Jabir
Hi Leute,
ich bastel gerade an einem Muster-Vordruck für einen Vertrag für die Erstellung einer Komposition. Das meiste konnte ich mir im Netz ganz gut zusammensuchen (Übertragung der Nutzungsrechte usw.).
Eine Frage zum Thema "Haftungsbeschränkungen" stellt sich mir aber noch:
Wäre es nicht sinnvoll, die Haftung als Auftragnehmer insofern zu beschränken, dass man nicht für etwaige Folgeschäden haftet?
Als Beispiel: Produzent nutzt Sample Libraries und verkauft Nutzungsrechte an einem erstellten Instrumental. Der Künstler veröffentlicht den Song erfolgreich, wird dann aber vom Urheber der Sample Library verklagt. Er beruft sich auf den Vertrag mit dem Produzenten. Dann kommt heraus, dass der Produzent die Sample Library nicht hätte nutzen dürfen, er also einen Fehler gemacht hat.
Ich habe keine Ahnung, was daraus so alles erwächst. Aber es könnte ja darauf hinauslaufen, dass die Veröffentlichung des Künstlers von den Plattformen genommen wird. Dieser könnte daraus wiederum einen entgangenen Gewinn und möglicherweise einen Imageschaden ableiten. Wäre für diese Schäden dann der Produzent haftbar?
Wie wird sowas üblicherweise vertraglich geregelt? Gibt es für so etwas Klauseln zur Beschränkung der Haftung?
ich bastel gerade an einem Muster-Vordruck für einen Vertrag für die Erstellung einer Komposition. Das meiste konnte ich mir im Netz ganz gut zusammensuchen (Übertragung der Nutzungsrechte usw.).
Eine Frage zum Thema "Haftungsbeschränkungen" stellt sich mir aber noch:
Wäre es nicht sinnvoll, die Haftung als Auftragnehmer insofern zu beschränken, dass man nicht für etwaige Folgeschäden haftet?
Als Beispiel: Produzent nutzt Sample Libraries und verkauft Nutzungsrechte an einem erstellten Instrumental. Der Künstler veröffentlicht den Song erfolgreich, wird dann aber vom Urheber der Sample Library verklagt. Er beruft sich auf den Vertrag mit dem Produzenten. Dann kommt heraus, dass der Produzent die Sample Library nicht hätte nutzen dürfen, er also einen Fehler gemacht hat.
Ich habe keine Ahnung, was daraus so alles erwächst. Aber es könnte ja darauf hinauslaufen, dass die Veröffentlichung des Künstlers von den Plattformen genommen wird. Dieser könnte daraus wiederum einen entgangenen Gewinn und möglicherweise einen Imageschaden ableiten. Wäre für diese Schäden dann der Produzent haftbar?
Wie wird sowas üblicherweise vertraglich geregelt? Gibt es für so etwas Klauseln zur Beschränkung der Haftung?