Songs schützen lassen als Urheber

Travis

Travis

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Hallo!
Ich hab ein Anliegen und hoffe auf Hilfe. Ich hab inzwischen eine Menge Songs für meine Band geschrieben. Nun wollen wir damit so langsam an die Öffentlichkeit in Form von Internet, Gigs, Tapes etc.! Doch die Sache mit dem Schützen hält uns derzeit noch davon ab. Die [g=119]Gema[/g] hat so komplizierte Vorraussetzungen (Kompositionsstudium oder Prüfung der praktischen Beherrschung des Instrumtes, was auch immer), so dass ich da noch nicht ganz durchblicke. Um was es mir nun eigentlich geht: Ist es sehr wichtig seine Songs schützen zu lassen um auf Nummer Sicher zu gehen oder ist die Gefahr eher gering, dass irgendetwas geklaut werden könnte? Gibt es andere Möglichkeiten die Tatsache Urheber zu sein irgendwie abzusichern oder zu beweisen (z.B. per Dateierstellungsnachweis auf dem Computer oder BackUps auf CDs), falls es mal dazu kommt beklaut worden zu sein?
 
gabs schon zich threads zu
gib ma bei suchfunktion "notar" ein z.b.

kurzversion:
man kann zum notar gehen nen päckchen mit cd/daten/notenblättern datieren und verwahren lassen + eine versiegelte version zum mitnehmen. kosted nicht viel.
[g=119]gema[/g] hab ich keine ahnung,gabs aber auch schon zich threads
 
man kann zum notar gehen nen päckchen mit cd/daten/notenblättern datieren und verwahren lassen + eine versiegelte version zum mitnehmen

Soweit ich weiß, ist das nach deutschem Urheberrecht nicht mehr so sicher wie früher und wird auch nicht mehr angewandt. Oder hat sich das schon wieder geändert?? (Hab die Info aus nem Buch über Musikrecht von 2002).

Wisst ihr was das beim Notar im Schnitt kostet?

lg
ROSSINI
 
Hallo!

Da bist Du falsch informiert, Du kannst der [g=119]GEMA[/g] auch als angehängtes Mitglied beitreten. Was Du gelesen hast ist die außerordentliche Mitgliedschaft.
Guck einfach noch mal nach!

Gruß
Tom
 
Ein Song ist doch nicht erst mit der [g=119]GEMA[/g] geschützt. Das Urheberrecht greift doch automatisch bei Veröffentlichung. :-?

Gruß

Marty
 
Soviel ich weiß ist es doch nur ein allgemeiner Irrglaube daß die [g=119]GEMA[/g] in irgendeiner Weise das geistige Eigentum schützt, oder lieg ich da falsch?
 
@Mirko:

Ja, das ist ein Irrglaube. Ich habe gerade mal recherchiert und folgendes auf dieser Seite gelesen:

"Braucht es das ©-Symbol, damit der Urheberrechtsschutz greift?

Nach österreichischem bzw. kontinentaleuropäischen Recht nicht. Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch, also ohne Registrierung oder einen sonstigen Formalakt. Ein Copyright-Vermerk (©-Symbol oder (c) oder "Copyright by...") ist keine zwingende Voraussetzung und hat nur symbolischen und deklarativen Charakter, d.h. er dient in gewisser Weise der Warnung, dass es sich hier um ein geschütztes Werk handelt. Zugleich erfüllt er auch eine Adressfunktion, da man anhand des Copyright-Vermerks einen ersten Anhaltspunkt für den Rechteinhaber vor sich hat, an den man sich wenden müsste, wenn man eine Lizenz braucht."

Noch mehr interessantes zum Thema Urheberrecht steht auf dieser Seite.

Gruß

Marty
 
Hallo Leute,

die [g=119]GEMA[/g] hat mit dem Urheberrecht ABSOLUT NICHTS zu tun!
Sie verwaltet lediglich Gelder, das Künstler, Verlage, Komponisten, Texter etc. bekommen, sobald ein Werk öffentlich aufgeführt bzw. vervielfältigt etc. wird.

Die [g=119]Gema[/g] weiß noch nicht einmal, wie ein Stück klingt, wenn man es dort anmeldet. Denn bei der Anmeldung gibt man lediglich einen Titel, eine Spieldauer, den Namen des Texters usw. an.

Das nur so am Rande.... ;-)

Gruß, Soundchecker
 
Hi,

Soundchecker und MartyK haben völlig Recht. [g=119]GEMA[/g] hat nichts mit Urheberschutz zu tun. Generell kann jeder ein geklautes Werk als eigenes bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden...

Das Urheberrecht greift im Moment, in dem jemand sein Werk geschaffen hat. Automatisch, ohne Copyright oder so.

Das Problem ist im Zweifelsfall der Nachweis. DU musst Dein Urheberrecht beweisen, wenn du von jemandem, der Dein Werk abgekupfert hat, eine Entschädigung verlangst.

Damit sind wir beim Gang zum Notar. Der Notar fertigt eine öffentliche Urkunde an, die der denkbar beste Beweis dafür ist, dass du zu einem Zeitpunkt X (Datum der Beurkundung) über Deine hinterlegten Werke verfügt hast. Mehr ist das nicht. Aber allemal besser als das berühmt-berüchtigte Einschreiben an sich selbst oder Freunde als Zeugen (kannste vergessen). Beweismittel gibt es viele, fragt sich nur, ob ein Richter einen Beweis im Zweifelsfalle auch einwandfrei als geführt ansieht.

Kosten richten sich nach dem Wert der hinterlegten Stücke. Wenn Du Grönemeyer bist, kostet´s viel. Wenn Du Müller-Schulze bist, kostet´s wenig. So 50-100 EUR, mehr sollte es nicht sein. Aber für alle hinterlegten Stücke, nicht pro Stück.

@threaderöffner: Wie groß die Gefahr ist, dass was geklaut wird? Wer soll denn das beantworten? Wenn ich ein Stück höre, kann ich dir nur sagen, ob ich es nie im Leben klauen würde ;-)

Gruß Rainer
 
Ich habe mir mal sagen lassen, das es unter umständen reichen kann, die CD in einen Briefumschlag zu packen und an sich selbst zu schicken. Wenn man diesen brief dann nicht öffnet, kann man damit im zweifelsfall beweisen, das man der Urheber dieser Musik ist.
Ist da was dran oder fällt das auch in den Bereich Blödsinn?
Würde mich auch mal interessieren.

Noisefloor
 
Ich habe da auch mal dran geglaubt, aber so langsam bin ich der meinung dass das nur so eine alte Geschichte ist... absolut nix bringt.
Mach lieber das mit dem Notar!
 
hi,

beim Einschreiben an Dich selbst beweist Du streng genommen nur, dass Du einen briefumschlag an Dich selbst gesandt hast. Mehr nicht. Insbesondere beweist Du damit noch nicht, was der Inhalt des Einschreibens war. Theoretish kannst Du den Umschlag ja auch erst 2 Jahre später gefüllt und versiegelt haben.

Wegen der Manipulationsmöglichkeiten ist dieser Nachweis nicht sehr sicher. Dass das eine absolut sichere Methode ist, ist jedenfalls ein Märchen. Aber eins, das sich hartnäckig hält.

Gruß Rainer
 
beim Einschreiben an Dich selbst beweist Du streng genommen nur, dass Du einen briefumschlag an Dich selbst gesandt hast. Mehr nicht. Insbesondere beweist Du damit noch nicht, was der Inhalt des Einschreibens war. Theoretish kannst Du den Umschlag ja auch erst 2 Jahre später gefüllt und versiegelt haben.

Exakt so ist es. Das Märchen kommt aus Amerika - dort ist es allerdings Realität, weil amerikanische Postämter Briefe versiegeln dürfen/können bzw konnten. In Deutschland war das nie möglich.
Ich habe einfach einen Notar in Anspruch genommen - wenn Ihr einen Netten findet dann sind die Kosten nicht der Rede wert und das was ihr in den Händen haltet prioritätsverhandlungswürdig.

Viele Grüße,
Ulrich
 

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