Hallo taiga,
stammst Du aus Sibirien? Frag mich wegen Deines nicknames.
Ich mach es immer so: Alles bis 400,- EUR Wert kann in einem abgeschrieben werden, da GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut).
Bei allen teuereren Sachen lege ich die Lebensdauer fest und mache eine lineare Abschreibung: Jedes Jahr den gleichen Anteil. Das ist das einfachste, und ich weiß gar nicht, ob es die degressive Abschreibung noch gibt.
Ob das nun Musikinstrumente, HD-Recorder oder sonstige Studioausrüstung ist, ist wurscht, es kommt doch darauf an, ob Du die Sachen für die Erzielung von Einkommen aus Deiner selbständigen Tätigkeit brauchst und Du deshalb die Kosten dafür steuerlich geltend machen kannst.
Beim PC musst Du sicher schauen, ob Du ihn nicht auch privat nutzt. Wenn Du ihn den halben Tag für Büro und Produktion benutzt, aber den anderen halben Tag daddelst (so als Beispiel), kannst Du sicher nur 50% der Kosten dafür geltend machen.
Alles ohne Gewähr und Pistole.
Gruß Rainer