Urheberrecht bei Kicks, Snares, Claps, ... ?

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Chama

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Hallo,

gab es eigentlich schon mal ein Urteil wo jemand eine Kick/[g=149]Snare[/g]/Clap von irgendjemand anders geklaut hat? Ich meine jetzt die reinen Sounds und keine Loops oder sowas...

Mich wundert nur das viele Firmen riesige Percussion-Sammlungen kommerziell anbieten, wo drin lediglich abgesampelte Drumcomputer sowie Percussion-Schnipsel von kommerziell releasten Liedern sind.
 
willst Du wissen, ob´s erlaubt ist oder ob sie Dich erwischen? :D
 
Beides! ;)

Ich mein ich weiß ja als Käufer nichtmal woher die Drums nun genau sind... kann ja sein ich nutze etwas davon gutgläubig und krieg dann Ärger.
 
alsooooooooooo.....

generell ist es nicht erlaubt, fremde Aufnahmen ohne Erlaubnis oder Lizenz zu verwerten. Länge ist generell wurscht. Weil selbst dann, wenn urheberrechte gar nicht verletzt sein können, trotzdem IMMER die Rechte an der konkreten Aufnahme (Leistungsschutzrechte) betroffen sind.

Der BGH hat vor kurzem (kurz ist in der Rechtsprechung relativ) entschieden, dass dennoch Samples (Klänge, nicht ganze Melodie-Aufnahmen o.ä.) ohne Lizenz genutzt werden KÖNNTEN (vage!), wenn der Nutzer diese nicht selbst erzeugen / reproduzieren (genaue Wortwahl weiß ich nicht mehr auswendig) könnte.

Wann genau diese Ausnahme greift und ob da ein objektiver Maßstab anzulegen ist oder auf die konkrete Beschränktheit desjenigen abzustellen ist, der ein fremdes Sample verwerten will, hat der BGH nicht erklärt. ´

Ich nenn das deshalb die Hiphopper-Klausel. :D ja, da bin ich böse, weil gerade da am hemmungslosesten gewildert - äh - gesampelt wird.


Rechtsprechung zu Drums als Einzelsamples wirst Du nicht finden, weil gerade bei Drums kaum eine individuelle Erkennbarkeit gegeben sein dürfte.

Ganz klar ist hingegen, dass Sample Libraries nicht ohne Lizenz weiterverbreitet werden dürfen. Sowas ist kriminell. Du sprichst aber von einzelnen Samples für eigene Werke, das ist was anderes.
 
wollte noch hinzufügen, dass ich die BGH-Entscheidung im Großen und Ganzen für ganz vernünftig halte. Wenn man etwas ausschneidet und zu etwas völlig neuem zusammensetzt und die Mosaikstückchen dann gar nicht mehr die ursprüngliche Herkunft erkennen lassen, dann bin ich persönlich auch dafür, dass hier keiner, der das macht, dafür krimialisiert wird, sondern dass das unter Kunstfreiheit fällt. In der visuellen Kunst ist die Collage gang und gäbe, und da ist auch bislang keiner auf die Idee gekommen, einem Künstelr vorzuwerfen, einen Teil des Fotos sowieso verwendet zu haben.

Ich hätte mir aber sehr gewünscht, dass der BGH da mutigere und klarere Kriterien aufgestellt hätte.
 
Ein Hoch auf die HipHopper!
 
es gab doch die Regel von der maximalen Sampledauer. 1-2 Sekunden oder so. Vielleicht wurde das wieder abgeschafft ...

wer solche Fragen stellt, kann gar nicht der böse Bube sein.
 
Es gab nie eine Regel von wegen erlaubter Sampledauer! Das haben sich irgendwelche Schlaumeier ausgedacht und verbreitet, die keine Ahnung haben! Und jeder hat das nachgequatscht.
 
ok gut zu wissen.
 
Also ich sag jetzt mal unabhängig von jeder Rechtslage:

Wenn ich mir aus irgendnem Song ein paar "freistehende"
Bassdrum Beats raus samplen würde und die dann in
einem eingene Song einsetzte, kann das eh keiner
nachvollziehen.....

MfG
Christoph
 
wenn mir ein drumsound gefällt, verwende ich ihn auch!
:finger:
 
Vor ein paar Monaten hat sich einer dagegen gewehrt und der [g=119]GEMA[/g] ein "Lied" (aus vielen Tausend einzelnen Schnipseln zusammengesetzt) vorgelegt. Die [g=119]Gema[/g] hat die Eintragung der vielen Tausend Lizenzen (oder wie man das nennt) aber verweigert, weil der Ursprung nicht erkennbar ist.

Wenn Künstler A z.B. ein DW-Schlagzeug für seine Songs benutzt, heißt das nicht, dass Künstler B das nicht mehr darf. Bei selbst erstellten Samples sieht das schon anders aus - ich bastle in kleinarbeit ein Beckensound, der charackteristisch für mein Lied ist. Wenn du ihn ohne mich zu fragen verwendest, kann ich dich verklagen.
 
slightly OT:
Ich versteh' die Problematik, bzw. die Rechtslage/Rechtsprechung in dem Punkt überhaupt nicht.

Wenn ich mir ein Schlagzeug kaufe und es spiele, reproduziere (und somit) "kopiere" ich u.U. eine Unmenge an gleichklingenden Schlagzeugern. Das ist erlaubt. Wenn ich allerdings ein Drumsample "kopiere", soll das anders sein? Das ist in meinen Augen inkonsequent.
 
der tee-mann hat ja bereits das wichtigste gesagt. ich sage noch: wo kein kläger, da kein angeklagter.

ausserdem mit gesundem verstand kann man gut einschätzen wo es schlicht unmöglich ist, die quelle klar nachzuweisen, bei einzelnen drums also kein problem und somit wird es legalisiert. genau so bei fast jedem anderen one-shot-sample.

bei der suisa (schweiz) steht sowas sogar in einem merkblat über sampling.
 
@lilith:
Ist es keineswegs, deshalb versuche ich es nochmal vereinfacht zu erklären:

Das Urheberrecht schützt nicht nur das geistige Eigentum (Komposition und Text), sondern auch jede Aufnahme an sich. Egal wie wertvoll oder schrottig, sauber oder verrauscht. Egal ob Grönemeyers oder Schnappi-Stimme. Oder ob Du Deinen Hund aufnimmst.

Ein Tonträgerhersteller hat das Recht zu bestimmen, was mit den von ihm hergestellten Aufnahmen passiert und was nicht. Kopieren und Verbreiten ohne Lizenz ist illegal. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, aber bleiben wir bei diesem Grundsatz.

Wenn Du selber Schlagzeug spielst, benutzt Du nicht die Aufnahmen eines anderen. Das ist der grundsätzliche Unterschied, den Du oben übersehen hast.

Solltest Du aber Dein Schlagzeugspiel aufnehmen, dann hast Du als ausübender Künstler von Gesetzes wegen das Recht zu bestimmen, was mit dieser Aufnahme passieren darf und was nicht. Genau wie der Tonträgerhersteller.

Früher war klar, dass man fremde Aufnahmen nicht einfach in eigenen Werken verwenden darf. Oder Teile davon. Gar keine Frage. Tut man das, muss man die Rechte dafür erwerben und zahlen.

Bevor die Samplingtechnik aufkam, gab es auch keine Abgrenzungsprobleme. Problematisch wurde es erst, als es möglich und damit auch üblich wurde, ganz kleine Teile von fremden Aufnahmen, also auch Mini-Schnipsel von Klängen, digital zu kopieren und in eigenen Werken zu verwenden wie Mosaiksteine, diese noch zu verfremden usw. Dadurch entstand eine Grauzone, in der keiner so richtig wusste, was erlaubt war und was nicht. Praktisch relevant war diese Frage aber nicht, da sowieso die Herkunft winziger Schnipsel fremder Aufnahmen nicht zurückverfolgt werden konnte: Wer sollte schon nachweisen können, wo ein gesampelter [g=149]Snare[/g]-Schlag oder ein beliebiger Sound seinen Ursprung hatte?

Jedenfalls war es an der Zeit, dass sich die Rechtsprechung dieser Grauzone mal annimmt, und zu begrüßen ist, dass für Sampling eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Verwertung fremder Aufnahmen (nicht Werken!) geschaffen wurde, auch wenn ich wie oben erwähnt eine mutigere Rechtsprechung gewünscht hätte, die sich z.B. auf die Kunstfreiheit bezieht und daraus Kriterien ableitet.


PS: Gruß vom Teemann. :D
 
Wer sollte schon nachweisen können, wo ein gesampelter [g=149]Snare[/g]-Schlag oder ein beliebiger Sound seinen Ursprung hatte?

ist dies eigentlich durch den isrc-code möglich?
 
Nein. Der ISRC-Code ist ursprünglich eine [g=420]CD[/g]-Titel-Kennung, mit der eine Aufnahme identifiziert werden kann. Dazu muss der Code aber ausgelesen werden. Bei der Umwandlung in MP3-Dateien geht er z.B. verloren (ich glaube aber, inzwischen gibt´s wohl auch bei manchen Programmen die Möglichkeit, die isrc mit in die MP3-Datei rüberzunehmen).

Dieser Code ist kein "Wasserzeichen", mit dem man Aufnahmeschnipsel identifizieren könnte.
 
Aber ist nicht immer der in Beweispflicht, der angeklagt wird?

Wenn ich jetzt behaupte, User XYZ aus dem Forum hat von mir eine [g=149]Snare[/g] geklaut, dann muss er ja eigentlich das Gegenteil behaupten und nachweisen woher die [g=149]Snare[/g] ist bzw. wie er sich zusammengebaut hat.
 
Du hast unseren Rechtsstaat noch nicht verstanden...
 

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