Laden Sie MP3-Musik von Youtube auf meinen Computer herunter

  • Ersteller Julia9630
  • Erstellt am
Selten so einen ausgemachten Schwachsinn gelesen.
 
Hallo! Wenn ich ein Musikvideo auf Youtube anschaue, mag ich ein Lied und möchte es auf meinen Computer herunterladen. Aber ich weiß nicht, wie es geht. Ich habe einige Tutorials ausprobiert, aber immer noch ohne Erfolg.
Wenn Sie wissen, wie Sie MP3-Musik von Youtube auf Ihren Computer herunterladen können, können Sie mich führen? Vielen Dank für das Lesen des Artikels!
Du suchst den Song im Internet, und kaufst ihn dann von den vielen Portalen die es dort gibt, oder machst ein Streaming Abo!
...alles andere ist ein Tritt in den Arsch für diejenigen die ihre Kunst uns zur Verfügung stellen, aber auch leben müssen!
 
Hallo! Wenn ich ein Musikvideo auf Youtube anschaue, mag ich ein Lied und möchte es auf meinen Computer herunterladen. Aber ich weiß nicht, wie es geht. Ich habe einige Tutorials ausprobiert, aber immer noch ohne Erfolg.
Wenn Sie wissen, wie Sie MP3-Musik von Youtube auf Ihren Computer herunterladen können, können Sie mich führen? Vielen Dank für das Lesen des Artikels!
Du suchst den Song im Internet, und kaufst ihn dann von den vielen Portalen die es dort gibt, oder machst ein Streaming Abo!
...alles andere ist ein Tritt in den Arsch für diejenigen die ihre Kunst uns zur Verfügung stellen, aber auch leben müssen!

Und du hast in deinem Kinderzimmer nie auf Record gedrückt, wenn im Radio dein Lieblingssong lief?
 
Selten so einen ausgemachten Schwachsinn gelesen.
Bitte?

Was da steht ist absoluter Müll, falsch und sogar ein Stück weit gefährlich.


Die Privatkopie - als Schranke des Urheberrechts - § 53 UrhG.

Wenn man eine zulässige Privatkopie erstellen möchte, müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein:

(a) die Vorlage (das Original) darf nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt sein

und

(b) die Vorlage darf nicht bereits (auch legal) öffentlich zugänglich gemacht worden sein.


Wenn ich also einen Katy Perry Video (oder das Audio davon) bei "mikey2847" runterlade, kann ich bereits davon ausgehen, dass die Vorlage illegal war, da mikey2847 nicht das Label oder ein sonstiger Berechtigter ist. "Offizielle" Kanäle, wie VEVO erkennt man eben an der Aufmachung und an dem "Check Haken" neben dem Kanalnamen.

Aber auch von VEVO, die das Video berechtigt und bestimmtungsgemäß in den Verkehr gebracht haben, kann man keine Privatkopie ziehen, da Videos auf YT eben bereits öffentlich zugänglich gemacht worden sind.

Wenn ein Anbieter wie Spotify Downloads "offiziell" zulässt, dann weil die zum einen die Rechte dafür haben, eine entsprechende implementierte Funktion in der App und v.a. weil man nicht an die MP3s rankommt, die man lädt. Die lliegen dann nicht nackig im Folder, sondern irgendwo getarnt in den Files für die Anwendung.


Und die Argumentation von der Seite, YT betreibe ja Urhaberrechts-Checks, so dass man davon ausgehen kann, dass alle Inhalte zu jedem Zeitpunkt immer "legal" sind, d.h. von Berechtigten hochgeladen worden sind - no way. Und das macht es auch m.E. ein Stück weit problematisch, diese Aussage.
 
Selten so einen ausgemachten Schwachsinn gelesen.
Bitte?

Was da steht ist absoluter Müll, falsch und sogar ein Stück weit gefährlich.


Die Privatkopie - als Schranke des Urheberrechts - § 53 UrhG.

Wenn man eine zulässige Privatkopie erstellen möchte, müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein:

(a) die Vorlage (das Original) darf nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt sein

und

(b) die Vorlage darf nicht bereits (auch legal) öffentlich zugänglich gemacht worden sein.


Wenn ich also einen Katy Perry Video (oder das Audio davon) bei "mikey2847" runterlade, kann ich bereits davon ausgehen, dass die Vorlage illegal war, da mikey2847 nicht das Label oder ein sonstiger Berechtigter ist. "Offizielle" Kanäle, wie VEVO erkennt man eben an der Aufmachung und an dem "Check Haken" neben dem Kanalnamen.

Aber auch von VEVO, die das Video berechtigt und bestimmtungsgemäß in den Verkehr gebracht haben, kann man keine Privatkopie ziehen, da Videos auf YT eben bereits öffentlich zugänglich gemacht worden sind.

Wenn ein Anbieter wie Spotify Downloads "offiziell" zulässt, dann weil die zum einen die Rechte dafür haben, eine entsprechende implementierte Funktion in der App und v.a. weil man nicht an die MP3s rankommt, die man lädt. Die lliegen dann nicht nackig im Folder, sondern irgendwo getarnt in den Files für die Anwendung.


Und die Argumentation von der Seite, YT betreibe ja Urhaberrechts-Checks, so dass man davon ausgehen kann, dass alle Inhalte zu jedem Zeitpunkt immer "legal" sind, d.h. von Berechtigten hochgeladen worden sind - no way. Und das macht es auch m.E. ein Stück weit problematisch, diese Aussage.

Hast du das Video gesehen?
 
Ich habe den Text gelesen.
 
Ich habe den Text gelesen.

Wenn du Herr Solmecke (Medienrechtsanwalt) als Quelle zulässt, würde ich das Video ansehen. Er stützt die Aussage zu 100%.
Du findest auf Youtube auch andere Anwälte, die das gleiche bestätigen.

Ich sitze hier in einer großen Werbeagentur mit angeschlossener Rechtsabteilung. Wenn du magst, frage ich in der Mittagspause auch da mal nach.
 
Hallo! Wenn ich ein Musikvideo auf Youtube anschaue, mag ich ein Lied und möchte es auf meinen Computer herunterladen. Aber ich weiß nicht, wie es geht. Ich habe einige Tutorials ausprobiert, aber immer noch ohne Erfolg.
Wenn Sie wissen, wie Sie MP3-Musik von Youtube auf Ihren Computer herunterladen können, können Sie mich führen? Vielen Dank für das Lesen des Artikels!
Du suchst den Song im Internet, und kaufst ihn dann von den vielen Portalen die es dort gibt, oder machst ein Streaming Abo!
...alles andere ist ein Tritt in den Arsch für diejenigen die ihre Kunst uns zur Verfügung stellen, aber auch leben müssen!

Und du hast in deinem Kinderzimmer nie auf Record gedrückt, wenn im Radio dein Lieblingssong lief?
...ok, erwischt!....aber, was mir wirklich gefiel ist heute als Platte oder CD in meinem Besitz!
 
  • Danke
Reaktionen: Can
Ich habe alle verfügbaren Videos runtergeladen und plane die Erstellung und den Verkauf einer VHS-Edition von YouTube, nachdem ich die Videos auf Cassetten überspielt habe. Wie hoch sollte ich die Versandkosten ansetzen? Oder sollte ich besser eine Videothek eröffnen, wegen der Urheberrechte?
 
Ich habe alle verfügbaren Videos runtergeladen und plane die Erstellung und den Verkauf einer VHS-Edition von YouTube, nachdem ich die Videos auf Cassetten überspielt habe. Wie hoch sollte ich die Versandkosten ansetzen? Oder sollte ich besser eine Videothek eröffnen, wegen der Urheberrechte?

Druck die Binary aus und versende sie als Fax ^^
 
Ich habe den Text gelesen.

Wenn du Herr Solmecke (Medienrechtsanwalt) als Quelle zulässt, würde ich das Video ansehen. Er stützt die Aussage zu 100%.
Du findest auf Youtube auch andere Anwälte, die das gleiche bestätigen.
,,
Ich sitze hier in einer großen Werbeagentur mit angeschlossener Rechtsabteilung. Wenn du magst, frage ich in der Mittagspause auch da mal nach.

Natürlich lasse ich meinen Kollegen Solmecke als Quelle zu. Was er aber schlicht unterschlägt, ist die Thematik des öffentlichen Zugänglichmachens. D.h. ein YT Video ist mit dem Hochladen veröffentlicht. Legal oder illegal. D.h. wenn ich die Vorschrift so lese, dann scheitert die Privatkopie spätestens daran.

Die Privatkopie bzw. die gesetzliche Regelung ist etwas angestaubt und hatte natürlich das Kopieren von LP auf Kasette etc. im Hinterkopf. Bzw. das Kopieren von Original CD / DVD auf einen Rohling - soweit dabei kein Kopierschutz umgangen wird.
 
Ich habe den Text gelesen.

Wenn du Herr Solmecke (Medienrechtsanwalt) als Quelle zulässt, würde ich das Video ansehen. Er stützt die Aussage zu 100%.
Du findest auf Youtube auch andere Anwälte, die das gleiche bestätigen.
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Ich sitze hier in einer großen Werbeagentur mit angeschlossener Rechtsabteilung. Wenn du magst, frage ich in der Mittagspause auch da mal nach.

Natürlich lasse ich meinen Kollegen Solmecke als Quelle zu. Was er aber schlicht unterschlägt, ist die Thematik des öffentlichen Zugänglichmachens. D.h. ein YT Video ist mit dem Hochladen veröffentlicht. Legal oder illegal. D.h. wenn ich die Vorschrift so lese, dann scheitert die Privatkopie spätestens daran.

Die Privatkopie bzw. die gesetzliche Regelung ist etwas angestaubt und hatte natürlich das Kopieren von LP auf Kasette etc. im Hinterkopf. Bzw. das Kopieren von Original CD / DVD auf einen Rohling - soweit dabei kein Kopierschutz umgangen wird.

Ich muss ehrlich gesagt zugeben, das ich den Punkt der Veröffentlichung nicht verstehe:
Ich darf nur eine Private Kopie machen, wenn das Produkt nicht veröffentlicht wurde.
Wenn ich eine CD kaufe, darf ich in jedem Fall private Sicherungskopien erstellen. Bzw. darf es nicht, weil die CD ja schon veröffentlicht wurde oder wie?
Ich denke das Ganze ist, wie bei allen rechtlichen Geschichten Auslegungssache.
 
Ich habe den Text gelesen.

Wenn du Herr Solmecke (Medienrechtsanwalt) als Quelle zulässt, würde ich das Video ansehen. Er stützt die Aussage zu 100%.
Du findest auf Youtube auch andere Anwälte, die das gleiche bestätigen.
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Ich sitze hier in einer großen Werbeagentur mit angeschlossener Rechtsabteilung. Wenn du magst, frage ich in der Mittagspause auch da mal nach.

Natürlich lasse ich meinen Kollegen Solmecke als Quelle zu. Was er aber schlicht unterschlägt, ist die Thematik des öffentlichen Zugänglichmachens. D.h. ein YT Video ist mit dem Hochladen veröffentlicht. Legal oder illegal. D.h. wenn ich die Vorschrift so lese, dann scheitert die Privatkopie spätestens daran.

Die Privatkopie bzw. die gesetzliche Regelung ist etwas angestaubt und hatte natürlich das Kopieren von LP auf Kasette etc. im Hinterkopf. Bzw. das Kopieren von Original CD / DVD auf einen Rohling - soweit dabei kein Kopierschutz umgangen wird.

Ich muss ehrlich gesagt zugeben, das ich den Punkt der Veröffentlichung nicht verstehe:
Ich darf nur eine Private Kopie machen, wenn das Produkt nicht veröffentlicht wurde.
Wenn ich eine CD kaufe, darf ich in jedem Fall private Sicherungskopien erstellen. Bzw. darf es nicht, weil die CD ja schon veröffentlicht wurde oder wie?
Ich denke das Ganze ist, wie bei allen rechtlichen Geschichten Auslegungssache.

Veröffentlichen ist nicht zwingend gleich öffentlich zugänglich machen. Eine CD ist veröffentlicht, wenn sie im Laden steht. Damit ist hier die Möglichkeit der Privatkopie eröffnet.

Öffentlich zugänglich machen ist eben wie bei YT die dauerhafte und jederzeitige Verfügbarkeit, vergleichbar wie Senden.
 
Ich habe den Text gelesen.

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Du findest auf Youtube auch andere Anwälte, die das gleiche bestätigen.
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Ich sitze hier in einer großen Werbeagentur mit angeschlossener Rechtsabteilung. Wenn du magst, frage ich in der Mittagspause auch da mal nach.

Natürlich lasse ich meinen Kollegen Solmecke als Quelle zu. Was er aber schlicht unterschlägt, ist die Thematik des öffentlichen Zugänglichmachens. D.h. ein YT Video ist mit dem Hochladen veröffentlicht. Legal oder illegal. D.h. wenn ich die Vorschrift so lese, dann scheitert die Privatkopie spätestens daran.

Die Privatkopie bzw. die gesetzliche Regelung ist etwas angestaubt und hatte natürlich das Kopieren von LP auf Kasette etc. im Hinterkopf. Bzw. das Kopieren von Original CD / DVD auf einen Rohling - soweit dabei kein Kopierschutz umgangen wird.

Ich muss ehrlich gesagt zugeben, das ich den Punkt der Veröffentlichung nicht verstehe:
Ich darf nur eine Private Kopie machen, wenn das Produkt nicht veröffentlicht wurde.
Wenn ich eine CD kaufe, darf ich in jedem Fall private Sicherungskopien erstellen. Bzw. darf es nicht, weil die CD ja schon veröffentlicht wurde oder wie?
Ich denke das Ganze ist, wie bei allen rechtlichen Geschichten Auslegungssache.

Veröffentlichen ist nicht zwingend gleich öffentlich zugänglich machen. Eine CD ist veröffentlicht, wenn sie im Laden steht. Damit ist hier die Möglichkeit der Privatkopie eröffnet.

Öffentlich zugänglich machen ist eben wie bei YT die dauerhafte und jederzeitige Verfügbarkeit, vergleichbar wie Senden.

Also ist die Privatkopie der CD hinfällig wenn der Song im Radio läuft? Damit wäre er ja öffentlich zugänglich.
 
Ich habe den Text gelesen.

Wenn du Herr Solmecke (Medienrechtsanwalt) als Quelle zulässt, würde ich das Video ansehen. Er stützt die Aussage zu 100%.
Du findest auf Youtube auch andere Anwälte, die das gleiche bestätigen.
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Ich sitze hier in einer großen Werbeagentur mit angeschlossener Rechtsabteilung. Wenn du magst, frage ich in der Mittagspause auch da mal nach.

Natürlich lasse ich meinen Kollegen Solmecke als Quelle zu. Was er aber schlicht unterschlägt, ist die Thematik des öffentlichen Zugänglichmachens. D.h. ein YT Video ist mit dem Hochladen veröffentlicht. Legal oder illegal. D.h. wenn ich die Vorschrift so lese, dann scheitert die Privatkopie spätestens daran.

Die Privatkopie bzw. die gesetzliche Regelung ist etwas angestaubt und hatte natürlich das Kopieren von LP auf Kasette etc. im Hinterkopf. Bzw. das Kopieren von Original CD / DVD auf einen Rohling - soweit dabei kein Kopierschutz umgangen wird.

Ich muss ehrlich gesagt zugeben, das ich den Punkt der Veröffentlichung nicht verstehe:
Ich darf nur eine Private Kopie machen, wenn das Produkt nicht veröffentlicht wurde.
Wenn ich eine CD kaufe, darf ich in jedem Fall private Sicherungskopien erstellen. Bzw. darf es nicht, weil die CD ja schon veröffentlicht wurde oder wie?
Ich denke das Ganze ist, wie bei allen rechtlichen Geschichten Auslegungssache.

Veröffentlichen ist nicht zwingend gleich öffentlich zugänglich machen. Eine CD ist veröffentlicht, wenn sie im Laden steht. Damit ist hier die Möglichkeit der Privatkopie eröffnet.

Öffentlich zugänglich machen ist eben wie bei YT die dauerhafte und jederzeitige Verfügbarkeit, vergleichbar wie Senden.

Also ist die Privatkopie der CD hinfällig wenn der Song im Radio läuft? Damit wäre er ja öffentlich zugänglich.


Ich habe mich eben selbst mit einem Kollegen besprochen. Es geht ja um folgenden Gesetzestext:

"sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."


Ich habe es so gelesen, dass die Vorlage entweder rechtswidrig hergestellt oder bereits öffentlich zugänglich gemacht worden sein muss, d.h. dass also auch rechtmässige Vorlagen eine Privatkopie unzulässig machen, wenn diese Vorlage halt öffentlich zugänglich ist.

Allerdings ist es so zu lesen, dass die Vorlage nicht rechtswidrig hergestellt oder (rechtswidrig) öffentlich zugänglich gemacht worden sein darf.

Mit anderen Worten - erkennbar rechtmässig hochgeladene Videos, zB von offiziellen Accounts - können im Rahmen der Privatkopie in der Tat geladen / geripped werden.


ACH JA, TE - DAS GEHT SEHR GUT MIT AUDACITY!
 
So wie ich das verstehe ist alles in Ordnung, solange man keinen Kopierschutz knackt. Das gilt auch für diese Grabber, Youtube to mp3 Coverter und wie die nicht alle heißen. Ausgeschlossen bleiben weiterhin die kommerzielle Nutzung und Weiterverbreitung. Noch nie gesehen, wie bei einem DJ seine Playlist nach Kaufrechnungen der Tracks geprüft wurden. Es ist ein trauriger aber normaler Vorgang und unterstreicht die Brotlosigkeit digitaler Endprodukte am Beispiel von Musik. Das wird sich nie mehr ändern. Das ist zwar schäbig aber der normale Wahnsinn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Keinen Kopierschutz knackt und keine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verweden.
 
Ich kann wenigstens mit einem ersten wichtigen Teilschritt helfen :

Julia! Sie brauchen bitte einen Kassettenrecorder und ein Mikrofon. Beides vor die Youtube stellen oder halten.
Dann nimmt Kassettenrecorder auf Kassette auf. Ist nicht verboten.
Dann muss man noch Kassette in Computer bekommen.
Das ist nächstes Ziel. Werden Experten hier erklären.
Viel Gluck!
 

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