Vertragsbedingungen für Produzentenveträge

Jabir

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Hi Leute,

ich bastel gerade an einem Muster-Vordruck für einen Vertrag für die Erstellung einer Komposition. Das meiste konnte ich mir im Netz ganz gut zusammensuchen (Übertragung der Nutzungsrechte usw.).

Eine Frage zum Thema "Haftungsbeschränkungen" stellt sich mir aber noch:
Wäre es nicht sinnvoll, die Haftung als Auftragnehmer insofern zu beschränken, dass man nicht für etwaige Folgeschäden haftet?
Als Beispiel: Produzent nutzt Sample Libraries und verkauft Nutzungsrechte an einem erstellten Instrumental. Der Künstler veröffentlicht den Song erfolgreich, wird dann aber vom Urheber der Sample Library verklagt. Er beruft sich auf den Vertrag mit dem Produzenten. Dann kommt heraus, dass der Produzent die Sample Library nicht hätte nutzen dürfen, er also einen Fehler gemacht hat.

Ich habe keine Ahnung, was daraus so alles erwächst. Aber es könnte ja darauf hinauslaufen, dass die Veröffentlichung des Künstlers von den Plattformen genommen wird. Dieser könnte daraus wiederum einen entgangenen Gewinn und möglicherweise einen Imageschaden ableiten. Wäre für diese Schäden dann der Produzent haftbar?

Wie wird sowas üblicherweise vertraglich geregelt? Gibt es für so etwas Klauseln zur Beschränkung der Haftung?
 
Für sowas muss schon der Library Hersteller eine Aussage machen. Ansonsten sollte man seine samples nicht nutzen
 
Hast Du einen Abschluss in Rechtswissenschaften?
 
Ist das so kompliziert?

Dich meinte ich ja nicht oh edler Bratan der Brathähne. :D

Ergo: sich ohne relativ fundiertes Wissen was im Netz zusammen zu klauben ist problematisch, v.a. in einer Spezialmaterie wie Urheberrecht.

Um die Ausgangsfrage zu beantworten: natürlich kann man seine Haftung für etwaige bestehende Rechte Dritter nicht ausschließen (Rechtsmangel) - im Gegenteil wird sich der Auftraggeber sogar garantieren lassen, dass das Werk frei von Rechten Dritter ist und sich umfassende Freistellungs- und Regeressansprüche ausbedingen.

Der Auftragnehmer muss natürlich sicherstellen, dass sein Shit clean ist.
 
Wie wird sowas üblicherweise vertraglich geregelt? Gibt es für so etwas Klauseln zur Beschränkung der Haftung?
Was ich kenne ist, dass ich als Produzentin dem Label gegenüber versichere, dass ich alle Rechte an allen Samples habe, die ich für den Track genutzt habe, den sie rausbringen.
 
Was ich kenne ist, dass ich als Produzentin dem Label gegenüber versichere, dass ich alle Rechte an allen Samples habe, die ich für den Track genutzt habe, den sie rausbringen.

BooM! Endlich ma normale Leute!
 
  • Danke
Reaktionen: mwa
Ey, wenn isch was bei ebaykleinanzeigen für letzte preis verkaufe, kriegt der käufer auch keine gewährleistung alda! sagscht du einfach "is von privat" :D
 
OT: Verkauft bloss keine Fernseher auf Ebay-KA, der Horror.

BTT: ein solcher Produzentenvertrag ist komplex, ich würde raten einen Anwalt des Vertrauens zu konsultieren, aber nicht mich, ich hab nur noch ne Syndikuszulassung.^^
 
Ich hab mich wohl missverständlich ausgedrückt.
Es ist mir natürlich klar, dass der Produzent dafür verantwortlich ist, die Rechte der genutzten Samples und Libraries zu klären.
Dennoch, auch wenn die Verantwortlichkeit klar ist, kann es zu Fehlern, Irrtümern und ähnlichem kommen.

Hier stellt sich mir dann die Frage, wie weit die Haftung reicht, bzw. ab welchem Punkt sie ggf. eingeschränkt werden könnte/sollte.
Als Beispiel hatte ich hier einen Folgeschaden (entgangener Gewinn) genannt.
Im Transportwesen kann ein solcher beispielsweise beschränkt oder gar ausgeschlossen werden (z.B. Produktionsstillstand wegen verspäteter Lieferung und ähnliches)?! Hab die Regelungen nicht mehr so ganz zusammen, aber ich weiß, dass es in dem Bereich ein Thema ist. Hätte ja sein können, dass es in der Musikbranche da ähnliche Konstrukte gibt.
 
Es ist mir natürlich klar, dass der Produzent dafür verantwortlich ist, die Rechte der genutzten Samples und Libraries zu klären.
Dennoch, auch wenn die Verantwortlichkeit klar ist, kann es zu Fehlern, Irrtümern und ähnlichem kommen.

Das Problem ist - genau dafür steht man ein. Es würde mich sehr wundern, wenn ein Vertragspartner / Auftraggeber sich darauf einlassen würde, dass der Produzent / Auftragnehmer sich z.B. auf eine Art "gutgläubigen Erwerb" von Nutzungsrechen berufen kann.

Denn den gibt es im Urheberrecht nicht. Man muss die komplette Rechtekette nachweisen können.
 
Das Problem ist - genau dafür steht man ein. Es würde mich sehr wundern, wenn ein Vertragspartner / Auftraggeber sich darauf einlassen würde, dass der Produzent / Auftragnehmer sich z.B. auf eine Art "gutgläubigen Erwerb" von Nutzungsrechen berufen kann.

Denn den gibt es im Urheberrecht nicht. Man muss die komplette Rechtekette nachweisen können.

Aber was passiert im Worst Case? Angenommen der Produzent hat es eindeutig und selbst verschuldet verhauen. Wofür muss er aufkommen?

Im Zweifel hat er mit einem Auftrag vielleicht 500 Euro Umsatz gemacht. Der Künstler ist mittlerweile sehr erfolgreich und kann glaubhaft machen, dass Imageschaden und entgangener Gewinn mit ca. 100.000 Euro zu beziffern sind.

Ich hab keine Ahnung, aber ich würde meinen, dass das in irgendeiner Weise begrenzt sein müsste, da das Risiko sonst in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.
 
Wenn Du ein Sample verwendest, das nicht "gecleared" ist, kann der Urheber dafür sorgen, dass der Song von allen Plattformen genommen wird und Dich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Und der Auftraggeber / Label auch, der davon ausgegangen ist, dass das "clean" ist.

m Zweifel hat er mit einem Auftrag vielleicht 500 Euro Umsatz gemacht. Der Künstler ist mittlerweile sehr erfolgreich und kann glaubhaft machen, dass Imageschaden und entgangener Gewinn mit ca. 100.000 Euro zu beziffern sind.

Vergiss es. Wenn Du ein Sample benutzt, dass nicht sauber ist, bist du locker im Bereich der groben Fahrlässigkeit und da kann man vertraglich keine wirksamen Haftungsbeschränkungen vereinbaren.
 
Das wirkt alles wahnsinnig unprofessionell. Der Produzent will sich vorbehalten, schludrig zu arbeiten, aber nicht dafür gerade stehen. Kein Vertragspartner, der bei Verstand ist, lässt sich auf so einen Blödsinn ein. Schon gar nicht, wenn es um Geld geht.
Ich hab keine Ahnung, aber ich würde meinen, dass das in irgendeiner Weise begrenzt sein müsste, da das Risiko sonst in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.
Gibt's für so etwas eine Berufshaftpflichtversicherung?
 
Einfach machen, rausbringen.
Im Worst Case dann den Von der Leyen machen und Telefone und Festplatten löschen. DIE KÖNNEN DIR NIX!
🤣
 
Hi Leute,

ich bastel gerade an einem Muster-Vordruck für einen Vertrag für die Erstellung einer Komposition. Das meiste konnte ich mir im Netz ganz gut zusammensuchen (Übertragung der Nutzungsrechte usw.).

Eine Frage zum Thema "Haftungsbeschränkungen" stellt sich mir aber noch:
Wäre es nicht sinnvoll, die Haftung als Auftragnehmer insofern zu beschränken, dass man nicht für etwaige Folgeschäden haftet?
Als Beispiel: Produzent nutzt Sample Libraries und verkauft Nutzungsrechte an einem erstellten Instrumental. Der Künstler veröffentlicht den Song erfolgreich, wird dann aber vom Urheber der Sample Library verklagt. Er beruft sich auf den Vertrag mit dem Produzenten. Dann kommt heraus, dass der Produzent die Sample Library nicht hätte nutzen dürfen, er also einen Fehler gemacht hat.

Ich habe keine Ahnung, was daraus so alles erwächst. Aber es könnte ja darauf hinauslaufen, dass die Veröffentlichung des Künstlers von den Plattformen genommen wird. Dieser könnte daraus wiederum einen entgangenen Gewinn und möglicherweise einen Imageschaden ableiten. Wäre für diese Schäden dann der Produzent haftbar?

Wie wird sowas üblicherweise vertraglich geregelt? Gibt es für so etwas Klauseln zur Beschränkung der Haftung?

In den Nutzungsbedingungen der Sample Libraries sollte stehen, was erlaubt ist und was nicht. Wenn sich der Produzent daran hält, sollte alles klar sein.
 
Ganz einfach ausgedrückt, sauber arbeiten und Samples sowie Beats sauber lizenziert im Song verwenden.
Ich nehme z.B. auch keine Samples oder Beats zum darüber singen auf USB Stick an -> nachfragen Links zu den gekauften Beats, Links zu den Samples. Im Fall, dass der Künstler die Samples oder Beats schon gekauft hat, bitte einloggen im Account der Webseite des Anbieters und vor Ort herunterladen. Als Produzent hast du die Aufgabe, dass das Material verwendbar ist. Im Fall der Fälle würde ich mich nicht auf eine Haftungsbeschränkung verlassen.

Der Künstler veröffentlicht den Song erfolgreich, wird dann aber vom Urheber der Sample Library verklagt.
Ich kenne keinen Anbieter, der Sample Libraries verkauft ohne kommerzielle Nutzung. Würde auch keinen Sinn machen. Am besten bei den bekannten Quellen bleiben. Gibt genug Anbieter wie Splice, Landr oder Libraries von Native Instruments wie Kontakt. Ich würde zudem bei Produktionen mich nicht auf kostenlose Samples verlassen, wenn dann, nur von bekannten Quellen. Im Zweifel Nutzungsbedingungen lesen, auf Punkt kommerzielle Nutzung achten.
 
Der Sample-Hersteller wird sicher auch keine Haftungsbeschränkung im Nutzungsvertrag vorsehen für den Fall, dass er zur Herstellung seiner Bibliotheken versehentlich Software benutzt hat, die er dafür nicht hätte benutzen dürfen. Man muss schon selbst dafür sorgen, dass man ordentlich arbeitet. Das Wort Berufshaftpflicht/Betriebshaftpflichtversicherung fiel ja schon.
 

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