Covern aber legal - Wie geht das?

pitto

pitto

Registriert
14.12.07
Beiträge
4.492
Reaktionen
2.087
Ort
Essen
Punkte
11.213
Hi Leutz,

mich treibt da mal ein Thema, von dem ich keine Idee habe, damit umzugehen:

Ich möchte gerne einen Song covern (sagen wir mal von dem kürzlich verstorbenen David Bowie). Solange ich das bei mir im Kämmerlein mache, hat natürlich keiner was dagegen, weiß ja keiner.

Den Song möchte ich jetzt gerne auf Soundcloud hochladen. Verletzung des Urheberrechts!! Geschenkt! Aber ich will das Urheberrecht ja nicht verletzten....

Meine Fragen: Bei wem muss ich anmelden, dass ich diese Version des Songs ganz gerne auf Soundcloud hochladen möchte...? Wie läuft das? Muss ich da was an den Rechteinhaber bezahlen? Wer ist überhaupt der Inhaber der Rechte?

Covern von Songs ist ja nun nicht irgendetwas außergewöhnliches....

Für Klärung und Erklärung bin ich dankbar!

Danke und Gruß,

pitto
 
Ich glaube bei einem Cover (so gut nachspielen wie es geht) muss der Veranstalter, in dem Fall Soundcloud, zahlen. Die wollen nicht zahlen und haben das,meine ich auch, in Ihren AGB geregelt.
Also werden sie deinen Song löschen oder wenn jemand mit Klage droht ihre AGB ziehen und an dich verweisen.

Wie gesagt, ich glaube, das es so ist. Bin aber kein Anwalt!

Gruß
Thorsten
 
Ich dachte bei einem echten Cover muss man lediglich formal den Rechteinhaber um Erlaubnis fragen und dieser muss diese dann erteilen, kostenlos.
 
Ich dachte bei einem echten Cover muss man lediglich formal den Rechteinhaber um Erlaubnis fragen und dieser muss diese dann erteilen, kostenlos.


gefährliche Aussage, so ich finde !

So wie du schreibst lese ich > "Ich darf alles Covern und veröffentlichen, sogar Geld damit machen und muss nix an die Urheber zahlen" ... puh

Meinst du das wirklich so ?

Die Urheber > Text und Musik < muss ich um Erlaubnis bitte wenn ich den Song/Track, Text und Musik, verändere. Theoretisch genügt es wenn ich nur ein Wort oder eine Note verändere > ich brauch die Erlaubnis! Keine Erlaubnis kann es eine Mörderklage mit hohen Zahlungen geben.

Zahlen muss ich immer wenn ich veröffentliche, egal ob Cover 1:1 oder verändertes Stück!

Ich muss auch zahlen wenn ich das Cover live spiele.
Entweder ich selber oder der Veranstalter, egal die GEMA will Kohle sehen.

So bei uns in Österreich, bin mir ziemlich sicher auch so in DE, wo die Urheber-Gesetze so ziemlich die strengsten in Europa sind :)
 
Ja vertiefte Ahnung habe ich nicht davon
smil451c7211b9e19.gif
aber ich meine das mal so irgendwo aufgeschnappt zu haben. Meinst du Heino führt für sein Cover Album Einnahmen an die Toten Hosen (oder Ärzte oder was auch immer) ab?
 
Ja vertiefte Ahnung habe ich nicht davon :D aber ich meine das mal so irgendwo aufgeschnappt zu haben. Meinst du Heino führt für sein Cover Album Einnahmen an die Toten Hosen (oder Ärzte oder was auch immer) ab?

Ich weiß nicht ob Heino zahlt
smil469f7c20e1fdb.gif


Fakt ist wenn er nicht zahlt kriegt er ein Poblemchen :)
Wenn er die Erlaubnis nicht hat, falls er was am Hosenstück geändert hat, kann er Mörderprobleme kriegen...


P.S.: wusste ich gar nicht Heino hat die Toten Hosen gecovert ?
wobei mich da weniger der Umstand, dass Heino hier singt schockiert ;-)
umgekehrt fände ich es weit schlimmer ...


.
 
Hier steht einiges https://de.m.wikipedia.org/wiki/Coverversion

Wenn das Original bei der GEMA ist ist das Cover wohl auch automatisch gemapflichtig, von daher ist es mit zum Spaß veröffentlichen wohl nicht so einfach
 
Hier steht einiges https://de.m.wikipedia.org/wiki/Coverversion

Wenn das Original bei der GEMA ist ist das Cover wohl auch automatisch gemapflichtig, von daher ist es mit zum Spaß veröffentlichen wohl nicht so einfach

das klingt schon besser ;-)

Man sollte halt aufpassen falsche Aussagen/Annahmen zu den Thema zu schreiben, siehe #3

Sonst wird der TE vielleicht in seinem Glauben bestärkt es kann eh keine Probleme geben ...
Dann kriegt er vielleicht doch welche und du bist Mitschuld :bang:
zumindest moralisch oder so und überhaupt ;-)

Gerade in Deutschland sollte man doch sensibilisiert zu dem Thema sein ?
Ich denk da grad an die Abmahnwelle 2005

P.S.: ich hab mir grad den Link zu Wikipedia angeschaut, hm
Ist sehr umständlich und verwirrend dort erklärt.
ich weiß ja warum ich dieses Internet "Lexikon" nicht mag ...

.
 
wobei mich da weniger der Umstand, dass Heino hier singt schockiert Zwinker
umgekehrt fände ich es weit schlimmer ...
Sorry für OT. Gab es aber mal wirklich. Die Roten Rosen. ;)
 
Das ist doch der gleiche Wikipedia-Eintrag, das steht unter meinem Link auch
 
Das ist doch der gleiche Wikipedia-Eintrag, das steht unter meinem Link auch

Hab schon gelöscht ?
Interessant weil jetzt stimmt es aber vorher war nur der Abschnitt wo es darum ging, was sich vom Cover abgrenzt, also ab da wo das Plagiat, das Remix usw. beschrieben wird, dass sind aber alles keine Covers.

Aber wurscht jetzt passt der Link ja eh :)
 
@Realist
ich hab mich geirrt ... so ist es genau so schlimm :-o mach das wieder wech, büdde


jetzt kriech ich die bescheuerte Melodie nich aussen Kopf ...

... es ist so schön OT zu sein ... ai ai o ...
 
HI zusammen,

vielen Dank für die Antworten. Den Wiki-Artikel werde ich mir mal durchlesen. Vielleicht gibt es ja da was erhellendes.

Wie ich die Fachleute hier aber verstanden habe, müsste ein Cover bei der GEMA angemeldet werden? Sofern natürlich das Ursprungslied bei der GEMA angemeldet ist?

Gruß,

pitto
 
Normalerweise musst du das bei der Gema melden, die haben da tarife je nach nutzung in deinem Fall evtl. Streaming für Private nicht werbende zwecke oder sowas da gab es mal Tarife ca 150Euro im Jahr meine ich. da konnte man die Songs dann auch auf der eigenen Homepage zum streamen anbieten.

Musst du bei der Gema mal schauen:

https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/

unten bei Internet.

Hoffe ich konnte helfen
 
Ich kann dir nur in der gewagten Praxis sagen wie das bei Youtube abläuft. Man erhält in der Regel folgende Mitteilung.

"In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.

Der Antragsteller lässt die Verwendung seiner Inhalte in deinem YouTube-Video zu. Es könnten allerdings Werbeanzeigen eingeblendet werden."

Oder auch:

"In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.

Du monetarisierst dieses Video und teilst den Umsatz mit dem Urheberrechtsinhaber."

Oder es wird gesperrt.

"Dein Video wurde gesperrt.
In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.
Aufgrund der Richtlinie des Antragstellers kann dieses Video nicht auf YouTube wiedergegeben werden."



Bei Auftritten hast du grundsätzlich die Gema an der Backe, auch wenn du als Nichtmitglied nur eigene Songs auf öffentlichen Veranstaltungen spielst. In deren Augen hast du immer Cover gespielt., weil es gibt nichts anderes als Cover für die. Und die penetrieren den Veranstalter und glauben auch ihm nicht und verlangen dann die vollständigen Namen der Bandmitglieder und schicken dir irgendwelche Antragsteller an den Hals.

Das geht dann so weit bis der Wirt kein Bock mehr auf Live-Musik in seiner Kneipe hat. Hätte man Cover gespielt so muss der Veranstalter eine Pauschale von ~26 Euro bezahlen und die Set-Liste einreichen.

Aber die wollen scheinbar, dass man auch noch bei eigenen Songs die pauschale blecht. Keine Ahnung, auf jeden Fall ein unsympatischer Drecksverein mit Stasimethoden.
 
@Noplan
Du schreibst ja sehr böse ...

Also irgendwer muss sich ja um die Tantiemen der Urheber kümmern.
Das macht bei Euch in DE halt die GEMA.

Und das ist auch gut so, so kommen dann halt Texter, Komponisten und Arrangeure zu ihrem rechtmäßigen Geld :)

Und das ist doch klar, dass jeder der einen nicht selbst geschriebenen Song COVERT >>>
> nachspielt und veröffentlicht auf Tonträger
> bei einem Liveauftritt spielt
> auf seiner Homepage zum Hören anbietet
> usw.

dafür blechen muss !
 
@Noplan
Du schreibst ja sehr böse ...

Also irgendwer muss sich ja um die Tantiemen der Urheber kümmern.
Das macht bei Euch in DE halt die GEMA.

Und das ist auch gut so, so kommen dann halt Texter, Komponisten und Arrangeure zu ihrem rechtmäßigen Geld :)

Und das ist doch klar, dass jeder der einen nicht selbst geschriebenen Song COVERT >>>
> nachspielt und veröffentlicht auf Tonträger
> bei einem Liveauftritt spielt
> auf seiner Homepage zum Hören anbietet
> usw.

dafür blechen muss !

Ach, sag bloss. Ich habe nichts gegen den Gedanken den Urhebern Geld zu zahlen, sofern ich ihre Werke spiele. Ich schreibe einzig und allein böse über die Vorgehensweise der Gema, die jeden erstmal unter Generalverdacht stellen. Es geht mir halt auf den Sack, dass wenn wir unsere Set-Liste abgeben, uns die Gema als Lügner darstellt und sehr penetrant nachhakt. Das geht soweit, dass unsere Veranstalter Ärger bekommen, wenn sie unsere vollständigen Namen nicht bekannt geben. Was ist das denn bitte schön? Ist das überhaupt Rechtens von denen unsere Namen einzufordern, obwohl wir nichts mit denen zu tun haben und ihre Songs nicht spielen? Und ich meine nicht den Bandnamen.

Ich würde mich niemals von so einem Scheißverein vertreten lassen.
 

Ähnliche Themen

R
Antworten
1
Aufrufe
37K
WaldebeatZ
WaldebeatZ
M
Antworten
0
Aufrufe
20K
M
M
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
34K
M

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben