Alles nur geklaut ....

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Guest
Ich hab da mal ne juristische Frage: viele Bands bringen in letzter Zeit irgendwelche Coverversionen von alten Songs raus. Ich spreche in erster Linie von Dance-Trance-Stücken (z.B. Scooter mit "Nesaja").
Ich würde auch gerne eine Melodie eines bekannten Stückes in meinem Song verwenden, bin mir allerdings über die rechtliche Situation nicht im Klaren. Darf ich das?? Wen muss ich um Erlaubnis fragen und kostet mich das was ?? Ich spreche hier nicht von gesampeltem Material: ich spiele die Melodie selber. Kann mir da jemand helfen ????
Danke schon mal !!!
 
Hi,

Wenn du etwas coverst, brauchst du grundsätzlich die Genehmigung des / der Rechteinhaber dazu. Das gilt für ein ganzes Stück genauso wie für charakteristische Teilstücke/Melodien.
Die erste Adresse wäre sicher das Label. Wenn das nicht alleiniger Rechteinhaber ist, wissen die Leute da, wer evtl. noch dran beteiligt ist. Kein Ahnung, ob die das erlauben oder was die dafür verlangen.

Ich habe mal ein Stück einer ambitionierten Amateur-Band gehört, da haben die ein Stück von Motörhead mit eigener Interpretation und eigenem Text gecovert. Der "Coverer" meinte, er wäre total happy, dass Lemmie ihm die Erlaubnis gegeben hat, und jetzt wäre das Stück mit vielen eigenen auf seiner CD drauf. Nur wenn er sie verkauft, verdient er nix mehr dran. Sei ihm aber egal, er finde Lemmie super. :p

Das bringt mich nu auf die Frage: Bringt Covern eigentlich nur was, wenn man als Cover-Band Live-Auftritte macht???

Vielleicht wissen die alten Praktiker-Hasen ja was zum Thema :)

Gruß Rainer
 
Also das ist so:

wenn du ein Stück nicht coverst sondern ausschnitte davon samplest oder nachspielst in einem nderen kontext als das Original benötigst du die Erlaubniss des VERLAGES der das Stück verlegt.
Das Label hat da gar nichts zu melden. Man spricht hier nicht von eine Cover sondern einer "Bearbeitung". Bei einem Cover das1:1 nachgespielt ist braucht man in den meisten Fällen gar keine Erlaubnis sondern muß halt einfach die Gema Anteilig Texter/Komponist abdrücken (wobei nicht in ganzem Umfang)
Die Frage ist doch ob dein Stück dann kommerziell verwertet wird, denn solange du es nicht veröffentlichst oder nicht öffentlich zugänglich machst juckt das gar niemanden.

Cheers
MAZIKA
 
HIER DIE ANTWORT:

Beim Covern (Neu-Produktion eines fertigen Stücks) wird generell die Erlaubniss von den Rechtsinhabern des Songs benötigt. Songwriter/Label/Verlag etc. kommt drauf an, wie der Vetrag geschlossen wurde. Natürlich
verdient der jenige der covert auch Geld an dem Stück, was aber wieder auf die Verträge ankommt die abgeschlossen werden.
Bei einem "one hit wonder" aus den 80zigern gibt sich man sich vieleicht schon mit den GEMA-Tantiemen zufrieden und Du kassierst an den CD-Verkäufen. Ein "Phil Collins" möchte vieleicht die GEMA und an den CD-Verkäufen kassieren, kommt eben ganz drauf an wie man sich einig wird(wenn man das wird:)
Wenn Du nur Teile aus einem Song nimmst (samplest) ist der Fall ähnlich, wobei es meines Wissens eine rechtliche Grenze gibt die Dir erlaubt ca. 12 Sekunden abzusamplen.
Allerdings gibt es da unterschiedliche ansichten. Manche halten es dann für nötig, die ganze Sache vor Gerricht zu ziehen(was man bei einer 100.000 er Auflage verstehen kann:), wenn die Auflage der Platte/CD allerdings nur 500 bzw. 1000 Stck. oder so beträgt, wird das kaum einen Interessieren bzw. er bekommt es gar nicht mit!
Wenn ein Cover ohne Erlaubniss veröffentlicht wird, dann müssen die ganzen Einnahmen an den Urheber bzw. die veröffentlichung gestoppt werden.
:-D
Du darfst auf jeden Fall "Dein" Stück produzieren und kannst es auch den Labels anbieten.(Dann sollte es aber schon eine fertige Produktion sein, denn wenn noch keiner an das Lied gedacht hat(das Du Dir ausgesucht hast) dann gibt es sicherlich schnell Nachahmer:) auch wenn die Coverwelle wieder "etwas" nachlässt.
 

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