Video mit fremder Dekoration und Saalgestaltung

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Ich hab eine rechtliche Frage, nicht direkt zu Musik, aber immerhin zu Veranstaltungen im weiteren Sinne.
Es geht darum, ob die kreative Arbeit, die man ins Gestalten und Dekorieren eines Veranstaltungssaals steckt auch irgendwie schützenswert ist.

Angenommen mein Freund Olaf mietet für eine private Veranstaltung einen Saal. Der Saal wird von Olaf auf vielfältige, durchaus aufwendige Weise gestaltet:
Eigene Tische, Stühle, Tischservice, Blumenschmuck, diverse andere gestalterische Elemente und Gimmicks (alles auf eigene Kosten organisiert, hingebracht, aufgebaut).

Wie ist zu beurteilen, wenn der Saalvermieter ein Vorher/Nachher-Video dreht und dieses auf seine Internetseite stellt, ohne zu erwähnen, dass der toll gestaltete Saal das Ergebnis von Olafs Arbeit ist?
Klaut er damit Olafs geistiges Eigentum oder ist das Hausrecht?

Falls irgendwelche Detailfragen entscheidend sind, kann ich mich noch schlau machen und Infos nachliefern.
 
Ich würde ja fast befürchten, dass das nicht geschützt ist - aber dazu sollte sich lieber jemand äußern, der mit der Materie besser vertraut ist.

Wobei ich es für selbstverständlich halten würde, dass der "Dekorateur" sowie die Art der Veranstaltung im Video erwähnt werden. Man muss nur befürchten, dass der Vermieter das ein wenig anders sieht.
 
Also ich kann da nur praktische Erfahrung und keine konkrete Rechtssicherheit bieten!!!

Ich kenne das als durchaus üblich, dass Locations von externen Veranstaltungen Fotos machen und diese dann online stellen.
Das läuft dann meist unter der Rubrik „Impressionen“ und es würde mich stark wundern, wenn dafür Verträge unterschrieben oder Geld bezahlt wurde.

Wobei es in deinem Beispiel ja eine private Veranstaltung ist… könnte sein, dass es da etwas anders läuft. Ich nehme an, der Vermieter hat keine AGB‘s wo sowas drin stehen könnte?

Edit: da der Eigentümer ja den Besitz an der mietsache (Saal) dem Olaf für einen gewissen Zeitraum überlassen hat, ist es wohl fraglich, ob der Eigentümer in diesem Zeitraum seinen Besitz überhaupt fotografieren/auf Video aufnehmen durfte. Spannend.

Ich nehme an, Personen sind nicht auf dem Video zu erkennen (Verstoß gegen dsgvo)?

Ich glaube geistiges Eigentum wird schwierig. Wie gesagt würde ich mal in die agb‘s schauen und im Zweifel einen Anwalt konsultieren. Dann aber wohl eher mit der Frage, ob der Vermieter überhaupt berechtigt war, ein Video von der mietsache zu machen und zu veröffentlichen.

Halt uns gerne auf dem laufenden! Ich finde das interessant.
 
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Das dürfte wohl nicht ganz trivial zu beantworten sein. Folgende Fragen müssten geklärt werden:

- Ist die Dekoration urheberrechtlich schutzfähig? Ist es eine persönlich geistige Schöpfung? Welche Anforderungen sind an die Schöpfungshöhe zu stellen?
- Falls ja: Sind die vorgenommenen Vervielfältigungshandlungen (Videos, Fotos, Kopien auf den Servern) und die öffentliche Zugänglichmachung (Einstellen zum Abruf im Internet) durch urheberrechtliche Schrankenregelungen erfasst oder nicht?
- In welchem Verhältnis steht ein etwaiges Urheberrecht zur Rechtsposition des Vermieters?

Ob sich hier ein Fachanwalt für Urheberrecht findet, der Dir gerne kostenlos seinen Job macht und für Dich umfassend recherchiert und Dir eine vernünftige Rechtsberatung zuteil werden lässt, darf bezweifelt werden. Ansonsten werden die üblichen "ich hab mal gehört"- oder "es kann doch nicht angehen"-Kommentare von Ahnungslosen kommen, die Dich kein Stück weiterbringen. Kurzum: Willst Du eine vernünftige Antwort auf Deine Frage, dann geh zu einem Anwalt und bezahle ein paar Hundert Euro für die Beratung. Alles andere wird zu nichts führen. Das ist nicht die Antwort, die Du Dir erhofft hast. Aber Jura ist nunmal komplex und deshalb darf qualifizierte Rechtsberatung auch nur von Leuten vorgenommen haben, die eine der schwersten Ausbildungsprüfungen der Welt erfolgreich absolviert haben.
 
Streitwert? Bitte feststellen, bevor ihr die Anwaltskanzeleien aufmarschieren lasst.
 
Ich hab eine rechtliche Frage, nicht direkt zu Musik, aber immerhin zu Veranstaltungen im weiteren Sinne.
Es geht darum, ob die kreative Arbeit, die man ins Gestalten und Dekorieren eines Veranstaltungssaals steckt auch irgendwie schützenswert ist.

Angenommen mein Freund Olaf mietet für eine private Veranstaltung einen Saal. Der Saal wird von Olaf auf vielfältige, durchaus aufwendige Weise gestaltet:
Eigene Tische, Stühle, Tischservice, Blumenschmuck, diverse andere gestalterische Elemente und Gimmicks (alles auf eigene Kosten organisiert, hingebracht, aufgebaut).

Wie ist zu beurteilen, wenn der Saalvermieter ein Vorher/Nachher-Video dreht und dieses auf seine Internetseite stellt, ohne zu erwähnen, dass der toll gestaltete Saal das Ergebnis von Olafs Arbeit ist?
Klaut er damit Olafs geistiges Eigentum oder ist das Hausrecht?

Falls irgendwelche Detailfragen entscheidend sind, kann ich mich noch schlau machen und Infos nachliefern.

Das könnte sich ähnlich verhalten wie Fotos, die ein Vermieter von einer bewohnten Wohnung machen will. Das darf er ohne Zustimmung nicht. Schöpfungshöhe oder Urheberrecht ist da eher nicht das Kriterium.
Erschwerend scheint mir hier zudem zu sein, dass der Vermieter die Videos auch für Werbezwecke einsetzt. Sie dienen also einem kommerziellen Interesse.
Die Frage ist zudem, ob der Vermieter den offenbar ja bereits vermieteten Saal einfach so betreten durfte.

 
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