Ab wann ist man offiz. Business ab wann Privat?

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wavelow

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Normalerweise reicht ja oft schon die blosse Absicht Geld zu kassieren um den Fiskus auf dem Nacken zu haben...

Nun ist es ja so, dass z.B. bei den ganzen MP3 Downloadingportalen wo man seine Tracks auch verkaufen kann - gefragt wird ob man das gewerblich betreibt oder privat.... Und genau da setzt meine Frage an:

Was ist in diesem Bereich als privat anzusehen? Wenn ich im Laufe der Jahre neben meinem Beruf einige Tracks produziert habe und nun aber auf einmal anfange, sagen wir mal 50 oder mehr "Produkte" zum Verkauf anzubieten. Nach meiner Ansicht ist das natürlich nach wie vor privat, da es sich um ein Hobby handelt. Gewinn wird mit so einem MP3 Shop im Leben nicht erwirtschaftet.

Aber wie sieht das das Finanzamt? Die Gewerbeaufsicht? Evtl. neidische Mittbewerber?

Was meint Ihr?
 
In Deutschland gilt JEDE Veröffentlichung - nach dem sogen. Telecom-Gesetz (= glaube ich) - als "nicht privat" - sondern es wird eine Art gewerbliches od. kommerzielles Interesse untergestellt - egal ob da Songs zum Download angeboten werden oder nicht.

------

Finanzamt, Gewerbeaufsicht: Frag da doch einfach mal nach, ob das für dich oder für Sie (das FA) relevant ist. - Ich glaube die geben auch gerne Auskunft. - Frag am besten zuerst das Finanzamt.

= Werden die wahrscheinlich erst anerkennen, wenn es fürs FA relevant wird.
- das heisst, Steuersparen wegen Liebes-Hobby funzt wahrscheinlich nicht.

gruss, triumv
 
Falscher Ort - geh zu FA und frage dort - hier kann dir nur jeder seine Meinung sagen, aber nicht die Wahrheit.

LG, Randy
 
Bevor das irgendwie interessant wir , musst Du erstmal Einnahmen haben.
Und die müssten so hoch sein, dass sie überhaupt steuerpflichtig werden.

Nur weil Du irgendwo 21.876 Produkte zum Kauf anbietest
musst Du noch lange keine Steuern zahlen.




Ab wann ist man offiziell im Business ...?

...wenn man von 50Cent zum koksen eingeladen wurde.

:-)
 
ich würde mal sagen, dass du gewerblich unterwegs bist, wenn du offiziell ein Gewerbe angemeldet hast :-)

Ansonsten sind MP3-Verkäufe bzw Einnahmen mit Produktionen anzugebendes Nebeneinkommen.
 
hehe .....

die Gewerbeanmeldung ist schon o.K., aber, dann wird irgendein Steuermodell fällig, mit dem du was erwirtschaften "musst".

Wenn du 10 Jahre lang nix erwirtschaftest und nur die Steuerersparungen einkassierst, sagt das Finanzamt dann gerne auch Tschüß ....


gruss, triumv
 
Wie ich jetzt schon merke: Schwammiges Gebiet gell?

Wenn ich das FA frage, sagen die mir schon aus Prinzip: Gewerbe! Denke ich mal. Wenn man sieht wie die bei eGay gegen kleine Fische vorgehen...

Ich will auch gar nichts verschleiern oder Steuern sparen etc... Das ist Quatsch. Ich gebe die Einkünfte auch gern an am Jahresende. Ich setze auch nichts ab von meinem Hobby. Alle Investitionen sind meine privaten.
Ich habe lediglich keine Lust den ganzen Buchhaltungs- und Verwaltungskram nur wegen einem Hobby zu machen. Dann kommen wieder die ganzen Kammern und wollen Kohle usw... Es ist einfach nervig in Deutschland sobald man einen Gewerbeschein beantragt. Da setzt sich immer was in Gang als ob man Mr.Big wäre.

Sollten die Einnahmen tatsächlich mal hoch werden, kein Problem dann macht man eben ein Gewerbe auf. Wird aber wohl eher nicht eintreffen.
 
Wenn ich das FA frage, sagen die mir schon aus Prinzip: Gewerbe! Denke ich mal. Wenn man sieht wie die bei eGay gegen kleine Fische vorgehen...

Nein, tun sie nicht. Die wollen ja auch nicht jedem einen "Kredit" geben und dann in 10 Jahren sämtliche Vorsteuerabzugsposten retour fordern weils doch Liebhaberei war.

Ich habe lediglich keine Lust den ganzen Buchhaltungs- und Verwaltungskram nur wegen einem Hobby zu machen.

Aufzeichnungen solltest du haben, wenn die Einnahmen (nicht Einkünfte) den Steuerfreibetrag für Zusatzverdienste übersteigen.

Am einfachsten, du rufst beim Finanzamt an erklärst denen genau was Sache ist. Gut, wenn du dann auch eine ungefähre Zahl bei der Hand hast, was du in etwa in den letzten Jahren ausgegeben hast, was du in etwa ausgeben wirst und welchen Betrag du erwartest einzunehmen.

Bei einem Freund von mir hat das recht locker geklappt; die sind 2 Jahre später an ihn herangetreten und haben nachgefragt (und wollten halt ein paar Unterlagen), ob sich das tatsächlich noch im Liebhabereibereich bewegt und gut wars.
 
@triumv: hast Du da Quellenangaben?


Wie ist es eigentlich: als songwriter ist man doch freiberuflicher Künstler
und braucht kein Gewerbe. Wenn man jetzt songs auf myspace stellt,
wird's dann ein Gewerbe? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
 
@nico:
Das Problem ist, dass man grundsätzlich als Musiker nur dann als Freiberufler eingestuft wird, wenn man "künstlerisch" tätig ist. Also z.B. als ausübender Musiker oder Urhebers von Songs.
Sobald man aber "Waren verkauft" (also z.B. seine Songs über einen eigenen Shop vertreibt, sei dieser SHop dann auf Myspace oder auf deiner pers. Webseite), fällt das in die Kategorie "Handel" und damit streng genommen nicht mehr unter den freiberuflichen Status eines Musikers.

@wavelow:
Die Herrschaften beim Finanzamt sind bei solchen "ungewöhnlichen Fällen" (vor allem in Kleinstädten trifft man als FA-Beamte den Fall des sich selbst vermarktenden Musikers anscheinend seltenst an) auch oft nicht die kompetentesten Ansprechpartner, aber anrufen sollte man im Fall der Fälle schon und einfach mal nachfragen.
Kannst ja deine Rufnummer unterdrücken und dich als Karl Krabbe ausgeben (sorry, wenn das hier der echte Karl Krabbe liest, du bist nicht gemeint:) ), dann brauchst auch keine Angst zu haben, dass sie dich auf deine pro-Forma-Anfrage festnageln;)
 
triumv schrieb:
In Deutschland gilt JEDE Veröffentlichung - nach dem sogen. Telecom-Gesetz (= glaube ich) - als "nicht privat" - sondern es wird eine Art gewerbliches od. kommerzielles Interesse untergestellt - egal ob da Songs zum Download angeboten werden oder nicht.

Öhm - ich vermute, Du verwechseltst da was: Wahrscheinlich denkst Du an die Impressumspflicht gem. Teledienstegesetzt. Die schreibt ein Impressum vor, sobald Du GESCHÄFTSMÄSSIG was anbietest. "Geschäftsmäßig" bedeutet aber eher soviel wie "regelmäßig" / "verantwortlich" und hat NICHTS mit "gewerblich" im Sinne einer Gewinnerzielungsabsicht zu tun.

Sind evtl. Rechtsanwälte anwesend? ;)
 
Puh...

Ja OK mit dem FA kann man das wohl abklären. Mehr wie eine jährliche Aufstellung der Einnahmen gibt es eh nicht. Und absetzen will ich eh nichts von meinen Ausgaben - sprich: ich will kein Geld von denen wegen meinem Hobby erstattet bekommen!

Dann gibts da ja noch - wie eben hier angesprochen - die rechtliche Seite: Ist man Anwaltsfutter wenn man so einen Webauftritt hat? Den haben zwar viele, aber so richtig informiert ist wohl niemand. Ich kann die Website so gestalten, dass die den Anforderungen eines Grosskonzerns gerecht wird... Alle Angaben usw.
Dann sieht das mein FA und sagt: Wat dat denn? Dat isss ja voll gewerblich! ;-)
 
@ Darth Fader

Impressumspflicht gibt es in Deutschland m. W.s nach für JEDE Website ....

... kann mich auch täuschen, aber ich befürchte, nicht ....


gruss, triumv
 
Und absetzen will ich eh nichts von meinen Ausgaben - sprich: ich will kein Geld von denen wegen meinem Hobby erstattet bekommen!
Das is ja ehrenhaft und nett, in vielen Fällen sitzen da auf dem FA aber Paragraphen-Reiter, die sagen "sie müssen ein Gewerbe anmelden, das ist einfach so". Und wenn das der Fall ist, wärst du dumm, deine Ausgaben nicht allesamt anzugeben, denn hättest du am Ende des Jahres ein Plus, müsstest du u.U. gar Steuern nachzahlen - egal ob Freiberufler oder Unternehmer.

Dann sieht das mein FA und sagt: Wat dat denn? Dat isss ja voll gewerblich!
Also ich würde mich jetzt nicht auf den Begriff "gewerblich" stürzen. Egal ob du Freiberufler bist oder Einzelunternehmer, du solltest bzw. musst so oder so "Buch führen" über Einnahmen und Ausgaben und am Ende des Jahres eine Aufstellung machen.
Die Frage is im Endeffekt nur, ob du das noch freiberuflich machen kannst mit dem Verkauf über deine Homepage oder ein Gewerbe anmelden musst. So oder so ist es aber eine selbständige Tätigkeit - entweder eben freiberuflich oder als Einzelunternehmer.
Für deine Webseite würde ich dir so oder so raten, ein Impressum anzugeben.

Und ansonsten musst du natürlich noch auf grundsätzliche Dinge aufpassen wie beispielsweise:

- Keine Bilder bzw. überhaupt keine Inhalte von anderen "klauen" bzw. übernehmen ohne Genehmigung --> schnell ne Abmahnung im Haus

- Kein [g=119]GEMA[/g]-Material auf die Homepage ohne Gebühren zu zahlen (auch nicht über ne Youtube-Einbindung oder solche Scherze)

- Gut aufpassen, auf was für Seiten du verlinkst. Im Fall der Fälle kannst du belangt werden wenn du auf illegale Inhalte verlinkt hast - bei www.spiegel.de hätte ich jetzt weniger Befürchtungen beispielsweise

- Jugendschutz einhalten

- ...und bestimmt noch mehr, das mir momentan nicht einfällt.


--> alles grundlegende Dinge, die man so oder so mit jeder HP beachten muss.
 
Gewerblich bist es, wenn du eine Gewinnabsicht hast.

Wenn du eine Webseite hast, machst du Werbung für dich. Werbung macht man, wenn man Gewinn machen will ;)

Der richtige Weg ist der Weg zum FA - am besten mit der Steuererklärung. Die Kollegen wissen eig. guten Rat und melden macht frei.

Es wird wohl auf eine Gewer beanmeldung rasulaufen und eine jährliche G&V.-Aufstellung, fertig.

Solange du keine bezahlte MWSt zurückholst obwohl du keine Einnahmen hast, wird da keiner was dagegen haben.

LG, Randy
 
ok, hier mein Senf dazu, vllt. auch etwas oesterreichisch angehaucht:

ein Gewerbe musst du anmelden, nur aufgrund der Tatsache, dass du nur ein einziges mal irgendwo geld (auch minimalbetrag) fuer eine Mischung/Aufnahme usw erhalten hast. Das bedeutet (in .AT) ca. 20 EUR monatliche Kosten fuer Kammerumlage und beguenstigte Sozialversicherung, wenn du "nebenher" einen "richtigen" Job hast.

Das ist notwendig, um zu verhindern, dass dich die "Konkurrenz" anzeigt, weil du in ihren Gewaessern fischt.

Unabhaengig davon hast du jaehrliche steuerfreie Untergrenzen auf deinen Gewinn (also Einnahmen minus Ausgaben).
Es bietet sich also an, diverse Ausgaben abzuschreiben, also deinen jaehrlichen Einnahmen gegenzurechnen.

Das geht aber nur fuer 3 Jahre oder so gut, bis das Finanzamt sagen wird: du hast noch immer keine Gewinne?!?!? dann darfst du auch nichts steuermindernd abschreiben, bzw. du brauchst gar nichts machen, denn das ganze ist eine "Liebhaberei".


Der Idealtrick ist also, einfach ein Gewerbe anzumelden (kostet aber eben ca. 250,-/Jahr) und gleich im Vorfeld zum FA zu laufen, und zu sagen: ich betreibe Liebhaberei. Dann immer brav alle einnahmen/ausgaben daheim notieren, falls mal wer nachfragen kommt.


als letztes noch: damit darfst du professionell auftreten, rechnungen stellen (USt-Frei, da du den Jahresmindestumsatz von 40,000,- nicht schaffst), brauchst aber keine Steuern zahlen, da du dir ja dauern Equipment kaufst (-->Liebhaberei aka gearslut )

trotzdem gilt: jeder song auf deiner Homepage ist [g=119]GEMA[/g] oder AustroMechana-Anmeldepflichtig, ggf. aber (falls nicht von denen verwaltet) kostenfrei.
Eigene Songs, die du zb mit copyleft/opensource lizenzierst, brauchst du natuerlich nicht melden.


so, ich hoffe, ich hab alles halbwegs richtig wiedergegeben, was ich in den letzten monaten zu dem Thema [g=251]dur[/g] viele Telefonate mit FA, Steuerberatern, AKM/AustroMechana selbst erforscht habe :)
 
In Deutschland gilt JEDE Veröffentlichung - nach dem sogen. Telecom-Gesetz (= glaube ich) - als "nicht privat" - sondern es wird eine Art gewerbliches od. kommerzielles Interesse untergestellt - egal ob da Songs zum Download angeboten werden oder nicht.


Wie sieht es dann mit den Seiten auf MySpace aus? Da hätte das FA ja jede Menge zu tun.
 
Wenn jeder Song auf der (Privat-) Homepage [g=119]GEMA[/g]-anmeldepflichtig ist, wie ist das dann in Musikforen wie HR ???

Muss Homerecording [g=119]GEMA[/g] zahlen (oder Anmeldung durchführen) oder derjenige, der hier etwas uploadet - ?


gruss, triumv
 
Zitat:

"Wie sieht es dann mit den Seiten auf MySpace aus? Da hätte das FA ja jede Menge zu tun."

Ähm .., solang über de Website nichts verkauft wird ist das fürs FA erst mal passé ..., denk ich mal. - (Natürlich soll es alles versteuert werden, klar ..., aber wo kommt die Kohle rein, falls etwas reinkommt ...?)

Das wird das zukünftige Angriffs-Objekt der [g=119]GEMA[/g], nach YouTube.


gruss, triumv
 
triumv schrieb:
Wenn jeder Song auf der (Privat-) Homepage [g=119]GEMA[/g]-anmeldepflichtig ist, wie ist das dann in Musikforen wie HR ???

Muss Homerecording [g=119]GEMA[/g] zahlen (oder Anmeldung durchführen) oder derjenige, der hier etwas uploadet - ?


gruss, triumv

...jetzt weißt du, warum im Feedbackforum kein [g=119]Gema[/g]-Material gepostet werden darf... ;)
 

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