Aufteilung von kosten

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nordlicht1970m

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Hallo

Ich wollte folgendes wissen,ich bin Texter,Komponist und Produzent,lasse meine Songs aber singen,nun von einer verkauften CD sagen wir mal Verkaufspreis 10€,wieviel muß ich dem Sänger bezahlen,gibt es da eine Regelung??
Möchte mit sowas schon genau sein,da ich dieses auch gewerblich mache.

mfg

nordi
 
Mach mit den Sängern einen Vertrag in dem sie einen Festpreis bekommen. So bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
 
Hi,

ob Festpreis oder Erlösbeteiligung, ist Verhandlungssache. Dirk hats bereits gesagt: Mach einen schriftlichen Vertrag. Und darin schreibst du zusätzlich ne Regelung rein, dass der Künstler dir sämtliche Rechte an seinem Beitrag unwiderruflich abtritt und diese Abtretung auch mit seinem Honorar (Festpreis oder Beteiligung ist wurscht) mit abgegolten ist.

Gruß Rainer
 
Mach einen schriftlichen Vertrag. Und darin schreibst du zusätzlich ne Regelung rein, dass der Künstler dir sämtliche Rechte an seinem Beitrag unwiderruflich abtritt und diese Abtretung auch mit seinem Honorar (Festpreis oder Beteiligung ist wurscht) mit abgegolten ist.

Das würde ich NIEMALS unterschreiben, ist im Musikbusiness auch nicht üblich! Es gibt im Allgemeinen immer eine Tagesgage, Erstattung der entstandenen Unkosten sowie eine Umsatzbeteiligung. Die Höhe der Umsatzbeteiligung ist von Plattenfirma zu Plattenfirma unterschiedlich, ist auch immer abhängig davon wie viel man selbst mitgewirkt hat. Wenn ich nur von festen Gagen leben müßte, wäre das Leben als Berufsmusikerin übrigens überhaupt nicht rentabel...

Anne
 
Hi Anne,

ich habe doch gesagt, das ist Verhandlungssache! Ich kann mir übrigens vorstellen, dass die meisten hier im Forum kleinere Brötchen backen und, müssten Sie Dich zum Musizieren herbestellen, schon nach der ersten Aufnahme pleite wären ;-). Aber mal im Ernst: Wenn dir einer einen Festpreis von 10.000,- EUR anbietet, überlegst selbst du, ob du noch ne Umsatzbeteiligung verlangst.


Es ging glaube ich auch nicht nur um die Höhe der Gage, sondern auch ein bisschen um die Frage, wie mach ichs generell richtig. Deshalb soll geregelt sein, wo die Rechte liegen.

Gruß Rainer
 
Also das stimmt so nicht! Es hat schon Produktionen gegeben da hätte ich für 10.000 € nicht einmal die Demos gehört, und Rechte trete ich NIEMALS ab. Wer das macht, insbesondere gegenüber der GVL, begeht einen ziemlich großen Fehler, doch aus Fehlern wird man ja bekanntlich klug... Kann allerdings ein verdammt schmerzhafter Lernprozess werden...
Nur mal so zur Info...

Anne
 
Stimmt, Rechte abtreten würde ich an des Sängers stelle auch nicht machen. Aber ein ordentlicher Vertrag sollte alles klären.
 
moin Leutz,

also ihr werft hier leider Kraut und Rüben durcheinander.

-Eine Gage für Texter und Komponist ist natürlich üblich. Wie hoch die ausfällt ist Verhandlungssache - und Geschick.

-Eine Umsatzbeteiligung ist in den meisten Fällen ZUSÄTZLICH zu einem Festbetrag üblich, die Beteiligung fällt prozentual gesehen allerdings relativ gering aus.

-Rechte abtreten (Urheberrechte) ist per Gesetz überhaupt nicht möglich, das ist aber ein ganz anderes Thema.
Lt. Verlagsrecht und Aufteilungsswchlüssel der Gema hat Texter und Komponist jeweils Anspruch auf 30% der Gema Einnahmen. Dies zu reduzieren ist in einem Verlagsvertrag natürlich möglich - wer sich darauf einlässt selber schuld.

Die Verteilung findet statt aufgrund der Urheberrechte des Komponisten/Texters. Diese sind per Gesetz geschützt und können nicht abgetreten werden.

Jedoch nicht zu verwechseln mit den Nutzungsrechten (hier kommt ide GVL ins Spiel).

-Die Nutzungsrechte müssen dem Label/Verlag übertragen werden, sonst können sie den Text/den Song mit keiner rechtlichen Grundlage veröffentlichen. In wie weit man Nutzungsrechte überträgt ist wiederum Verhandlungssache.

Hoffe ich konnte etwas entwirren :-D

Gruß
MAZIKA
 

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