Gema, Urheberrecht, Labelverträge

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TexterBernd

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Zu Urheberrecht und Gema habe ich hier soviel Unfug gelesen, dass ich, statt mich weiter in unsinnigen "Argumentationsschleifen" zu verfangen, gerne eine Buchempfehlung aussprechen möchte:


Alles, was Sie über das Musikbusiness wissen müssen:
Erfolgreich verhandeln, Verträge gestalten, Auftritte organisieren, Finanzen managen
Donald S. Passman, Wolfram Herrmann
ISBN: 978-3791029870

es kommt zwar aus dem Amerikanischen, wurde aber von Herrmann um die Deutschen Besonderheiten ergänzt. Und es ist ja nicht verkehrt, zu erfahren, wie der größte Musikmarkt funktioniert. Ich habe die ältere Auflage (die aktuelle ist von 2011), und konnte bezüglich Urheberrecht (da kenne ich mich aus beruflichen Gründen ganz gut aus) und Gema (da aus privaten) keine Mängel oder Fehlinformationen ausmachen.

Meine Empfehlung: glaubt nicht den Beiträgen in diesem Forum (auch meinen nicht), schafft Euch lieber dieses Buch an ;-)

Bernd
 
Also ein Amerikaner schreibt über die GEMA -- muss ja nicht schlecht sein, wenn es gut lektoriert ist.

Kann sogar sehr interessant sein. Da Du das Buch ja bereits kennst möchte ich Dir eine Frage stellen:

Trent Reznor gibt regelmäßig ganze NIN-Alben unter Creative Commons Lizenz frei und bittet ausdrücklich um Remixe/Derivate, deren kostenlose Weiterverbreitung er ausdrücklich genehmigt.

Nun habe ich bei der GEMA mal nachgefragt, warum diese Alben trotzdem in der Datenbank der GEMA als geschützte Werke stehen. Als geschützte Werke darf ich die Stücke durchaus nicht bearbeiten und dann frei weiter verbreiten.

Wir haben hier also eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die die Urheberrechte eines amerikanischen Künstlers vertritt, dabei aber die Entscheidungen, die der vertretene Künstler über seine Werke getroffen hat, regelrecht zu ignorieren scheint.

Jetzt die Frage: Alle Rechte der GEMA gehen auf das Urheberrecht der vertretenen Künstler zurück. Wenn nun ein vertretener Künstler seine Rechte anders wahrnimmt, als die GEMA das vorsieht, was wird dann aus der Legitimation der GEMA?

Wie kann die GEMA mir verbieten, was der Urheber mir einräumt?
 
Wie kann die GEMA mir verbieten, was der Urheber mir einräumt?

Das frag mal den Urheber! :) Wenn der GEMA-Mitglied ist, dann kann er eben nur finanziell uninteressante Tracks zum remixen freigeben aber nicht seine "Hits".

Zum Buch: Da steht auch nur wieder eine einseitige Sichtweise drin, womöglich noch mit altertümlichen Tipps wie Tape-Bewerbungen, beim A&R nachhaken, Auftritte von Rockbands usw.
 
Jetzt die Frage: Alle Rechte der GEMA gehen auf das Urheberrecht der vertretenen Künstler zurück. Wenn nun ein vertretener Künstler seine Rechte anders wahrnimmt, als die GEMA das vorsieht, was wird dann aus der Legitimation der GEMA?

Wenn er Mitglied der Gema ist, hat er der Gema ausschließliche Nutzungsrechte an seinen Kompositionen eingeräumt und kann selbst nicht mehr frei darüber disponieren.
 
Wie kann die GEMA mir verbieten, was der Urheber mir einräumt?

Das frag mal den Urheber! :) Wenn der GEMA-Mitglied ist, dann kann er eben nur finanziell uninteressante Tracks zum remixen freigeben aber nicht seine "Hits".


Wenn er GEMA-Mitglied wäre, dürfte er gar keine Musik zum Remixen freigeben. Dann muss er jedes Stück, das er macht der GEMA melden und von ihr verwerten lassen.


@ Entone
Wenn er Mitglied der Gema ist,

Er ist Amerikaner, da wird er wohl kaum der GEMA beitreten oder?

Die GEMA disponiert trotzdem über seine Rechte, weil sie die internationalen Partnerschaftsverträge so auslegt, dass sie in Deutschland entscheidet, was für in anderen Ländern organisierte Künstler mit ihrer Musik tun oder lassen.
 
Wenn er GEMA-Mitglied wäre, dürfte er gar keine Musik zum Remixen freigeben. Dann muss er jedes Stück, das er macht der GEMA melden und von ihr verwerten lassen.

Nein. Kann man bei deren FAQ nachlesen.

Die GEMA disponiert trotzdem über seine Rechte, weil sie die internationalen Partnerschaftsverträge so auslegt, dass sie in Deutschland entscheidet, was für in anderen Ländern organisierte Künstler mit ihrer Musik tun oder lassen.

Wäre mir neu das bei einmaliger Anmeldung bei der GEMA als Deutscher diese dann sich um alle meine internationalen Tantiemen aus Discos und Radios kümmert...
 
Wenn er GEMA-Mitglied wäre, dürfte er gar keine Musik zum Remixen freigeben. Dann muss er jedes Stück, das er macht der GEMA melden und von ihr verwerten lassen.

Nein. Kann man bei deren FAQ nachlesen.

... das wäre mir neu - ich bin GEMA Mitglied und wenn ich meinen Aufnahmeantrag damals richtig verstanden habe, kann ich mir NICHT aussuchen "dafür kassiert ihr mal Geld" - "dafür lieber nicht"... (wobei das bei mir sowieso der Verlag schon verbietet...)


[EDIT] War gerade mal in den FAQ:
Was muss ich beachten, wenn ich meine eigenen Werke veröffentlichen oder aufführen will?
Antwort auf/zuklappen

Mit dem Beitritt zur GEMA überträgt jedes Mitglied die Nutzungsrechte an seinen Werken zur treuhänderischen Wahrnehmung auf die GEMA. Das heißt: jede Nutzung geschützter Werke ist lizenzpflichtig.

Das führt dazu, dass ein Urheber, wenn er bei öffentlichen Aufführungen selbst als Veranstalter auftritt, auch für seine eigenen Kompositionen oder Texte GEMA-Lizenzgebühren bezahlen muss. Gleichzeitig stehen ihm - als Musikurheber - dafür natürlich die entsprechenden Tantiemen zu.

Dieses Prozedere ist leider notwendig, denn nur aufgrund der konsequenten Lizenzvergabe für alle Musiknutzungen erhalten die Urheber für die Veröffentlichungen ihrer eigenen Werke auch die entsprechenden Tantiemen.


Das heißt auch wenn ich Songs zum remixen weitergebe (wo ich ja Urheber bin) treibt die GEMA die Kohle ein...
 
.. das wäre mir neu - ich bin GEMA Mitglied und wenn ich meinen Aufnahmeantrag damals richtig verstanden habe, kann ich mir NICHT aussuchen "dafür kassiert ihr mal Geld" - "dafür lieber nicht"... (wobei das bei mir sowieso der Verlag schon verbietet...)

Ist man als GEMA-Mitglied verpflichtet, alle Werke anzumelden?

Ja – allerdings sollten grundsätzlich nur Werke bei der GEMA angemeldet werden, für die auch eine Ausschüttung zu erwarten ist.
 
Ja – allerdings sollten grundsätzlich nur Werke bei der GEMA angemeldet werden, für die auch eine Ausschüttung zu erwarten ist.

??? Ähm... Das widerspricht sich doch!?!
 
Die GEMA disponiert trotzdem über seine Rechte, weil sie die internationalen Partnerschaftsverträge so auslegt, dass sie in Deutschland entscheidet, was für in anderen Ländern organisierte Künstler mit ihrer Musik tun oder lassen.

Wäre mir neu das bei einmaliger Anmeldung bei der GEMA als Deutscher diese dann sich um alle meine internationalen Tantiemen aus Discos und Radios kümmert...

Die GEMA treibt sämtliche anfallenden Tantiemen weltweit ein. Das tut sie in Zusammenarbeit mit ihren Schwesterorganisationen in den anderen Ländern. Im Gegenzug treibt sie eben auch die Tantiemen von Amerikanern, Russen, Japanern etc ein, die hier in DE anfallen.

Nur halten es Amerikaner für selbstverständlich, dass sie ihre eigenen Werke nach Lust und Laune auch verschenken oder die Nutzungsrechte pauschal verkaufen dürfen. GEMA-Mitglieder dürfen sowas nicht und die GEMA dehnt ihre Geschäftspraxis auch auf internationale Künstler in Schwesterorganisationen aus.

Die Juristen unter uns können die Legalität dieses Gebarens sicher besser beurteilen als ich.
 
.. das wäre mir neu - ich bin GEMA Mitglied und wenn ich meinen Aufnahmeantrag damals richtig verstanden habe, kann ich mir NICHT aussuchen "dafür kassiert ihr mal Geld" - "dafür lieber nicht"... (wobei das bei mir sowieso der Verlag schon verbietet...)

Ist man als GEMA-Mitglied verpflichtet, alle Werke anzumelden?

Ja – allerdings sollten grundsätzlich nur Werke bei der GEMA angemeldet werden, für die auch eine Ausschüttung zu erwarten ist.

Auf Nachfrage erklärt die GEMA, dass damit alle Werke gemeint sind, die in irgendweiner Form veröffentlicht werden. Veröffentlichung ohne Erwartung einer Ausschüttung ist nicht vorgesehen.
 
Auf Nachfrage erklärt die GEMA, dass damit alle Werke gemeint sind, die in irgendweiner Form veröffentlicht werden. Veröffentlichung ohne Erwartung einer Ausschüttung ist nicht vorgesehen.

Wurde mir komplett anders mitgeteilt.

Wenn ich z.B. ein Spaßlied kostenlos online stelle, dann ist auch keine Ausschüttung zu erwarten.
 
... und was ist wenn aus dem Song plötzlich ein neues Schnappi wird?!?

Entweder ganz oder gar nicht...
 
Dann kann der Urheber sein Werk immer noch bei der GEMA melden...

Es ist wirklich ein Irrglaube das man alles was man veröffentlicht bei der GEMA melden muss!

Unter VÖ verstehe ich ein richtiges Release auf einem Label was auch käuflich erwerbbar ist.

Irgendwelche Funtracks auf YouTube, Soundclound, der eigenen Website usw. zählen da für mich definitiv nicht dazu.
 
Dann kann der Urheber sein Werk immer noch bei der GEMA melden...

.. und darf mit einem "kostenintensiven Verfahren" rechnen.:

Zitat gema.de:

3
Muss ich ALLE meine Werke bei der GEMA anmelden?
Antwort

Ja. Zumindest alle, von denen zu erwarten ist, dass sie gesendet, live aufgeführt oder in anderer Form veröffentlicht werden.

Die Werkanmeldung sollte möglichst vor der ersten Nutzung erfolgen, um Zeit und Geld zu sparen. Werden Werke genutzt, die noch nicht angemeldet sind, informiert die GEMA ihre betroffenen Mitglieder und fordert sie zur Werkanmeldung auf. Dieses arbeits- und kostenintensive Verfahren kann durch rechtzeitige Werkanmeldungen vermieden werden.

Zitat Ende
Quelle:

https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederbereich/werk-anmelden/10-fragen-10-antworten.html



Plus: die Betreiber der einschlägigen Webseiten können zur rückwirkenden Zahlung der Gebühren herangezogen werden.

Irgendwelche Funtracks auf YouTube, Soundclound, der eigenen Website usw. zählen da für mich definitiv nicht dazu.

Für Dich vielleicht nicht, für die Organisation, die die Verträge abschließt... siehe oben
 
Nunja die Realität sieht eben zum Glück anders aus... und das weiß die GEMA auch.
 
Nunja die Realität sieht eben zum Glück anders aus... und das weiß die GEMA auch.

Das mag sein aber Duldung ist das eine, Vertragsrecht etwas ganz anderes.

Ich persönlich würde es für ganz großartig halten, wenn die GEMA die Realitäten auch ganz offiziell anerkennen würde....
 
Guck Dir einfach mal die ganzen großen Labels an, die bei YouTube alle neuen VÖs reinstellen incl. Video.

Glaubst Du wirklich die zahlen an die GEMA pro Abruf? Die widersetzen sich genauso dem System.
 
Guck Dir einfach mal die ganzen großen Labels an, die bei YouTube alle neuen VÖs reinstellen incl. Video.

Glaubst Du wirklich die zahlen an die GEMA pro Abruf? Die widersetzen sich genauso dem System.


Wenn das so ist, wäre ich sehr an näheren Informationen interessiert.
 
Youtube hat aber mit allen maßgeblichen Verwertungsgesellschaften Vereinbarungen über Pauschalabgaben. (mit Ausnahme der Gema derzeit).
 

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