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ichregmichauf
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Angenommen, man produziert aus Spaß einen Remix eines über 30 Jahre alten Musikstückes und möchte es aufgrund guter Resonanzen einiger Labels veröffentlichen (ungefähr wie es die Diso Boys mit "I came for you" gemacht haben).
Gibt es da eine Richtlinie, wie stark der Originalautor oder -rechteinhaber daran beteiligt wird? Oder andersrum gefragt, kennt sich hier jemand überhaupt mit der Thematik aus? Ich bin nämlich etwas ambivalent - einerseits wäre es schön, den Titel rauszubringen, andererseits wird sich das wahrscheinlich nicht rechnen, da am Ende für den "remixenden Investor" (so nenne ich mich jetzt einfach mal) nichts rausspringt.
Oder soll man es gleich in Eigenregie machen - dann aber hat man ja auch noch die Herstellungs- und Vertriebskosten am Bein (*extremes-am-Kopf-Kratzen*)....?!?!
Ich kenne die Modalitäten in so einem Fall nicht und bin dankbar für eure Erfahrungen und Tipps.
Gibt es da eine Richtlinie, wie stark der Originalautor oder -rechteinhaber daran beteiligt wird? Oder andersrum gefragt, kennt sich hier jemand überhaupt mit der Thematik aus? Ich bin nämlich etwas ambivalent - einerseits wäre es schön, den Titel rauszubringen, andererseits wird sich das wahrscheinlich nicht rechnen, da am Ende für den "remixenden Investor" (so nenne ich mich jetzt einfach mal) nichts rausspringt.
Oder soll man es gleich in Eigenregie machen - dann aber hat man ja auch noch die Herstellungs- und Vertriebskosten am Bein (*extremes-am-Kopf-Kratzen*)....?!?!
Ich kenne die Modalitäten in so einem Fall nicht und bin dankbar für eure Erfahrungen und Tipps.