Beatport Remix-Contest: Frage zu Rechten

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Hallo zusammen,

bei einem aktuell laufenden Remix-Contest auf Beatport ("Flosstradamus feat. Casino - Moshpit") heißt es in den Bedingungen:

"Participant hereby grants to sponsor an irrevocable, fully-paid, perpetual world-wide license to reproduce, edit, adapt, copyright, publish, transfer, distribute, perform, display and use any or all of the entries, without compensation to you or any third party. "


Klingt für mich nach meiner Interpretation nach einem (typisch amerikanischem) alle Rechte abgeben müssen. Da ich allerdings Gema-Mitglied bin und nach meinem bisherigen Verständnis als Deutscher meine Urheberrechte (falls ich bei einem Remix wie diesem überhaupt welche habe) nicht abgeben darf lautet meine Frage an euch:

Falls ich nun(ausnahmsweise doch einmal) gewinnen sollte, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, Ärger von meinem "Spezialfreunden" der Gema zu bekommen? Bin dort mittlerweile eh nur noch gezwungenermassen wegen ein paar Filmsachen Mitglied, möchte mich aber nicht in meiner künstlerischen Freiheit einschränken lassen. Ich habe schonmal einen Beitrag über Remixe VS. Gema gepostet und auch gutes Feedback erhalten, bloß wie so oft befindet sich das alles wieder in `ner ziemlichen Grauzone.
 
Klingt für mich nach meiner Interpretation nach einem (typisch amerikanischem) alle Rechte abgeben müssen.

Ein Teil davon ist vermutlich alleine deswegen erwähnt, um den Sieger (oder ein paar Teilnehmer) nachher präsentieren zu können - und wenn's nur auf der Homepage ist.

Da ich allerdings Gema-Mitglied bin...
Für Mitglieder von Verwertungsgesellschaften gibt's keine Regelung? Oft sind die ja bei solchen Events gar nicht erwünscht (siehe ganz unten).

nach meinem bisherigen Verständnis als Deutscher meine Urheberrechte (falls ich bei einem Remix wie diesem überhaupt welche habe) nicht abgeben darf

...das ist allerdings unabhängig von der GEMA-Mitgliedschaft und die Schöpfungshöhe bei Remixen ist oft eine schwierige Streitfrage.

Wie auch immer, mach's unter einem anderen Namen und *psssst* sag's keinem.
Dann bist du, was Veröffentlichungen (und das beginnt schon mit der Abrufbarkeit über die Homepage) auf der ziemlich sicheren Seite. Ansonsten würde vermutlich Beatport erst einmal eine Rechnung bekommen und die wollen dann vermutlich bei dir regressieren.
 

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