzen.
Ein Beispiel, wie ein Eintrag in diesem Archive aussieht, ist in der folgenden Abbildung gezeigt. Die im ccPublisher gemachten Einstellungen werden übernommen.
Abschließend erhält man einen Link zu seiner persönlichen archive.org Seite. Der Vorteil solch einer Publikation ist sehr groß, denn die Anzahl der täglichen Besucher der Archive.org Seite ist enorm. Eine günstigere Werbung kann man kaum machen.
Überprüfung von Audioinhalten mit ccLookUp
Ein weiteres Tool von Creative Commons ist das Programm ccLookUp, mit dem man die Lizenzierungsart eines Musikstückes überprüfen kann. Es liegt für Windows 2000/XP sowie für den Mac zum kostenlosen Download bereit.
Der Download und die Installation sind denkbar einfach. Nach dem Start des Programms zieht man mittels drag and drop die zu überprüfende Datei in das Fenster von ccLookUp. Momentan funktioniert ccLookUp ausschließlich mit *.mp3 und *.ogg Dateien. Anschließend wird das Id3-Tag der Musikdatei untersucht. Gibt es in diesem Id3-Tag Informationen mit einem Link zur Lizenz, kann diese überprüft werden.
Um die Lizenz überprüfen zu können, muss natürlich im Tag "Copyright" (TCOP) der Link zu der Lizenz angegeben sein.
Problematisch sehe ich die Überprüfung dahingegen, ob der Inhalt des Id3-Tags nicht manipuliert wurde. Der Sinn in der Speicherung der Copyright Daten liegt darin, die Lizenzart schnell auslesen zu können, z. B. wenn der Song in einer Tauschbörse verbreitet wird. Das P2P Netzwerk Programm Morpheus unterstützt bereits die CC-Lizenzen und zeigt diese in den ToolTips an.
Die Idee von ccLookUp ist vernünftig und durchaus durchdacht. Obwohl das Programm schon einsetzbar ist, spürt man die noch frühe Entwicklungsphase.
Musikerplattform ccMixter
Bei ccMixter handelt es sich ebenfalls um ein Projekt der Creative Commons Organisation. Es ist eine Plattform auf der musikalische Inhalte die unter der Creative Commons Lizenz stehen zum Remixen bereitgestellt werden. Natürlich sind auch die neu gemixten Werke hier für jeden zugänglich. Das Besondere ist, dass Musiker nicht nur einen Song bereitstellen können, sondern auch die Samples dazu. Diese Plattform ist aber nicht nur für Musiker, denn Musikliebhaber können ebenfalls nach belieben in den Kategorien stöbern und die Musik kostenfrei anhören.
Nach einer Registrierung bei ccMixter hat man die Möglichkeit ein eigenes Profil anzulegen und gemixte Werke bereitzustellen. Man erhält eine eigene Seite auf der man sich präsentieren kann. Da man bei den erstellten Remixen Samples aller ccMixter Künstler benutzen kann und dies auch bei Remix bekannt gegeben werden, entsteht ein gewaltiges Netzwerk von zusammen arbeitenden Künstlern. Ohne solch eine Plattform, würde wahrscheinlich niemals zu solchen Projekten kommen, schon alleine deshalb, weil die rechtlichen Fragen bei so vielen mitwirkenden Komponenten den Rahmen sprengen würden.
Auf der Seite finden auch diverse Remix-Contests statt, bei denen ein oder mehrere Song und deren Samples zur Verfügung gestellt werden. Am Ende zählt nicht nur die Qualität sondern auch die Kreativität am Remix.
Abgesehen davon, dass diese Form des musikalischen Arbeitens sehr viel Freude bereitet, bringt sie natürlich auch viele neue Interessenten am Künstler und deren Musik. Es ist also eine vielseitige und vielschichtige Plattform die das Zusammenarbeiten zwischen Musikern ungemein erleichtert und den Musikliebhabern eine Menge gute und kostenfreie Musik anbietet. Es lohnt sich also diese Plattform auszuprobieren.
Fazit
Die Idee solche Lizenzverträge aufzusetzen ist meiner Meinung nach grundsätzlich positiv zu betrachten. Zumal diese Lizenz vollkommen ohne Kosten erstellt werden kann. Natürlich gibt es auch Kritiker dieses Modells aber trotzdem weist es in eine vollkommen neue Art und Weise mit Inhalten allgemein umzugehen. Der Hebel im Kopf der Menschen wurde unterbewusst schon längst umgelegt, denn es geht darum kostenfrei Inhalte zur Verfügung zu stellen und zwar für jedermann. Welch hervorragende Akzeptanz das bei den Benutzern hat, merkt man an dem Erfolg des Wikipedia Projektes.
Einige Stimmen meinen, dass der Grossteil der "kreativen Schöpfer" sowieso kaum von den Einnahmen seiner Werke leben kann und nun soll er diese noch kostenlos verbreiten. Nach meiner Meinung könnte dies ein Trugschluss sein, denn man erschließt sich eine weitaus größere Gemeinschaft, von der auch einige bereit wären dem Erschaffer der Inhalte mittels erkäuflichen Produkten zu unterstützen.
Um solch ein System erfolgreich umzusetzen, gehören aber etliche Komponenten dazu. Diese Komponenten werden von Creative Commons geliefert, auch wenn es sich teilweise um noch erweiterbare Produkte handelt, sind die bereitgestellten Möglichkeiten jetzt schon enorm. Da jegliche Tools, Plattformen und Lizenzen ohne einen Kostenaufwand benutzbar sind, ist der Einstieg in diese Welt sehr einfach.
Ich kann persönlich jedem Musiker empfehlen, Projekte zu starten die unter der CC-Lizenz laufen, einfach um es auszuprobieren und ein Gefühl dafür zu bekommen.
Internet
Christian Tanzmann
Fragen und Kritik an
- christian.tanzmann at t-online punkt de