Da gibt es nicht eine Klasse, die gleich alles abdeckt.
Viele Aktivitäten dürften in die Klasse 41 (Nizzaer Klassifikation) fallen. Es kommt aber darauf an, wofür der Schutz genau begehrt wird. Verkauf von Tonträgern wäre etwa einer anderen Klasse zuzuordnen.
Die Klassen bieten im Übrigen nur eine grobe Orientierung. Außerdem dienen sie der Gebührenberechnung. Auf jeden Fall sollte bei der Anmeldung konkret angegeben werden, für welchen Waren und/oder Dienstleistungen die Marke eingetragen werden soll. Das sollte man lieber einem Spezialisten (Rechts- oder Patentanwalt) überlassen.
Durch die bloße Recherche im Markenregister nach bestehenden Marken lässt sich übrigens nicht sicherstellen, dass der gewünschten Marke keine Rechte Dritter entgegenstehen, weil es noch andere Kennzeichenrechte gibt, die berücksichtigt werden müssen. Aber das würde hier jetzt etwas zu weit führen...
tomaxx