nö, für mich persönlich wär das nicht so schlimm

aber man kann sich natürlich auch dran stören...
da es aber vermutlich als neuware gekauft wurde (wurde es? oder war es b-stock?):
ich würd mich auf jeden fall mal an den händler wenden und mit den fotos konfrontieren. vielleicht lässt er sich aus kulanzgründen zumindest ja auf einen nachträglichen preiserlass ein.
aber mit sowas sollte man ganz schnell sein. wenn man so eine reklamation nicht gleich innerhalb des ersten tages nach der zustellung moniert, sieht es meist ganz schlecht aus...
du kannst bestimmt auch noch vom rückgaberecht nach fernabsatzgesetz oder gemäß der agbs gebrauch machen. aber du musst dann wahrscheinlich auch damit rechnen, dass der händler den optischen makel als dein verschulden ansieht und sich nur noch auf eine teilerstattung des ursprünglichen kaufbetrags einlässt... (ob er es aber tut, liegt sicher auch in seinem ermessen...)
also auf jeden fall: den händler so schnell wie möglich kontaktieren und untereinander klären, denn offensichtlich stört es dich ja ein wenig...
