Songwriter + Band = Rechteübertragung??

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dasElend

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Hallo,

ich habe da ein schwerwiegendes Problem mit meiner Band, welches mir mittlerweile schlaflose Nächte bereitet ... es geht um folgendes: Ich schreibe die Songs - nicht komplett arrangiert - aber mit Haupt-, d.h. Gesangsmelodie und Gitarre und bringe den Song dann in die Band ein, worauf der Bassist einen Basslauf dazu spielt, der Gitarrist ein paar licks, der Keyboarder gibt seinen Teil dazu und der Drummer trommelt ordentlich - so wie es eben sein soll. Das Problem ist, dass die Leuts die Rechteübertragung der Songs von mir verlangen, sobald ich ein Lied derart einbringe und wir es gemeinsam bearbeiten. Die Songrechte gehen ganz "demokratisch" an die Band über. Natürlich ist nicht alles von mir, aber irgendwie bekomme ich den Verdacht nicht los, dass es sich immer noch um MEINEN Song handelt und ich entsprechend ein alleiniges Anrecht auf das Lied habe ... meine frage wäre, ob diese Verfahrensweise seitens der Band das normale ist, oder wie so etwas anonsten gehandhabt wird! Um mal in aller Vermessenheit ein beispiel zu nennen ;-): Bei Nirvana lief das so: Der selige Kurt bekam 75% der tantiemen und die anderen beiden den Rest, wobei sie mit Sicherheit auch ihren Teil dazu beigetragen haben, was z.B. den Basslauf oder die Drums anbetrifft ... Ich weiß halt nicht, was ich wirklich verlangen kann, was also mein gutes Recht ist und was von meiner Seite womöglich ignorant ist - jedenfalls finde ich die Situation extrem unbefriedigend.

dasElend :)
 
Muss ja ne schöne Band sein, wenn man sich gleich schon über die Rechte streitet. Verdent ihgr mit den Nummern überhaupt was?

Naja, bei uns ist und wird das nie ein Problem sein. Egal wer bei den Nummern mehr beiträgt, sind die Songs geistiges Eigentum der Band und nicht irgendeiner Person der Band oder so ein Schmarrn ...

Aber zzT: Ich kann dir da ned viel weiterhelfen. Ich denk am chilligsten ist es so wie wirs machen, aber wenn ihr alle so "Rechtegeil" seid is es wohl schwer ...
 
Hi

naja, kommt drauf an wie sehr Dir die Band am Herzen liegt. Bei REM (und ich glaub bei U2 auch) lief das zB immer schon so, daß da nie einer als Songwriter genannt wurde, sondern immer die ganze Band (was ja auch der Ideal-Vorstellung nahe kommt). Die Gründe hast Du oben ja zum Teil schon selbst genannt. Schließlich ist ja irgendwie jeder im kreativen Proteß involviert. Also wenn ihr alle echte Kumpels seid, würde ich es auch "brüderlich" teilen.
Wenn Du allerdings das Gefühl hast, Du wirst über den Tisch gezogen und die anderen wissen Deinen Teil der Arbeit nicht zu schätzen, würde ich zunächst mal erwähnen, wer denn die ganze Arbeit macht und ob das vielleicht nicht auch mal jemand anderes machen möchte. Wenn dann nix kommt, würde ich mir eine andere Band suchen... So einfach ist das.

Gruß
Mike
 
HI

also eigentlich ist das doch so: Du gibst den Song bezüglich Harminonien und Melodie vor..demnach bist Du alleiniger Autor..wenn der Rest der Band seinen Senf dazududelt, dann ist das höchstens Arrangement!
So einfach ist das, es sei denn ein Song entsteht im Proberaum mit de rganzen Band.
 
Hallo,
ich seh das genauso wie Frankye. Du hast den Song geschrieben und bist alleiniger Autor. Das ist auch in der Studioszene so üblich. Ich hab noch nie erlebt, daß ein Bassist, Gitarrist oder Drummer nach der Aufnahmesession kam und an der Autorenschaft beteiligt werden wollte. Sicher kann es da auch Grenzfälle geben, aber normalerweise unterschreiben die Musiker, daß sie Dir das Recht einräumen, die Aufnahmen zu nutzen ( Ich weiß nicht, ob Ihr aufnehmt und veröffentlicht). Dafür bekommen sie dann entweder Honorar oder eine Beteiligung am eventuellen Gewinn, aber keine Autorenrechte.

Gruß, Globo
 
... vielen dank für eure hilfreichen Beiträge in der Frage! Ich sehe das genauso wie Franky - auch wenn man Komposition und Arragement nicht immer so genau differenzieren kann, es sei denn man orientiert sich an der Hauptmelodie und sieht diese als die Komposition an. Letztlich ist es auch einfach eine frage des Stils - ich z.B. würde niemals auf die Idee kommen einen Song von jemand anderem, auch wenn ich bei der gestaltung geholfen habe, die Rechte betreffend zu beanspruchen. Aber da die anderen ja nunmal bisher keinen einzigen Song eingebracht haben und ich auch nicht sehen kann, dass sich dies auf absehbare Zeit ändern wird, so fehlt ihnen da natürlich auch etwas der emotionale Hintergrund- man hat eben zum eigenen Lied eine ganz besondere Beziehung und das ist für Aussenstehende vielleicht nicht immer gleich nachvollziehbar. Das Dumme daran ist nur, dass ich von den anderen mehr oder weniger wohl als das "egoistische" A******* gesehen werde, dass nicht teilen möchte. Naja, irgendwie auch nciht mein
Problem. Ich werde fortan jedenfalls so verfahren, dass ich keine Songs mehr einbringen werde, dann werden wir mal sehen, was passiert. Wenn das, die Band betreffend, mal ncith kontraproduktiv ist. Jetzt bin ich in einer Band und kann keine Songs für sie schreiben - es ist schon widersinning! ;-)

Danke & Gruß

dasElend
 
laut GEMA kann nur eine Einzelperson oder eine juristische Person ein Komponist oder Texter sein. Eine Band kann das nicht, es sei den, es ist eine juritische Person (GbR, GmbH, KG etc). Komponist ist derjenige, der die Grundmelodie (Leadstimme) und die dazu passenen Harmonien (Akkorde) sich ausdenkt. Einen Basslauf auf bestehende Harmonien zu spielen, hat nicht mal Arragement-Status. Evtl. irgendwelche Soli-läufe auf Piano, Gitarre etc. könnten Bearbeitungsstatus bedeuten, aber nicht ohne deine Genehmigung, denn DU hast die alleinigen Rechte an diesem Lied.

Gruß Jörg
 
laut GEMA kann nur eine Einzelperson oder eine juristische Person ein Komponist oder Texter sein.

...

Einen Basslauf auf bestehende Harmonien zu spielen, hat nicht mal Arragement-Status.

Und wenn´s umgekehrt ist? Harmonien auf den Basslauf spielen? Und der Basslauf war dann auch nur für den A-Teil, der Rest ist in der Band entstanden? Ist dann der Basser der Autor? Die Band kanns ja nicht sein...

Slowhand
 
Und wenn´s umgekehrt ist? Harmonien auf den Basslauf spielen? Und der Basslauf war dann auch nur für den A-Teil, der Rest ist in der Band entstanden? Ist dann der Basser der Autor? Die Band kanns ja nicht sein...

Slowhand

Es geht von der Grundidee aus, also Melodie A-Teil vom Bass, Rechte vom A-Teil, der Bassist.
Was heißt der Rest in der Band entstanden? Irgendjemand muß doch das Grundgerüst gestrickt haben. Der ist der Komponist. Ist nicht rechtlich nicht so einfach. Im oben genannten Fall gibt es zwei Komponisten.

Gruß Jörg
 
Hallo Jatsound - Oh Gott, das geht mir jetzt aber runter wie Öl :) also derjenige ist wie von dir beschrieben der Komponist, der die Grundidee hat, d.h. z. B. den Gesang als die tragende Melodie + Gitarrenbegleitung! *Oh süße Erleichterung* - so habe ich das auch immer gesehen, obwohl ich würde diesen Terrieren auch noch zutrauen, dass wir eine GmbH gründen - das wäre dann wohl definitiv Rock'n Roll *lach* :)

Sag' mal - kann ich diesen Paragraphen irgendwo hochoffiziell, d.h. amtlich beglaubigt nachlesen - ich würde das dann ausdrcuken und den Jungs mal zeigen - das wäre wirklich eine große Hilfe!!
 
Diese Dinge sind doch eher virtuell. Solange es nix zu teilen gibt, ist es egal, ob ihr 50:50 oder 70:30 teilt, oder? ;-)

Urheberrechte können generell nicht übertragen werden, nur Verwertungsrechte. Das nur nebenbei.

Den Jungs würde ich trotzdem keine Paragrafen um die Ohren hauen - nur so ein Gefühl :)

MEGA
 
Hallo dasElend,

Kannst alles unter GEMA nachlesen, Urhebergesetz. Dort wird vom Schöpfer des Werkes gesprochen. Ist alles sehr trocken, juritisch halt. Dort wird auch von Miturheber gesprochen. Lass dich nicht irritieren. Ein Miturheber ist ein Mitschöpfer des Werkes und nicht der, der dazu spielt. Ist schwer zu verstehen, ich weiss. Selbst wenn man ein vohandenes Werk bearbeitet, muss man es wesentlich bearbeiten, um einen Bearbeiter-Status zu bekommen.
Aber nur wer das Werk erschaffen hat, ist der Urheber. Kleiner Tip am Rande: Die Band darf deine Werke nicht ohne deine Genehmigung spielen oder auch verändern.

Gruß Jörg
 
Hier mal der Gesetzestext:

§ 7. Urheber.
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

§ 8. Miturheber.
(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne
daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des
Werkes.

(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den
Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Ein-willigung
der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung
zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben
verweigern. Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des
gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung
an alle Miturheber verlangen.

(3) Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern
nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts
anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist.

(4) Ein Miturheber kann auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten (§ 15)
verzichten. Der Verzicht ist den anderen Miturhebern gegenüber zu erklären. Mit
der Erklärung wächst der Anteil den anderen Miturhebern zu.

§ 9. Urheber verbundener Werke.
Haben mehrere Urheber ihre Werke zu
gemeinsamer Verwertung miteinander verbunden, so kann jeder vom anderen
die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der verbundenen
Werke verlangen, wenn die Einwilligung dem anderen nach Treu und Glau-ben
zuzumuten ist.
Abschnitt 3
Der Urheber kann die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der verbun-denen
Werke verlangen, wenn die Einwilligung dem anderen nach Treu und Glau-ben
zuzumuten ist.
 
>>>(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne
daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des
Werkes.<<<

Wie ist das bitte genau zu verstehen: Angenommen ich bringe einen Song, d.h. Songstruktur +Gesang(Hauptmelodie) + Gitarrenbegleitung(Harmonien) ein, unser Bassist, da er sehr fähig ist, spielt dazu nun einen sehr schönen Basslauf, an dem der Song wirklich gewinnt, sagen wir dem gitarristen fallen ein paar schöne Licks ein, die er darüber spielt und der Keyboarder untermalt das Ganze virtuos mit einer sagen wir mal "Oboen"-Melodie ... sind die Jungs dann Miturheber oder nicht - ich meine in der Summe wirkt sich das schon sehr entscheidend auf den Song aus - letztlich haben sie doch dann kompositorische Anteile daran ... heisst es in dem Gesetzestext doch: " ... ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen" - eine schöne begleitende Oboenmeldodie lässt aber nunmal auch alleine, wenn auch in anderem musikalischem Kontext darbieten. ebenso ein gelungener Basslauf oder ein paar Gitarrenlicks ... auf der anderen Seite bin ich allein es (songstruktur), der das Lied auch so darbieten kann, dass es weiterhin Wiedererkennungswert hat - bin ich also dann doch alleiniger Urheber. Oh Mann - das Gesetz ist eindeutig zweideutig ausgelegt ...
 
Oh Mann - sorry - jetzt hat das Posting den Hauptteil meines Beitrages geschluckt und ich darf alles nochmal schreiben :-(

Hallo Jatsound,

ich wüßte gerne wie das genau mit der Miturheberschaft ist - sagen wir ich bringe einen Song ein, bestehend aus Songstruktur(Strophe, Refrain), Gesang (Hauptmelodie) +Gitarrenbegleitung (Harmonien), nun unterlegt unser bassist, da er sehr fähig ist, das Lied mit einem sehr schönen Basslauf, an dem das Lied wirklich gewinnt, der Gitarrist spielt ein paar melodiöse Licks + einen Solopart dazu und der Keyboarder untermalt das Ganze dann noch mit einer eigenständigen Oboen-Melodie ... haben die Jungs dann nicht auch kompositorische Anteile und sind damit Miturheber an dem Stück?? Ich meine, der Song verändert sich dadurch schon sehr gewichtig ... ausserdem heisst es in dem Gesetzestext: " ... ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen" - nun kann man einen gut gelungenen, melodiösen Basslauf, der sich also nicht nur rhythmisch als vielmehr auch melodiös strukturiert ebenso wie eine eigenständige Oboenmelodie oder auch ein Gitarrensolo, wenn auch in anderem musikalischen Kontext, sehr gut eigenständig, d.h. gesondert verwerten - auf der anderen Seite bin allein ich es, d.h. es ist allein mein Anteil an dem Song, der sich eigenständig unter Bewahrung des Wiedererkennungswertes des Werks, d.h. des Songs, darbieten lässt ... bin dann also doch ich es, welcher die ALLEINIGE Urheberschaft für sich beanspruchen darf?? Oh Yesses! :)
 
Hallo Megalomaniac :)

also "virtuell" würde ich das nicht nennen - es ist eher eine grundlegende Entscheidung, ob ich meine Songs nun einbringe oder nicht - wir werden bei dem Stand der Dinge mit Sicherheit bald eine erste EP mit fünf Stücken oder so im Studio produzieren und wenn dann alle meine Songs darauf rechtemäßig an die Band übertragen werden, dann interessiert mich das schon - irgendwie würde ich mich darüber dann wohl schwarzärgern ... ;-) Also die Frage ist in der Tat essentiell und MUSS im Vorfeld geklärt werden ...

Gruß

dasElend
 
hallo,

ich kann das Problem gut nachvollziehen. War es bei uns doch ähnlich gelagert. Wobei wir jeder mal einen Song schreiben und so das Problem wechselseitig auftaucht. Also haben wir uns zusammengesetzt und versucht eine eingermaßen gerechte Regelung zu finden.

Dem lag die Einsicht zugrunde, daß ein Song der aus der sog. Grundidee besteht ja nicht so richtig verwertbar ist. Dazu bedarf es eines richtigen Arrangements, das aus dem jeweiligen Lied ein verwertbares Musikstück macht.

Wir waren nun der Meinung, daß dem Komponist/Texter des Stückes ein etwas größerer Anteil der zu erwartenden Tantiemen zusteht als dem Arrangeur. Rein rechtlich gesehen ist das zwar so nicht geregelt, aber man hat ja die Möglichkeit hier entsprechende Verträge zu schließen, die das dann unstreitig festlegen.

Dies ist meines Erachtens auch unbedingt nötig, denn wenn die Gelder fließen, wird der Streit nur größer und fundamentaler und die Einzelinteressen sind nur noch sehr schwer auszugleichen.

Deswegen mein Rat, in so einem Falle, bevor überhaupt Geld fließt, sich zusammensetzen, sich festlegen und alles vertraglich fixieren. Wenn man es so macht, hat man die Chance, ohne Streit Geld zu verdienen und nach den vorher festgelgten Regeln im Vertrag entsprechend zu verteilen.

Und nicht davon abhalten lassen, wenn einer sagt, was soll das denn, dazu ist doch auch später noch Zeit, lass es doch erst mal so weit sein. Dann ist es in aller Regel zu spät.

Mfg.
Bernie
Atlanta-Country goes Rock
 
Hi zusammen,

also bei uns ist das so: Die zwei Ladies, die die Songs schreiben, sind die Autoren.
Da die Songs aber meist komplett mit der Band entwickelt werden, sind wir alle Miturheber - und somit steht uns bei einer späteren "Verwertung" auch der enstprechende Anteil zu. Ob man die die Ansprüche auch nach der Bandauflösung geltend machen will, hängt dann selbstverständlich immer von der Person ab - und wieviel Kohle mit dem Material verdient wird. Das ist also reine Charakter- und Ermessens-Sache.
Eventuelle Einnahmen - auch aus Verwertungen - gehen momentan sowieso in die Bandkasse. Also sind alle an der Songentstehung Beteiligten auch am Gewinn beteiligt.
Wie gesagt: Sollte ein Song wirklich der Chartbreaker werden - und richtig viel Kohle einspielen, dann kann man als (auch als ehemaliges) Bandmitglied seinen Anteil verlangen, oder eben darauf verzichten. Aber wer verzichtet schon auf "einfach" verdientes Geld??
:violin: :rock: :jazz: :percussion: :bluesband: :bass2:
 

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