Berühmten Song gesamplet - OK bei nicht-kommerzieller VÖ?

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sploOsh

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Moin!

Dei Frage wurde in ähnlicher Form sicherlich einige Male gestellt, aber ich konnte aus den Antworten nicht ganz schlau werden, weil sie nicht auf fundierten Kenntnissen beruhen.

Ich habe vor kurzem spaßeshalber ein Lied produziert, in dem ich einige Samples von "Thriller" (Michael Jackson) verarbeitet habe. Dabei handelt es sich um einen kurzen, markanten Abschnitt aus dem Lied selbst, sowie um Original-Vocals (genauer gesagt: die "Raps" von Vincent Prince), auf die ich zufällig im Netz gestoßen war.

Es handelt sich dabei um eine Hobbyproduktion ohne kommerzielle Hintergedanken, allerdings würde ich sie gerne, weil sie mir ganz gut gelungen ist, zu Demozwecken präsentieren.

Heutzutage macht man ja alles mit irgendwelchen Clouds, somit war nun mein Gedanke, den Track auf SoundCloud hochzuladen und den entsprechenden Link zu versenden. Dafür muss es jedoch öffentlich hörbar sein.

Darf ich das denn einfach so hochladen? Oder muss ich bei Plattenfirmen oder anderen Rechteinhabern eine schriftliche Genehmigung zur Verwendung erfragen?
Es gibt ja viele Bootlegs und Coverversionen, bei denen das sicherlich nicht geschehen ist, aber ich möchte halt auf Nummer sicher gehen. :)

Verfügt da jemand über die nötigen Rechtskenntnisse und kann mir auch hieb- und stichfeste Quellen geben? Alles Andere dürfte in die Schublade "Spekulation" fallen, und das ist was für die Börse ;)

Vielleicht weiß auch jemand, an wen ich mich - für den Fall, dass - wenden kann. :)

Danke & Gruß
Fede M.
 
Hi,

das mit dem Hochladen würde ich sein lassen... Bootlegs sind meistens "anonym", wenn Du das jetzt auf einen Soundcloud Account hochlädst (am besten noch "downloadable") dann könntest Du als Verbreiter des Songs zur Rechenschaft gezogen werden.

Gruss,

Mike
 
Nein, in Soundcloud hochladen ist definitiv nicht okay.

Das Problem am Versenden per Email ist, dass du das Werk verändert hast - und das darfst du so nicht raushauen (ohne Zustimmung der ursprünglichen Künstler).

Ein Beispiel: du könntest ja einen Text in der Ausage völlig verändern (was der Künstler überhaupt nicht will). So habe ich es ja auch im letzten Remix-Contest gemacht, bloß da war es ja auch erlaubt ;-) . Aus einem Lied über Obdachlose wurde ein Lied über junge Leute, die heße Musik und einen Lolli wollen, und nicht wissen wo sie Liebe machen können :D .
 
Und dann geht man auf Youtube und merkt nach kurzer Suche dass sich die Leute überhaupt nicht anscheißen wegen Copyrights oder ähnlichem...

Sogar Hitler rappt da schon mal gegen Darth Vader :-D
 
Man verstößt gegen Urheber- und Leistungschutzrechte wenn man sich an fremdem Material bedient. Deshalb ist das allerhöchstens reines Privatvergnügen.
 
@human_ray

Richtig, aber dennoch will ich ja das Risiko ausschließen, dass das doch passiert. Ich kenn mein Glück!
Deshalb fragte ich ja auch nach einer richtigen Antwort und nicht nach einer Meinung :p

Offensichtlich ist es nicht i.O., sodass ich das von Soundklaus mal schnell wieder runternehmen werde :)

Wie sähe es aus, wenn ich es auf eine Demo-CD brenne? Wahrscheinlich genauso, weil ich mich ja am Originalwerk "vergriffen" habe, right?
 
was es nicht legaler macht....
Darauf wollte ich gar nicht hinaus ... eher darauf das man augenscheinlich nicht weiterkommt im Leben wenn man sich an alle Regeln hält ;-)

Wie sähe es aus, wenn ich es auf eine Demo-CD brenne? Wahrscheinlich genauso, weil ich mich ja am Originalwerk "vergriffen" habe, right?
Was hast du denn damit vor? Du kannst es maximal in deine Live/DJ-Sets einbauen sofern du welche machst. Eine genehmigung von Sony oder Jacksons Nachlassverwalter zu bekommen - da gewinnst du eher im Lotto ;-) Außer bist der angesagteste Remixer im Land und die Rechteinhaber riechen fetten Profit ...
 
Ich persönlich finde solche Sachen ja nicht wirklich schlimm und bin sogar der Meinung, es sollte toleriert werden, weil sampling/remixen künstlerisch gesehen etwas sehr spannendes und inspirierendes sein kann (wenn es denn gut gemacht ist). Ich würde es einfach auf YT hochladen.

Was meine Meinung ist, zählt aber nicht mehr als die Gesetztesgrundlage, die sagt es ist nicht erlaubt. Musst du also selber entscheiden ;)
 
Auf CD hast du natürlich mehr Sicherheit als über Soundcloud -trotzdem darfst du das Original-Lied als veränderte Version nicht verbreiten (ich bin mir noch nicht mal sicher, ob du es deinen Freunden zu Hause vorspielen darfst - Privatkopie etc).

Wenn du allerdings persönlich bei einem "Producer" vorsprichst, wird wohl nicht viel passieren, wenn du ihm ein paar deiner Werke vorspielst, in denen du Samples verwendest - es sei denn die Samples sind von seinen Künstlern :D

Und wegen all solcher Fragen gab es mal ein ganz nettes Buch - es ist leider von 2008, und es hat sich ja einiges geändert - so weit ich weiß gibt es noch keine Neuauflage:

http://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/36115/urheberrecht-im-alltag

Wenn ihr Kontakte zu Schulen habt, kriegt ihr dieses Buch evtl sogar umsonst (was allerdings nur legal ist wenn ihr Schüler oder Lehrer seid ;-) )
 
Es geht bei darum bei Labels vorstellig zu werden und zu präsentieren, was ich so bewerkstellige und ggf. deren Interesse etc. zu wecken.
Also geht es nicht darum, dass der Track veröffentlicht werden soll, um viel Kohle zu machen. Und wenn doch, wider Erwarten, wird ein Label sicherlich mehr Möglichkeiten haben, die erforderlichen Berechtigungen einzuholen. Aber das ist eh erst mal Utopie.

Allerdings gibt es von dem Song von MJ bereits mehrere eher unbekannte Coverversionen/Remixe, die auch solche Samples und die gleichen Original-Vocals enthalten. Diese sind auch von seinerzeit eher unbekannten Leuten gemacht, aber offiziell releast worden. Eine Möglichkeit, an die Genehmigungen zu kommen, wird also vorhanden sein (wahrscheinlich würde einem dann ein Tantiemensatz vorgeschrieben). Schwieriger wäre es wahrscheinlich, wenn es um Original-Vocals von Michael Jackson selbst ginge.

Angenommen, ich würde statt der Original-Samples und -Vocals sehr ähnlich klingende, selbst intonierte und aufgenommene Stücke verwenden (was schade wäre, weil die Originale echt cool sind), wäre die Lage dann eine andere hinsichtlich einer nur zum nicht-kommerziellen Anhören bestimmten Version?
 
was es nicht legaler macht....
Darauf wollte ich gar nicht hinaus ... eher darauf das man augenscheinlich nicht weiterkommt im Leben wenn man sich an alle Regeln hält ;-)

...


Genau so sieht's nämlich aus! Ein Bootleg auf Soundcloud hochladen und nicht downloadable machen - so würde ich es tun. So lange Du keine Kohle damit machst und es nicht verbreitest im Sinne von "es allen zugänglich machen", kann Dir keiner wirklich was und es ist mir auch noch von niemandem zu Ohren gekommen, dass es damit Probleme gegeben hat. Ausnahmen bestätigen sicher die Regel, aber die Gefahr ist gering und es hat für den Original-Künstler auch einen nicht zu unterschätzenden Nutzen wenn es viele Bootlegs gibt. Der Daniel Bortz Edit von James Blake's "Limit To Your Love" ist denke ich ein gutes Beispiel dafür. Der war anfangs nämlich m.W.n. auch unauthorisiert. DIe ganze Elektroszene kennt seitdem James Blake.

Für ganz große Paranoiker:
Den Track auf Soundcloud "private" machen und den privaten Link teilen mit Leuten, denen Du das als Demo geben möchtest.
 
Es geht bei darum bei Labels vorstellig zu werden und zu präsentieren, was ich so bewerkstellige und ggf. deren Interesse etc. zu wecken.
Also geht es nicht darum, dass der Track veröffentlicht werden soll, um viel Kohle zu machen. Und wenn doch, wider Erwarten, wird ein Label sicherlich mehr Möglichkeiten haben, die erforderlichen Berechtigungen einzuholen. Aber das ist eh erst mal Utopie.
Naja, den Labels geht es aber nur darum Tracks zu veröffentlichen.
Somit wird die erste Frage des Labels sein - hast du die Rechte abgeklärt.

Sollange du das nicht hast ist es ziemlich Sinnfrei denen so einen Remix zu schicken. Die wollen ja nicht wissen ob du Talent hast sondern ob du einen oder mehrere richtig geile Tracks hast die man vermarkten könnte.

Und da stellt sich dann noch die Frage ob dann deine Eigenkompositionen nicht im Schatten des Jackson-Remixes zur Bedeutungslosigkeit verkommen. Was ja in diesem Fall das genaue Gegenteil von dem wäre was du erreichen wolltest.

In der Praxis wurde das früher so gemacht: man hat von seinem Bootleg/Remix ein Vinyl im Osten pressen lassen und dann White-Label über kleine Shops vercheckt.
Bis da irgendein Anwalt reagieren konnte waren die Vinyls längst verkauft...
 
Dazu muss ich noch sagen, dass es sich, bis auf die ein verhacktstückeltes Sample und die genannten Vox, um eine eigene Interpretation handelt. Es hat mit dem Original ja an sich so viel nicht zu tun.
Die Auswahl an sonstigen Demo-Tracks habe ich schon sorgfältig durchgeführt, sodass alle 3 Lieder qualitativ gleichwertig sind (nicht zuletzt, weil in meinen eigenen Tracks viel Arbeit und Herzblut steckt).

Da die einzige konkrete Aussage hier war, dass es nicht erlaubt ist, und alles Andere eben doch die ungewollte Spekulation ist, nehme ich das mal so hin und teile den Track erst mal nur mit ausgewählten Leuten, bis alles abgeklärt ist.

Wenn ihr es für Paranoia haltet - bitteschön, wozu gibt es sonst Meinungsfreiheit? :)
Ich sehe es aus persönlichen Erfahrungen so, dass Vorsicht besser als Nachsicht ist und deshalb vergewissere ich mich lieber.
 
Es muss ja nicht der Track sein den du veröffentlichst, ich denke du kannst damit aber zeigen was du drauf hast.

Und wie gesagt das in vertrauliche Hände kannst du deinen Remix wahrscheinlich geben (immer mit dem klaren Hinweis dass es eine interne Kostprobe deines Könnens ist, und nicht weiter zu geben ist), und wenn er es gut findet, dann einen ähnlichen Track mit eigenen Vocals basteln ...
 
Es muss ja nicht der Track sein den du veröffentlichst, ich denke du kannst damit aber zeigen was du drauf hast.

Du hast den Sinn und meinen Gedankengang 100%ig erfasst :)

Und wie gesagt das in vertrauliche Hände kannst du deinen Remix wahrscheinlich geben (immer mit dem klaren Hinweis dass es eine interne Kostprobe deines Könnens ist, und nicht weiter zu geben ist), und wenn er es gut findet, dann einen ähnlichen Track mit eigenen Vocals basteln ...

...oder doch versuchen, die Berechtigung zu erhalten. Probieren kann man es ja dann.
 
Es muss ja nicht der Track sein den du veröffentlichst, ich denke du kannst damit aber zeigen was du drauf hast.

Du hast den Sinn und meinen Gedankengang 100%ig erfasst :)

Und wie gesagt das in vertrauliche Hände kannst du deinen Remix wahrscheinlich geben (immer mit dem klaren Hinweis dass es eine interne Kostprobe deines Könnens ist, und nicht weiter zu geben ist), und wenn er es gut findet, dann einen ähnlichen Track mit eigenen Vocals basteln ...

...oder doch versuchen, die Berechtigung zu erhalten. Probieren kann man es ja dann.
Probieren geht über studieren ;-)
 
Verfügt da jemand über die nötigen Rechtskenntnisse und kann mir auch hieb- und stichfeste Quellen geben? Alles Andere dürfte in die Schublade "Spekulation" fallen, und das ist was für die Börse ;)

Vielleicht weiß auch jemand, an wen ich mich - für den Fall, dass - wenden kann. :)
Ja, die GEMA und/oder auch Fachanwälte für Urheber- und Leistungsschutzrechte verfügen über derartige Rechtskenntnisse und geben auch dementsprechende Auskünfte, wenn man sie fragt.
Und man darf sich auch immer an den Rechteinhaber (in diesem Fall der Verleger) des jeweiligen Werkes selber wenden mit Fragen, oder um sich die enstprechenden Genehmigungen geben zu lassen.
smil470009513826a.gif
 
Rechteinhaber (in diesem Fall der Verleger)
Da es ein Sample aus dem original Song und nicht bloß ein Cover ist, ist nicht unbedingt der Verleger Zuständig sondern vermutlich eine Verwertungs-Gesellschaft die Jackos Nachlaß überwacht und Sony Music.

Das sich bei denen allerdings jemand die Mühe macht zurückzuschreiben, weil Pipi-Fritzi mal ein Demo wo hinschicken möchte wage ich zu bezweifeln und wenn dann kommt allerhöchstens ein NJET. Anders sähe es natürlich aus, wenn die Nummer schon 400 Mio Views auf Youtube hätte und Sony möchte das releasen...
 

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