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eddieduran
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hallo,
seit langer zeit spielt meine band lustige coversongs. da es sich um ein comedy-projekt handelt sind diese auch entsprechend verändert (textlich und musikalisch).
vor kurzen wurden wir mit der meinung konfrontiert, dass das veränderte spielen der songs ohne die zustimmung des urhebers nicht rechtmäßig wäre.
wir wissen natürlich, dass man die songs nicht ohne gehemigung, in veränderter form veröffentlichen darf. (tonträger, tv, radio...)
das dies aber auch für reine live-auftritte gelten soll, halte ich für sehr unwahrscheinlich. was soll es da für eine regelung geben, und auf welcher grundlage sollte denn bei einem "vergehen" ein nachweiss erbracht werden? [g=119]gema[/g] listen mit den original-songs werden von uns vorschriftsmäßig abgegeben.
wenn das so wäre, würde ja jede zweite a cappella-, jazz- oder comedyband an der grenze zur legalität arbeiten.
weiß jemand eine eindeutige regelung für diesen fall?
vielen dank!
eddie
seit langer zeit spielt meine band lustige coversongs. da es sich um ein comedy-projekt handelt sind diese auch entsprechend verändert (textlich und musikalisch).
vor kurzen wurden wir mit der meinung konfrontiert, dass das veränderte spielen der songs ohne die zustimmung des urhebers nicht rechtmäßig wäre.
wir wissen natürlich, dass man die songs nicht ohne gehemigung, in veränderter form veröffentlichen darf. (tonträger, tv, radio...)
das dies aber auch für reine live-auftritte gelten soll, halte ich für sehr unwahrscheinlich. was soll es da für eine regelung geben, und auf welcher grundlage sollte denn bei einem "vergehen" ein nachweiss erbracht werden? [g=119]gema[/g] listen mit den original-songs werden von uns vorschriftsmäßig abgegeben.
wenn das so wäre, würde ja jede zweite a cappella-, jazz- oder comedyband an der grenze zur legalität arbeiten.
weiß jemand eine eindeutige regelung für diesen fall?
vielen dank!
eddie