Wenn der Name mit SH beginnt, Markenverletzung?

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Roland hat seine ganze Sparte mit SH-Synthesizern. Wenn man nun ein Stück Software auch mit SH xxx (xxx steht für irgendeine Zahl) bezeichnen würde, wäre das eine Verletzung des Markennamens? Einzelne Buchstaben können wohl geschützt werden.

https://bbs-law.de/hamburg/2012/08/ein-buchstaben-marke-bgh-urteilt-zum-schutzumfang/

Einzelbuchstaben sind markenfähig

Das Berufungsgericht sei darüber hinaus zurecht davon ausgegangen, Einzelbuchstaben seien ebenso wie Buchstabenkombinationen von Haus aus normal kennzeichnungskräftig, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Einzelbuchstabe für das jeweilige Erzeugnis einen beschreibenden Charakter hat.

Ich kann aber keinen Eintrag dazu finden.
 
Naja, typisch Roland wäre zB SH-101 schon, andererseits steht SH auch für Schlesweig Holstein und Wikipedia sagt State Highway numbered 101 findet man in einer Übersichtsliste;)

So oder so, wieso sollte man einem Stück Software so einen Namen geben? Entweder es gibt Ärger von Roland oder derjenige der danach googled ist enttäuscht, weil er nicht das richtige findet.
 
Warum? Zum Beispiel weil man ne bestimmte Oszillatorarchitektur in ähnlicher Form umsetzt. Siehe D16 Lush-101. Die 101 würde ich eher nicht verwenden. Behringer haben MS 101. An das SH hat sich noch niemand rangetraut, zum Beispiel SH 42, als ob es geschützt wäre. Es geht hier auch um den Kontext. Ein Markenschutz besteht generell nur für das gleiche Genre, dann greift er aber, von daher ist das Schleswig Holstein Argument nichtig.
 
Siehe D16 Lush-101
wenn du die schon als passendes Beispiel bringst, dann auch bitte mit der Schreibweise, die sie benutzt haben und die perfekt zu deiner Frage passt:
LuSH-101

aber was dürfen wir denn als Software von dir demnächst erwarten? bin wirklich gespannt, und heiß wie Frittenfett weil ich den SH-101 mag
 
Die Schreibweise kenn ich, hab ich mir gespart ;).

Ich will ein paar Korg User Oszillatoren rausbringen, der einfachste Weg, in die Welt der Klangsynthese einzusteigen (ohne GUI Programming und Filter). Dafür muss man aber den Minilogue XD oder Prologue haben, um es zu nutzen.

Übrigens: wenn du den SH101 magst, kann ich Dir auch die Basstation II empfehlen, das Filter klingt verdammt ähnlich, mehr als das von Korg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei dem Bogner B handelt es sich offenbar um eine Wort-Bildmarke, d.h. der Schutz kommt nicht dem B alleine, sondern der konkreten Gestaltung des B zugute. Darüber hinaus muss man bei dem Thema immer die Verwechslungsgefahr beachten, d.h. auch welche konkreten Waren und Dienstleistungen mit der Marke bezeichnet werden.

Daraus folgt: identische oder sehr nahe Waren und Dienstleistung, je weiter muss die andere Marke "Abstand" halten. Bei komplett unterschiedlichen Dienstleistungen, kann die Marke ähnlich und vieleicht sogar identisch sein - es kommt auch immer darauf an, was die sogenannten angesprochenen Verkehrskreise erwarten durften.

Bei SH für Roland oder Software wird man prüfen müssen, ob "SH" alleine geschützt ist oder nur im Zusammenhang mit Roland. Was Waren und Dienstleistungsklassen angeht, sind Synths und Software in einem gewissen Näheverhältnis v.a. wenn Roland die Dinger auch als Emu vertreibt.
 
... ok, ich hab mich für einen komplett anderen Namen entschieden :)

Ich denke das ist eine gute Entscheidung.
Wenn er eigenständig genug ist und bei einer Markenanmeldung innerhalb der Klasse ausreichend ausgegrenzt ist, kannst ja die Marke anmelden versuchen.
 
Es gab mal einen Fall mit einer Weinsorte namens Vivaldi. Da kam Aldi und sagte nönönö, so nicht!

SHit!
 
Wenn man sein Produkt RND-SH nennen würde? Da platzt Roland der Arsch :D
 
Porsche hatte ähnlich Probleme :D

Die Serienfertigung des 901 begann im September 1964. Als Porsche das Fahrzeug im Oktober desselben Jahres auf dem Pariser Automobilsalon ausstellte, wurde der französische Automobilhersteller Peugeot auf die Modellbezeichnung aufmerksam und legte gegen diese ein Veto ein. Der Grund: Peugeot hatte dreistellige Zahlen mit einer Null in der Mitte als Typenbezeichnung rechtlich schützen lassen.

Porsche benannte daraufhin den 901 in 911 um. Diese Ziffernkombination entspricht der Notrufnummer in den USA und war daher auf diesem für Porsche wichtigen Markt bereits gut bekannt. Bis zur Namensumstellung wurden vom 901 insgesamt 82 Einheiten produziert.
Ich frage mich, wieso Peugeot Roland aufgrund des 101 nicht verklagt hat :D
 
Roland hat seine ganze Sparte mit SH-Synthesizern. Wenn man nun ein Stück Software auch mit SH xxx (xxx steht für irgendeine Zahl) bezeichnen würde, wäre das eine Verletzung des Markennamens? Einzelne Buchstaben können wohl geschützt werden.

https://bbs-law.de/hamburg/2012/08/ein-buchstaben-marke-bgh-urteilt-zum-schutzumfang/

Registriere dich beim DPMA und nutze die kostenfreie Markenrecherche, um herauszufinden, was Roland zu seiner Marke eingetragen hat. Augenmerk dabei auf die Klasse Software, die genaue Definition und angrenzende Produktklassen. Wer weiß, vielleicht hat Roland sich etwas schützen lassen zu dem noch kein physisches Produkt verfügbar ist?

https://www.dpma.de/marken/markenrecherche/index.html

Dein Beispiel mit dem B von Bogner als Beleg für Markenschutz trifft nicht 100% dein Anliegen, da Bogner das B explizit als Wort/Bildmarke hat schützen lassen. Ob du eine Bezeichnung wie SH-xxx verwenden könntest, wird dir die Definition der Roland Eintragung verraten.

Selbst wenn du dann der Meinung bist, dass du dein Produkt so benennen könntest, empfehle ich dir den Gang zum Patentanwalt zur weiteren Prüfung und zu einer rechtlichen Kommentierung/Beratung.

Es ist auch vorstellbar, dass zwar nicht Roland in Deutschland, aber irgendein Dritter in einem anderen Land des zukünftigen Vertriebsgebietes (du willst ja nicht nur in D, sondern auch in der EU verkaufen, oder?) deines Produktes ein Markenrecht an deinem gewählten Namen besitzt.

Auch dazu kannst du vorab über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) recherchieren: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/search-availability
 
Roland hat seine ganze Sparte mit SH-Synthesizern. Wenn man nun ein Stück Software auch mit SH xxx (xxx steht für irgendeine Zahl) bezeichnen würde, wäre das eine Verletzung des Markennamens? Einzelne Buchstaben können wohl geschützt werden.

https://bbs-law.de/hamburg/2012/08/ein-buchstaben-marke-bgh-urteilt-zum-schutzumfang/

Registriere dich beim DPMA und nutze die kostenfreie Markenrecherche, um herauszufinden, was Roland zu seiner Marke eingetragen hat. Augenmerk dabei auf die Klasse Software, die genaue Definition und angrenzende Produktklassen. Wer weiß, vielleicht hat Roland sich etwas schützen lassen zu dem noch kein physisches Produkt verfügbar ist?

https://www.dpma.de/marken/markenrecherche/index.html

Dein Beispiel mit dem B von Bogner als Beleg für Markenschutz trifft nicht 100% dein Anliegen, da Bogner das B explizit als Wort/Bildmarke hat schützen lassen. Ob du eine Bezeichnung wie SH-xxx verwenden könntest, wird dir die Definition der Roland Eintragung verraten.

Selbst wenn du dann der Meinung bist, dass du dein Produkt so benennen könntest, empfehle ich dir den Gang zum Patentanwalt zur weiteren Prüfung und zu einer rechtlichen Kommentierung/Beratung.

Es ist auch vorstellbar, dass zwar nicht Roland in Deutschland, aber irgendein Dritter in einem anderen Land des zukünftigen Vertriebsgebietes (du willst ja nicht nur in D, sondern auch in der EU verkaufen, oder?) deines Produktes ein Markenrecht an deinem gewählten Namen besitzt.

Auch dazu kannst du vorab über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) recherchieren: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/search-availability

Du brauchst Dich gar nicht zu registrieren. Kannst auch so recherchieren, denk ich mal. Zumindest was Patente angeht, gehts, hab ich in der Vergangenheit geschäftlich DPMA genutzt. Aber diese Korg User Oszillatoren sind so ein Kleinkaliber, das lohnt sich überhaupt nicht. Marke anmelden ... da zahlen dann vielleicht 100 Leute nen Zehner.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du brauchst Dich gar nicht zu registrieren. Kannst auch so recherchieren, denk ich mal. Zumindest was Patente angeht, gehts, hab ich in der Vergangenheit geschäftlich DPMA genutzt. Aber diese Korg User Oszillatoren sind so ein Kleinkaliber, das lohnt sich überhaupt nicht. Marke anmelden ... da zahlen dann vielleicht 100 Leute nen Zehner.

Dann würde ich mir nicht so viele Gedanken machen, die Teile einfach SH-groK nennen und anfangen an zu verkaufen.:)
Wenn der Kreis so klein ist, raffen die ja schnell, was Sache ist, oder?
 

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