Abschreibungsdauer Audioequipment

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Moin Fellas,

da ich gerade wieder neues Material anschaffe, steh ich auch wieder vor der Bilanzproblem der Abschreibungsdauer. Nach AfA muss Audiozeug ja über 7 Jahre abgeschrieben werden, diese Dauer finde ich aber teilweise für einige Geräte unangemessen.

Daher wüsste ich gern von euch, wie ihr das handhabt. Über welche Spanne bzw. nach welcher AfA-Kategorie schreibt ihr neues Material (EQs und anderes Outboard) ab?
 
Nach AfA muss Audiozeug ja über 7 Jahre abgeschrieben werden, diese Dauer finde ich aber teilweise für einige Geräte unangemessen.

Ist sie wahrscheinlich auch oftmals. Aber woher kommt Deine Info? Was meinst Du mit "nach AfA"? Es gibt ja eine Menge Abschreibungstabellen für verschiedene Branchen (siehe hier). In der Tabelle für "Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft", die der Sache noch am nächsten kommt, ist meist eine Abschreibungsdauer von 5 Jahren angegeben. Und dann gibt es ja noch die sog. "geringwertigen Wirtschaftsgüter" (Grenze ist glaube ich momentan 410 EUR) mit Sofortabzug.
 
GWG & Co. sind klar. Aber ich bin bisher immer nach der Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter gegangen und da sind für Audiogeräte 7 Jahre spezifiziert. Allerdings kann die Branchentabelle diesen Wert anders festlegen, dass war mir nicht mehr klar - Danke!
Da schau ich gleich nochmal rein!
 
Dann wäre allerdings zu klären, welche Tabelle gilt. In der allgemeinen AfA-Tabelle (AV) findet sich einleitend dieser Hinweis:

Sind Anlagegüter sowohl in der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter als auch in einer branchengebundenen AfA-Tabelle aufgeführt, gilt für die branchenzugehörigen Steuerpflichtigen der Wert der Branchentabelle.

Das liefe dann aber auf die Frage hinaus, ob Du "branchenzugehörig" bist. Da würde ich nun doch eher einen Steuerberater fragen.

Ansonsten kannst Du ja auch die AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Schiefer- und Tonindustrie" heranziehen. Hier findet sich auch der "Tonraspler" mit einer Nutzungsdauer von 8 Jahren. Damit ist doch sicher ein EQ gemeint :).
 
Equipment ist ja nicht gleich Equipment.

Für Studiomöbel würde ich 13 Jahre ansetzen wie für Büromöbel auch.
Für Hardware (Klangerzeuger und Effektgeräte, Verstärker etc.) setze ich 5 Jahre an,
große Bandmaschinen und Konsolen fährt heute ja wohl kaum einer mehr, das wären wohl so Kleinwagennutzungszeiten,
für Brauner Mikrofone 8 Jahre mindestens, 8)
für Computer 4 Jahre.

Bisher hat das FA nie gemeckert.
 
für Computer 4 Jahre.

Mein Steuerberater meinte drei Jahre, da ich noch keinen Neuen angeschafft habe, hab ich's aber nocht nicht ausprobiert.
 
ja, ich glaube, das wird auch akzeptiert.

Bei 4 Jahren hat man halt länger was von der Abschreibung. :D
 
Ansonsten kannst Du ja auch die AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Schiefer- und Tonindustrie" heranziehen. Hier findet sich auch der "Tonraspler" mit einer Nutzungsdauer von 8 Jahren. Damit ist doch sicher ein EQ gemeint

Knaller!

Rechner gehen über drei Jahre ein, die Standzeit von den Dingern ist ja nunmal auch mittlerweile echt verkürzt.
Ich hab's bisher immer mit den sieben Jahren gehalten, werde mir jetzt aber mal eine Argumentation für die 5 Jahre zurechtlegen und mit dem FA beim nächsten mal besprechen.
 
GWG mit 400 Euro war mal... ist jetzt 150 Euro soweit ich weiß.
 

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