Remixe im Ausland/USA

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SystemDance

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Hallo zusammen!

Ich bräuchte irgendwie mal ein wenig Beratung, blicke nicht 100%ig durch. Falls mir jemand persönlich weiterhelfen kann, würde ich mich auch sehr über eine PM freuen!

Es wird ja relativ oft von GEMA gesprochen. Was ist aber nun, wenn ein Remix gar nicht in Deutschland veröffentlicht wird, sondern eine Nummer im Ausland gesignt wird?

Welche Rechte habe ich überhaupt, einen "Verdienst" aus Releases einzufordern, wenn mir der Remix-Auftrag von einer ausländischen Produktionsfirma erteilt wurde? (Also nicht von dem Künstler selbt, im Prinzip)

Wir haben in der "Recht" Vorlesung gelernt, dass man keinen Vertrag unterschreiben muss, damit eine Regelung zwischen 2 Partnern gültig wird. Eine Absprache reicht. Ist das so ok oder sollte ich etwas festes schriftliches einfordern?


Viele Grüsse!
 
Wir haben in der "Recht" Vorlesung gelernt, dass man keinen Vertrag unterschreiben muss, damit eine Regelung zwischen 2 Partnern gültig wird. Eine Absprache reicht. Ist das so ok oder sollte ich etwas festes schriftliches einfordern?

Rein praktisch betrachtet:
einen Vertrag hast du dann eigentlich auf alle Fälle, egal ob schriftlich, mündlich, per Hand- oder Rauchzeichen.

Die Schriftlichkeit hat halt den klitzekleinen Vorteil der Beweisbarkeit der eigenen Ansprüche.

Ich mein, du kannst auch ein Video mit allen Beteiligten drehen :schulterzuck: ;)
 
Danke erstmal!

Was hat es genau mit der gvl auf sich? Erhalte ich, wenn ich dort angemeldet bin, irgendwelche Auszahlungen z.B bei Airplays? Oder auch bei CD-Verkopplungen? Bzw. was ist eigentlich, wenn mein Mix für das Musikvideo verwendet wird? (könnte passieren ...)
 

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