Synthesizer sofort abschreibbar?

S

Schoki

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Hallo,

sind eigentlich Synths unter 400 Euro sofort abschreibbar (für selbständige Musiker)?

Oder fallen die gar nicht unter GWG, weil zur richtigen Nutzung noch ein Kopfhörer bzw. Verstärker/Monitore nötig sind?

Ich bräuchte aktuell noch paar Aushaben für 2012... allerdings möglichst keine Geräte die umständlich über die AfA abgeschrieben werden sondern möglichst SOFORT :)

Danke,
Schoki
 
[ref=[URL]https://recording.de/Community/Forum/Homerecording/Musikrecht_und_-finanzen/166300/Post_1786644.html#2]Geh[/URL] halt einkaufen........


Toller Tipp! :) Ich brauch steuerlich sinnvolle Ausgaben, nicht irgendwas...
 
Soll ich dir meine Wunschliste schicken? :D (sorry für OT)
 
Ich brauche noch ein paar HS80 sowie die EW RA-Play Edition.

Ich gebe Dir dann die hälfte dafür - Rest wird ja abgeschrieben.
 
:focus:


War doch eine ernste frage leute, muss doch nicht sein oder?
 
Ich brauche noch ein paar HS80 sowie die EW RA-Play Edition. Ich gebe Dir dann die hälfte dafür - Rest wird ja abgeschrieben.

Sind die HS80 etwa selbständig nutzbar? Nein! Also auch keine Sofortabschreibung (darum und nur darum geht's ja hier).
 
@ Lacunaflow

War doch eine ernste frage leute, muss doch nicht sein oder?
Das mag zwar Dein Ernst sein, Lacuna - aber, mal ehrlich, was soll man auf so eine Frage antworten?

Einerseits soll es sich bei der gefragten Anschaffung um was handeln, was den Vorschriften bezüglich Abschreibung genügt, andererseits aber auch etwas sein, was der Frager braucht?
Was soll man da denn schon vorschlagen? Keiner weiss, was gebraucht wird, und dazu dürfte wahrscheinlich kommen, dass sich ziemlich wenig Leute mit den Gesetzmässigkeiten bei den Abschreibungen auskennen.
Es macht also unterm Strich kaum Sinn, wild irgendwelche Investitionsgüter vorzuschlagen in der Hoffnung, dass was Passendes dabei ist.
 
Das mag zwar Dein Ernst sein, Lacuna - aber, mal ehrlich, was soll man auf so eine Frage antworten?

Einerseits soll es sich bei der gefragten Anschaffung um was handeln, was den Vorschriften bezüglich Abschreibung genügt, andererseits aber auch etwas sein, was der Frager braucht?
Was soll man da denn schon vorschlagen? Keiner weiss, was gebraucht wird, und dazu dürfte wahrscheinlich kommen, dass sich ziemlich wenig Leute mit den Gesetzmässigkeiten bei den Abschreibungen auskennen.
Es macht also unterm Strich kaum Sinn, wild irgendwelche Investitionsgüter vorzuschlagen in der Hoffnung, dass was Passendes dabei ist.

?
Er hat doch aber ganz konkret gefragt ob Synths unter 400 Euro in die entsprechende Kategorie fallen und niemanden dazu aufgefordert, wahllos irgendwelche Geräte zu nennen?! o_O
 
Mit meinem Halbwissen möchte ich darauf hinweisen, dass Synths nicht unbedingt den Punkt "abnutzbar" erfüllen.

Ob das jemand beim FA weiß ist eine andere Sache ...
 
dass Synths nicht den Punkt "abnutzbar" erfüllen.

Wobei das auch wieder Definitionssache sein dürfte, vor allem bei nem 400€-Gerät. ;)
 
@ OneirGreenRaven

Er hat doch aber ganz konkret gefragt ob Synths unter 400 Euro in die entsprechende Kategorie fallen
Auch das.....

und niemanden dazu aufgefordert, wahllos irgendwelche Geräte zu nennen?!
Bist Du Dir da sicher?

Ich bräuchte aktuell noch paar Aushaben für 2012... allerdings möglichst keine Geräte die umständlich über die AfA abgeschrieben werden sondern möglichst SOFORT
Kann man natürlich jetzt frei interpretieren.......
 
Versuchen wir mal eine pragmatische Antwort:

Wenn der Synth unter 400 EUR kostet, würde ich den selbstverständlich als GWG buchen und in einem sofort absetzen.

Da würde ich gar nicht erst groß fragen, ob und unter welchen Umständen der Synth eventuell nur als Zubehör für ein größeres System gelten könnte. Ich empfinde einen Synth als eigenständiges Gerät, und ich glaube nicht, dass der gute Finanzbeamte, der das prüfen muss, etwas anderes findet.

GWG zeichnen sich nicht durch ihre geringe Haltbarkeit, sondern durch ihre geringen Kosten aus...

Allerdings würde ich die Gegenfrage stellen, ob es wirklich Sinn macht, mal so eben 400 EUR aus dem Fenster zu werfen, bloß um die Abschreibungen zu erhöhen. :D
 
Allerdings würde ich die Gegenfrage stellen, ob es wirklich Sinn macht, mal so eben 400 EUR aus dem Fenster zu werfen, bloß um die Abschreibungen zu erhöhen. :D

Es geht eher um die Minimierung des Gewinns und somit die Reduzierung der Einkommenssteuer ;)

Und natürlich habe ich nicht vor, sinnlos irgendwelche Gerätschaften zu kaufen die ich nicht unbedingt brauche...

Kauf ich einen Synth für 400 Euro, wären das 400 Euro mehr an Ausgaben und etwa 100 Euro weniger E-Steuer. Der Synth kostet mich effektiv also nur 300 Euro :)
 
Du hattest geschrieben, Du brauchst noch ein paar Ausgaben für 2012. Nicht, Du brauchst noch einen Billigsynth für 2012. Deshalb meine belustigte Frage. Den Smiley hast Du ja gesehen...
 
Gehe mit solchen Fragen zu deinem Steuerberater, es kostet dich genau einen Anruf :)

Ich als selbständiger Handwerker kann meine GWGs relativ locker angehen, da fallen bei mir etliche Kandidaten ins Beuteschema.

In wie weit der Synth ein solcher ist bei dir, mag nur der Steuerberater mit Sicherheit zu sagen, und nebenbei, die Antwort darauf würde mich auch interessieren, poste das dann doch bitte einmal.
 
Da der Helge in seiner dunklen Vergangenheit Steuerfachangestellter war ... :-(

Zunächst einmal sind es € 410 (ohne Vorsteuer, also Umsatzsteuer, also NETTO) und es fängt an ab € 150.

Die Frage der "richtigen" Nutzung, um den Punkt "selbständig Nutzbar" zu klären, interessiert nicht, Hauptsache man KANN es nutzen.

Damals gab es auch wegen dem Drucker eine Riesendiskussion, ob der jetzt zu den GWG's zählt oder nicht, doch das erspare ich Dir.

Kopfhörer und Co. sind dann als Zubehör zu buchen und gehören in den direkten Aufand (Konto: "sonstiger Betriebsbedarf").

Der Punkt der Abnutzbar- und Beweglichkeit ist ja gegeben, von daher: kannst sofort abschreiben.
 
Zunächst einmal sind es € 410 (ohne Vorsteuer, also Umsatzsteuer, also NETTO) und es fängt an ab € 150

Und wenn ein Audiointerface UNTER 150 Euro netto kostet? Dann muss man es zur Strafe abschreiben??

Die Frage der "richtigen" Nutzung, um den Punkt "selbständig Nutzbar" zu klären, interessiert nicht, Hauptsache man KANN es nutzen.

Ich hatte das eben immer so verstanden, als ob der Artikel eigenständig nutzbar sein muss.

Sprich eine Maus ist nicht selbständig nutzbar, ein PC allerdings schon.

Kopfhörer und Co. sind dann als Zubehör zu buchen und gehören in den direkten Aufand (Konto: "sonstiger Betriebsbedarf").

Ich als kleiner Fisch "buche" sowieso nicht, aber intern schmeiß ich das in "BGA" rein.

Aber gerade bei Kopfhörern dachte ich immer es wären 100% nicht-selbständiges Zubehör.
 
Und wenn ein Audiointerface UNTER 150 Euro netto kostet? Dann muss man es zur Strafe abschreiben??

Wirtschaftsgüter unter dem Beginn-Wert der GWGs sind als Betriebsbedarf/Material/Bürobedarf etc. pp. sofort als Kosten geltend in der BWA ansetzbar, soll heissen, geht sofort an den "Gewinn" (oder auch Verlust), ist also gewinnmindernd, vorsteuerabzugs-wirksam etc.

Jene Wirtschaftsgüter welche in die Kategorie der GWGs fallen, sind mit dem Jahresabschluss als solche sofort in ganzer Anschaffungshöhe abschreibbar und kommen damit in die BWA.

Alle Anschaffungen die über den Wert der GWGs fallen, müssen über eine vorgeschriebene Dauer jährlich abgeschrieben werden, wirken somit beeinflussend über mehrere Jahre im Jahresabschluss deiner Firma.
 

Und wenn ein Audiointerface UNTER 150 Euro netto kostet? Dann muss man es zur Strafe abschreiben??

- Ein Audiointerface ist doch nur zusammen mit der Hardware des Computers nutzbar und nicht eigenständig, heißt: die Frage wieviel was kostet, entfällt.
Wird also DIREKT in die Kosten gebucht.

Früher haben wir sowas auf das Konto 6470 (Reparaturen und Instandhaltung von anderen Anlagen und Betriebs- und
Geschäftsausstattung)beim SKR 04 gebucht, bis es dann das Konto 6495 (Wartungskosten für Hard- und Software) gab und man sowas dann darauf gebucht hatte.

Wenn es Dir jedoch um weniger Steuern für 2012 geht, so wäre Dein Ziel doch erreicht, da es ja in voller Höhe in Deine Kosten geht und somit Deinen Gewinn runterschraubt.

Übrigens warne ich sehr gerne davor, den Gewinn ZU sehr runterzuschrauben, solltest Du künftig größere Anschaffung benötigen, die Du über die Bank finanzieren willst, dann schielen die Banker (zurecht) auf deine Bilanz und wenn da der Gewinn nicht stimmt, kriegste höchstens noch nen Lolly von denen, aber keine Finanzierung.
Also, wie sagte Kaya Yanar einst: AUFPASSN!
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Ich hatte das eben immer so verstanden, als ob der Artikel eigenständig nutzbar sein muss.

Sprich eine Maus ist nicht selbständig nutzbar, ein PC allerdings schon.

Richtig. Die Maus ist ein Peripherigerät. Auch DIREKTE Kosten.


Ich als kleiner Fisch "buche" sowieso nicht, aber intern schmeiß ich das in "BGA" rein.

Aber gerade bei Kopfhörern dachte ich immer es wären 100% nicht-selbständiges Zubehör.

Was heißt "intern schmeiss ich das in BGA" ein? Du kannst das zwar da "reinschmeissen", aber eine BP kann das auch wieder rausschmeissen.

Auch hier gilt der Kaya-Yanar-Spruch.


Und auch beim Kopfhörer erübrigt sich die Frage, da Du das auch DIREKT in den Kosten des Anschaffungsjahres ansetzen kannst und somit Dein Ziel - weniger Steuern zu bezahlen - erreicht hast. Auch wenn's ein GWG ist - na und? Landet ja auch zu 100% in den Kosten und Dein Ziel dem Staat weniger Steuern zu geben ist wieder erreicht.


 

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