Spotify als Urheber NICHT als Künstler

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Hey Leute,

kurze Frage wie funktionieren die Zahlungen bei Spotify?

Beispiel:
Ich bin Produzent, schreibe mit einem Künstler einen Song.
Wir teilen unsere Shares 50/50.
Zwischen drin hängt noch ein Label was nen 50/50 Deal mit uns hat.

Mir wurde gesagt das man für 1 Mio Streams in Deutschland mit ca. 3.000 Euro rechnen kann.
Jetzt bin ich allerdings ja nicht der Künstler sondern "nur" Produzent.

Die Rechnung:
3.000 / 50 = 1.500 fürs Label
1.500 / 2 = 750 pro Urheber
wird wahrscheinlich nicht stimmen?

Wie läuft es denn für mich als Songwriter oder Produzent wenn ich nicht der Künstler bin?

Freu mich über eure Hilfe!

LG
Fabian
 
Spotify hat nichts mit den Verträgen zu tun, die andere unter sich ausmachen. Wenn ihr alles über ein (fremdes) Label veröffentlicht dann müsst ihr auch mit dem Label abrechnen.
 
Moin! Grundsätzlich ist derjenige, der den Song performt/aufgenommen hat nicht automatisch Urheber - das ist eigentlich immer erstmal der Songwriter. Das kann eine Person sein, das können aber auch 5 Leute sein ;) Dass du nicht der Künstler bist, ist so gesehen kein Problem.

Die bessere Frage wäre: Wer hat die Zahlungen von Spotify im Blick? Und wer hat konkret den Vertrag mit dem Label? Sind der Künstler und Du quasi ein Projektteam und damit gemeinsam beim Label? Oder hat der Künstler den Vertrag mit dem Label und ihr habt da eine eigene Absprache?

So wie du es vorrechnest kann das durchaus funktionieren - Wenn das Label quasi die "Hoheit" über die Spotify Einnahmen hat und euch bezüglich der Klicks bzw Einnahmen nicht versucht über den Tisch zu ziehen. Denn dann würde die Logik laufen:

3000 Einnahmen von Spotify zum Label. 1500 davon an euch beide, ihr teilt dann wieder durch 2. Wenn eure Verträge das so darstellen, dann kann das so laufen.

Allerdings finde ich die Aussage "1 Millionen Streams = 3.000 EUR" etwas gewagt. Mag richtig sein, ich weiss es nicht. Aber so oder so kommen die wahrscheinlich nicht auf einmal, da müsstet ihr dann wirklich hinterher sein, die Abrechnungen zu bekommen.

Ansonsten schau am besten in deinen/euren Verträgen nach, wie es da geregelt ist - zumindest SOLLTE es da einen Absatz bezüglich der Einnahmen bzw Auszahlungen geben ;)

Ich drücke die Daumen!
 
Macht sinn - danke HighSpeed
 
@TheSnatcher
3000 Euro war jetzt erstmal um mit etwas rechnen zu können. Meines Wissens nach ist die Höhe der Ausschüttung ja auch von der Art des Accounts + von dem Land aus dem der Streamer kommt abhängig = also hast du recht und man kann das absolut nicht vorhersagen.

Kannst du nochmal die 2 Logiken erläutern?
Wenn ich 3000/2 Teile fürs Label und dann die 1500/2 teile um zwischen dem Songwriter + Mir zu teilen kommt doch das gleiche raus als wenn ich 3000/2 Teile für den Songwriter und Mir und dann die 1500/2 teile mit dem Label?
Vielleicht ist es auch einfach zu spät für mich gerade.

Ab wann würdet ihr denn nen Anwalt den Vertrag gegenchecken lassen?
Immer? oder bei nem Singlevertrag nicht? Die Anwaltskosten übersteigen wahrscheinlich schnell die wirklichen Einnahmen.

Danke fürs Daumendrücken @TheSnatcher

LG
Fabian
 
@fabianzauberer

Wenn du sagst, dass der Vertrag mit dem Label eine 50-50 Aufteilung vorsieht, dann bekommt das Label von den 3000 EUR zunächst mal 1500 EUR (3000 x 50%). Die übrigen 1500 gehen an dich und den Künstler. Die teilt ihr dann nochmal 50-50, nach deiner Aussage, macht also pro Nase 750 EUR. Daran ändert sich so erst einmal nichts.

Irgendwie habt ihr den Song ja auf zB Spotify verfügbar gemacht. Spotify zahlt ja nicht per se an den Künstler/den Urheber aus, sondern an den Vertrieb - das könnte zB Distrokid sein, das kann das Label sein. Das lässt sich pauschal nicht sagen. Sagen wir einfach mal, dass das das Label übernommen hat. Dann wäre der Geldfluss, so denn einer stattfindet, wie folgt:

Plays auf Spotify --> Auszahlung an das Label oder den Vertriebsdienst (zB Distrokid) --> Label bezahlt dich oder euch bzw es können von zB Distrokid die Auszahlungen via PayPal auf´s Konto gehen.

Bei der Kette wäre das dann also so, dass zunächst einmal das Label die Auszahlungen erhält. Das Label wiederum zahlt euch dann auf Basis des Labelvertrages aus. Im Prinzip musst du also für dich beantworten:

Wer bekommt die Zahlungen von Spotify (zB)? Der Künstler, das Label oder du? Daraus ergibt sich, wer für die Verteilung zuständig ist.

Wer hat den Vertrag mit dem Label? Der Künstler, ihr beide gemeinsam oder nur du? Sprich an wen müsste das Label die 50% der Spotify Auszahlung abgeben?

Haben der Künstler und Du einen Vertrag und wenn ja, was sagt dieser bezüglich Auszahlungen? Sprich, ist die von dir genannte 50-50 Regelung vertraglich festgelegt oder eine Vertrauensabsprache zwischen dem Künstler und dir?

Ich hoffe, dass dir das weiterhilft :)
 
Die bessere Frage wäre: Wer hat die Zahlungen von Spotify im Blick?

Gelten die Zahlungen von Spotify nicht als Tantiemen?
Also, müsste sich da nicht die GEMA / SESAC / APRO / ASCAP etc. drum kümmern?

Ich habe in Kürze eine ähnliche Situation und wollte morgen mal bei der GEMA durchklingeln und nachfragen.
 
Da bin ich mir nicht sicher. Ich bin selbst kein GEMA Mitglied, aber über Distrokid bei Spotify und Co - Spotify Plays =Einnahmen bei Distrokid, die ich mir über Paypal auszahlen lassen kann.

Ob das jetzt rechtlich Tantiemen sind kann ich leider nicht sagen :/

Wenn du was erfährst, bitte mit einstellen :) Ist glaub ich für einige interessant zu wissen
 
So, das Ergebnis ist ziemlich ernüchternd.

Ich habe der älteren Dame am Telefon erklärt, dass ein Künstler aus Neuseeland eine Produktion mit meiner Beteiligung auf Spotify, iTunes etc veröffentlichen möchte.
Meine Frage war dann, ob der Künstler bei der APRO (Musikverwertungsgesellschaft, Neuseeland) bei Anmeldung meine TIS / ISWC - Codes mit angeben kann, damit es für die Gema nachvollziehbar ist, wo / wann entsprechene Zahlungen stattfinden, an denen ich ja quasi beteiligt werden müsse.

Sie sagte mir, die Gema könne das überhaupt nicht nachvollziehen. Aus Neuseeland seien noch nie irgendwelche Tantiemen gekommen soweit sie weiß. Die Gema müsse sich einfach darauf verlassen, dass die APRO das Geld an sie weiterleitet :D
Da frag ich mich doch, was machen die bei der Gema denn?

Anschließend habe ich gefragt, wie das denn bei Collaborationen mit Künstlern aus den USA aussehen würde. Ihre Antwort: "Da ist das ja noch schlimmer, die machen ja quasi was sie wollen" ...
Dem entsprechend habe ich dann irgendwann gefragt, ob sie mir damit sagen möchte dass es also unmöglich wäre von IRGENDWO auf der Welt Zahlungen zu erhalten die aus dem Onlinesegment resultieren. Kann ja nicht sein.
Sie sagte mir "Natürlich können sie reklamieren, wenn sie für verkaufte Einheiten / Streams kein Geld bekommen, aber da müssen sie sich dann schon selbst drum kümmern"

wtf?

Vielleicht hat sie mich nicht verstanden,
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt,
Vielleicht weiß sie nicht, was das Internet ist...


20 Minuten telefoniert, kein Stück schlauer jetzt.

:smil451c778a72f62:
 
Da frag ich mich doch, was machen die bei der Gema denn?
Sie rechnet mit Streamingplattformbetreibern ab, wenn diese Plattformbeitreiber der GEMA Listen mit den Meldungen über die Nutzungen übermittelt haben.
Spotify gehört ebenfalls zu diesen Plattformen die einen Vertrag mit der GEMA bezüglich solcher Meldungen und Abrechnungen hat.
Siehe ~> https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/gema-mitglied/ (etwas runterscrollen).

Die Dame hat dir also Blödsinn erzählt.
 
Die Dame hat dir also Blödsinn erzählt.

Habe ich befürchtet. Bei allem Respekt hat sie jetzt auch nicht unbedingt den Kompetentesten Eindruck gemacht, zumindest nicht auf diesem Gebiet.
Danke für den Link! Hatte mich auch schon im Vorfeld auf der Gema-Homepage eingelesen, aber wollte es halt nochmal ausdrücklich am Telefon bestätigt haben.

Werde die Woche über wohl nochmal anrufen...

LG
 
Es sind hier zwei Paar Schuhe die thematisch behandelt und vermischt werden.

Es gibt das Masterrecht und das Urheberrecht.

Das Masterrecht behandelt die Aufnahme an sich und wird vom Künstler, Produzenten und Label vertreten, das Urheberrecht behandelt die Komposition und den Text als Urheberrechtlich geschütztes Werk und wird von Komponist, Texter, Verlag und GEMA vertreten.

Spotify bezahlt für jeden Spin zwei verschiedene Beträge an zwei Zahlungsempfänger.
Einen an den Masterrechte Inhaber und einen Betrag an die GEMA als Rechteverwerterin der Urheber.
Der Betrag für die Masterrechte Inhaber wird an, welche Überraschung, die Inhaber der Masterrechte ausgeschüttet. Hier verteilt sich dann dieser Betrag wie vertraglich Vereinbart (in diesem Beispiel, 50% für das Label, 25 % für den Künstler, 25% für den Produzenten).

Der Betrag den Spotify an die GEMA bezahlt - der nebenbei gesagt in der Regel nur zwischen 1/5 und 1/10 des Betrages entspricht der an die Masterrechteinhaber ausbezahlt wird - wie in den GEMA Statuten vereinbart folgendermaßen verteilt: 30 % an den Komponisten, 30 % an den Texter, 40 % an den Verlag. Das gilt insofern nicht noch mehrere Beteiligte an der Komposition & Text beteiligt waren. Sonst teilen sich diese die 30 % Komposition etc. entsprechend einer Vereinbarung oder durch die Köpfe.

Wir halten fest:
Die GEMA hat mit den Masterrechten also nichts zu tun.
Komponisten und Texter bekommen vom Spotify Kuchen am wenigsten ab.
Wo die Inhaber der Masterrechte bei 1 Mio Klicks auf gut 3000 Euro (zur Verteilung wie oben beschrieben) kommen, bekommt die GEMA ca. 300-500 Euro zur Verteilung wie oben beschrieben.
 
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