Soweit ich informiert bin gilt ersteinmal:
Sobald man ein musikalisches oder rhythmisches Motiv aus einer Komposition ERKENNBAR verwendet, braucht man die Erlaubnis des Urhebers.
Ein Beispiel ist die Bassline von Queens "Under Pressure". Ich denke, dass Vanilla Ice (oder wie die heißen) dieses Motiv nur mit Genehmigung verwendet haben, weil es eindeutig erkennbar ist.
Wenn Du jetzt die Drums aus einem Him-Song nachspielst und für eine Eigenkomposition verwendest wäre das eindeutig NICHT wiedererkennbar, da Him nur standard-Rockbeats verwenden.
Mit einer Bassline oder Akkordfolgen ist es das gleiche, dnke ich.
Aber andererseits, wenn Du nur Handytöne runterlädst, dafür werden GEMA-Gebühren fällig, selbst wenn es nur 5 Noten aus nem Britney Spears Song sind.
Bei sowas wie 'ne Bassline kann es unter umständen schwierig sein, ein Arrangement zu finden, was es nicht bereits in 10000 anderen Songs gibt (zum Beispiel wenn ich ne Popballade arrangiere).
Wenn Du also eine Bassline klaust und dazu eigene Harmonien verwendest, wird diese geklaute Bassline wohl nicht wiedererkennbar sein, und falls doch, so sollte es schwierig sein, Dir den Diebstahl nachzuweisen.
Meine Meinung zu sowas ist: Wenn ich wissentlich etwas aus nem Song übernehme, dann gebe ich das an und bin somit fair dem wahren Komponisten gegenüber (für nicht-private Nutzung brauche ich dann auch eine Genehmigung!!!). Also sowas wie Groove-Coverage mit God is a Girl gemacht haben, ein Roxette-Thema 1:1 übernehmen und nichts darüber in den credits schreiben, geht nicht, und damit kommt man rechtlich auch nicht durch (wenn jemand Anklage erhebt).
Andererseits kann es meiner Meinung nach nicht angehen, dass ich bei einer Bassline für meinen Song wirklich jedes Lied der Musikgeschichte durchhören muss, um herauszufinden, ob da nicht irgendein Motiv gleich ist. Und ich denke mal, das wird auch jedes Gericht so entscheiden.
Korrigiert mich, falls ich damit falsch liege
Gruß,
Mario.