Urheber vs. peinlicher Interpret

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Chama

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Hallo,

angenommen ich bin Urheber (und GEMA-Mitglied) eines tollen Liedes, trete damit aber nicht live auf.

Am Ballermann singen ja viele Live-Interpreten einfach die Songs von anderen Leuten.

Kann man sowas eigentlich verbieten? Ich meine es kommt ja für das Publikum so rüber, als sei das Lied von ihm (dem Interpret).

Und verdienen tu ich dann wahrscheinlich auch nichts weil es in Mallorca ist?
 
Natürlich kannst Du als Urheber entscheiden, was mit Deinem Werk geschehen soll.
Aber das kratzt die Gema so erstmal nicht.
Natürlich kannst du den Verein auf den Mißbrauch aufmerksam machen und die ziehen dann ein wo sie können...

Den Rest musst Du wohl im Eigenantrieb und am besten mit anwaltschaftlicher Unterstützung durcharbeiten.

Kommt ja darauf an was du willst.
Eine Unterlassung bringt erstmal keinem was.

Also forderst Du deine Lizenzen an der unberechtigten Veröffentlichung/Aufführung von den jeweiligen Personen.

Die Basis dazu ist aber Dein Urheberrechlicher Nachweis am Werk.

Mallorca ist auch nicht rechtsfreier Raum.
Ist vielleicht auf einem Kreuzfahrtschiff anders.
 
Naja theoretisch darf der Interpret es ja ohne Genehmigung meinerseits singen, siehe die ganzen Straßenmusikanten usw.

Es geht ja auch nicht darum ob er es gut oder schlecht interpretiert, sondern das am Ende das Werk indirekt ihm zugeschrieben wird, weil er es ständig live darbietet.

Und ich habe im Endeffekt dann nichts davon (weder Geld durch GEMA noch "Ruhm").
 
Natürlich kannst du den Verein auf den Mißbrauch aufmerksam machen

Welchen Mißbrauch denn?
Er covert einen bei der Gema gemeldeten Song und ob die Veranstaltung angemeldet ist, das wissen wir ja momentan nicht. Aber vermutlich schon, Mallorca ist doch deutsches Hoheitsgebiet, oder? :p

Im Ernst 8)
Die Gema wird ja mit der SGAE wohl einen Gegenseitigkeitsvertrag haben (die AKM hat einen, also vermutlich die Gema auch - die Gema wirds aber vermutlich wissen - schon homepage geguckt? ;) ), also versteh ich nicht ganz, wo jetzt das Problem liegt?
 
Jeder hat das Recht, gegen Abgabe der fälligen Gebühren, einen veröffentlichten Song live zu interpretieren. Eine Genehmigung des Rechteinhabers braucht es afaik nur im Falle einer Veröffentlichung als Tonträger.
 
Solange der Interpret es 1:1 nachsingt ist es erlaubt außer es würden änderungen vorgenommen das müsste die Gema dann mit dir besprechen ( siehe Remix div. Songs)
 
Solange der Interpret es 1:1 nachsingt ist es erlaubt außer es würden änderungen vorgenommen das müsste die Gema dann mit dir besprechen ( siehe Remix div. Songs)

Wenn du bei der GEMA wegen der Genehmigung zur Bearbeitung eines Stücks anrufst werden die wohl sagen "lassen Sie uns damit in Ruhe". Die reden erst mit dir, wenn du deine Bearbeitung anmelden willst. 8)
 
gestrichen, hatte irgendwie die letzten Beiträge übersehen, da wird das Thema "Bearbeitung" schon angesprochen. Wenn es eine Bearbeitung ist, vor allem, wenn sie Dir "peinlich" ist, dann müsste hierzu eine Genhemigung von Dir oder vom Verlag gegeben worden sein.
 

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