Anteile ohne Vertäge?

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Prockz83

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Hallo Community,

Habe folgendes Problem, ich habe für einen Künstler ein Album produziert, allerdings nichts vertraglich bezüglich der Komponisten-Anteile geregelt.
Steht mir nun irgendetwas vom Gewinn zu, GEMA-Anteile etc...?
Ich weiss, dass die Ausschüttung über die GEMA läuft und wenn die Produktionsfirma die Werke einträgt, muss sie ja meinen Namen als Komponist korrekt eintragen, sehe ich das richtig, oder MUSS so etwas vor Release vertraglich geregelt sein? (Ich weiss, dass die GEMA ihren eigenen Verteilungsplan hat)

Also kurz gefasst: Vertrag notwenig oder nicht.


Kann mir ansonsten noch jemand sagen, wie man sich über solche Themen genaustens informieren kann, wie alles rechtlich aussieht etc...oder MUSS ich da einen Anwalt befragen?

Mit freundlichen Grüßen
 
Also kurz gefasst: Vertrag notwenig oder nicht.

Ob du willst oder nicht, ob du's weißt oder nicht:
ihr habt schon einen, nur offenbar keinen schriftlichen.


Steht mir nun irgendetwas vom Gewinn zu

Was habt ihr ausgemacht?
Nichts?


Wenn du Komponist bist: ja

und wenn die Produktionsfirma die Werke einträgt, muss sie ja meinen Namen als Komponist korrekt eintragen, sehe ich das richtig,

Bist du GEMA-Mitglied? Warum meldest du dann deine Werke nicht einfach an?
 
Es wurde nichts ausgemacht, weil ich dachte, dass ich automatisch durch die GEMA ausgezahlt werde!

Wer sagt mir, dass die Produktionsfirma nicht irgendjemanden anderen einträgt? Wie wird das bei Unstimmigkeiten geregelt (Komponist und Produktionsfirma geben unterschiedliche Dinge an), Anwälte, GEMA selbst?


Steht mir nun etwas zu OHNE verträge?
 
Ich würde dir auf jeden Fall raten, einen entsprechenden (FACH-) Anwalt einzuschalten...wieso denn nicht? Das kostet nicht die Welt.

So, wie ich das hier im Forum so manchmal mitlese ist leider auch viel Halbwissen am Start.
 
@Prockz83: Jedenfalls bekommst Du von der Gema nur dann etwas, wenn Du auch Gema-Mitglied bist. Egal, wer das Werk anmeldet.

So, wie ich das hier im Forum so manchmal mitlese ist leider auch viel Halbwissen am Start.

Wie kommst Du nur auf so etwas? :D
 
und vor allem schnell. wenn das erstmal eingetragen ist spricht die gesetzliche vermutung gegen dich und du musst das gegenteil beweisen.
 
@TE
oder MUSS ich da einen Anwalt befragen?
Mach einfach das, was EarlGrey Dir sagt.
Aber wie auch immer, solltest Du schleunigst in die Pötte kommen, sonst hast Du die A-Karte gezogen, wenn Deine Produktionspartner bösen Willens und zudem auch noch schneller als Du sind.......
:D
 
Damit die Gema anteilige Lizenzen ausschütten kann, muss sie wissen, wer welche Anteile daran hat. Klartext: ZUERST kommt die Anmeldung der Werke durch die Urheber (mit Angabe der prozentualen Anteile, SO WIE DIE URHEBER SIE VEREINBART HABEN).

Der Produzent meldet dann nur noch die Titel (mit Urheberangaben), die auf der CD sind, damit die Gema-Abgaben entsprechend zugeordnet werden können. Dafür ist die Anmeldung eben dieser Werke aber die Voraussetzung.

> Steht mir nun etwas zu OHNE Verträge? <
Ja. Aber Du selbst musst auf korrekte Anmeldungen für das Werkeverzeichnis achten (am besten selbst erledigen, Anmeldelisten kannst Du von dem Gema-Server herunterladen). Natürlich musst Du Gema-Mitglied sein (gut 60,- Euro einmalige Aufnahmegebühr, ca. 25,- Euro Jahresbeitrag).

Mitgliedschaft und Anmeldung der Werke kann nachträglich erfolgen. Die Gema empfiehlt sogar, Werke erst dann anzumelden, wenn nennenswerte Abgaben erwartet werden (größere CD-Auflage oder so).

Viel Erfolg!

Bernd
 
danke für deinen Beitrag!

Ganz verstehe ich es noch nicht.
Du schreibst erst: "Zuerst kommt die Anmeldung der Werke durch die Urheber"
Später weist du darauf hin, dass eine nachträgliche Anmeldung der Werke möglich ist...

Das Album wurde bereits gepresst und verkauft!
Habe ich nun sozusagen verschissen, weil ich die Werkanmeldung vorher hätte erledigen müssen?

Bekomme ich jetzt gar nichts mehr? Das Album war ein guter kommerzieller Erfolg und ich werde aus meinem Fehler natürlich lernen, es hat ja abgesehen vom Geld viel Positives gebracht!

Andere Mitglieder der GEMA meinten zu mir, dass es kein Problem sei, die Werke nachträglich anzugeben und trotzdem das Geld auf mein Konto wandert. Die GEMA selbst meint zu mir, dass die Produktionsfirma bei der Pressung die Lizenzen einfordert und die Lizenzgebühren zurückbekommt, wenn keine Urheber bei der GEMA angemeldet sind. Die Produktionsfirma sei ihrer "Pflicht" also nachgekommen und muss meine Anteile also nicht abgeben...

Wär schön, wenn du das erläutern könntest, scheinst ja Ahnung auf dem Gebiet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen!
 
das war schlecht formuliert (ich meinte, dass die Anmeldung der Werke Voraussetzung ist).

Man kann jederzeit nachträglich anmelden, bekommt aber Tantiemen erstmals für das Jahr der Anmeldung - nicht etwas für zurückliegende Jahre. Das liegt einfach daran, dass die Tantiemen jährlich ausgeschüttet werden (und "wech iss wech").

Salopp und kurz: eigene Werke anmelden, wenn's spannend wird
(die Abgaben für CD's werden bereits bei der Produktion entrichtet - ob's dann ein Ladenhüter wird, spielt keine Rolle).

Dass die Produktionsfirma "unzustellbare" Lizenzgebühren zurück bekommt. wusste ich gar nicht - macht aber Sinn.

Bernd
 
Die Tantiemen werden etwa Vierteljährig ausgeschüttet, meistens etwa ein halbes Jahr nach Release...Die GEMA meinte allerdings, dass eine Anmeldung nur bis zum 31 Oktober möglich war und erst Januar wieder neue Mitglieder aufnehmen. Vllt seh ich ja trotzdem noch was, wenn es nur auf das abgeschickte Anmeldungsformular ankommt
 
Wär's nicht vielleicht günstig, jetzt einmal mit der Produktionsfirma zu sprechen? ;)

Wenn zB keine großen Einnahmen zu erwarten sind und das uU auch ein einmalige Sache war, bietet sich eventuell ein anderer Weg eher an als über die gema...
 
Ich habe bereits geschrieben, dass das Album ein kommerzieller Erfolg war.

Warum sollte die Produktionsfirma irgendetwas abgeben wollen?
 
Mal was anderes: "Schenke" ich jemandem Nutzungsrechte eines Beats, wenn er die einzelnen Spuren zugeschickt bekommen hat (ohne dass etwas vertraglich geregelt wurde)? Also kann derjenige daraufhin behaupten, dass ich ihm die Beats "geschenkt" habe und muss niewieder irgendetwas an mich abdrücken?

Ein Freund meinte zu mir, man könnte die Anteile auch nachträglich ausserhalb der GEMA vom Verlag anfordern. Ist das richtig? Kann der Vertrag diese Forderung nicht einfach ohne Begründung abweisen?


Gruß
 
Ein Freund meinte zu mir, man könnte die Anteile auch nachträglich ausserhalb der GEMA vom Verlag anfordern. Ist das richtig? Kann der Vertrag diese Forderung nicht einfach ohne Begründung abweisen?

Wenn eigentlich ohnehin schon fast alles zu spät ist, wäre jetzt der Gang zu einem Fachanwalt der richtige. Der kann und darf dir dann nämlich sagen, was zu tun wäre bzw wie er die Lage einschätzt und du bist nicht darauf angewiesen "rumzuprobieren", was dir irgendwelche dir unbekannte Leute in irgendeinem Forum aufgrund mangelnder Information, oder irgendwelche Freunde, "die mal gehört haben, man könne.." gesagt haben.

Die Sache ist ja ernst, überlass es einem Profi.


"Schenke" ich jemandem Nutzungsrechte eines Beats, wenn er die einzelnen Spuren zugeschickt bekommen hat (ohne dass etwas vertraglich geregelt wurde)?
Also kann derjenige daraufhin behaupten, dass ich ihm die Beats "geschenkt" habe und muss niewieder irgendetwas an mich abdrücken?

Das hängt davon ab, was ihr im Detail sonst so drüber gesprochen habt.
Da wird ja nicht, abgesehen von einer Email mit einem mp3, überhaupt keine Kommunikation stattgefunden haben ;)

Für die Geschenk-Behauptung müsste es also auch einen entsprechenden Beleg geben. ...wie auch für deinen WIllen, bei der Produktion mitzumachen.
 
Beats und Tracks sind tatsächlich nicht so einfach. Letztlich kommt es hier wirklich fast nur auf die vertraglichen Abmachungen an. In nachträglichen Streits ginge es darum, wieweit welche Elemente zum Charakter eines Songs beigetragen haben. Matthew Fisher hat einen Anteil von 40% an den Musikrechten für "A whiter shade of pale" zugesprochen bekommen, weil das auf der Orgel gespielte Intro und die Orgelbegleitung den Song maßgeblich prägen. Das entspräche 24% der gesamten Rechte nach dem Deutsche Verteilschlüssel - 40% sind für den Text (Keith Reid).

Es gibt - hauptsächlich in den USA - eine Menge Leute, die Ihre Beats verkaufen - und damit auf alle weiteren Rechte verzichten. Das ist auch eine Möglichkeit, weil man sich dann nicht um Anteile prügeln muss - und man bekommt Geld, auch wenn's ein Flop wird.

Theoretisch besteht ein Song nur aus zwei Sachen: der ("geträllerten") Melodie - und dem Text. Tatsächlich sind Rechtsprechung (und ggf. die Verträge) da schon weiter, indem sie prägenden Merkmalen (markantes Gitarrenriff, ungewöhliche Begleitung) selbst im Nachhinein einen Anteil zugestehen.

In der Regel werden übrigens Musikverlage zwischen geschaltet (die sich dafür die Hälfte der Tantiemen abzweigen), um Songs zu "pitchen". Die regeln dann normalerweise auch die Rechtsverhältnisse.
 

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