Refrain-Klau !! Der Weg ins Verderben???

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loop

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... hört sich irgendwie an wie der Titel einer RTL-Doku... Oder?

Hallo erstmal

Wie verhält sich das eigentlich, wenn ich mir mal so 'n Rap zusammenbastle und dann für den Refrain irgend eine bekannte Melodie verwende?? Wird ja in der Branche oft gemacht (ob das kreativ ist oder nicht lassen wir jetzt mal beiseite...), der Eminem z.B. hat da ja so ein Lied wo er den Ref. glaub ich von Aerosmith "klaut".

Weiss jemand mit Bestimmtheit wie man so etwas rechtlich bewerkstelligen kann?? Muss man da auf alle Fälle den Urheber des Refrains anfragen ob er einverstanden ist?? Oder verlangen die dann einfach einen Teil des Gewinnes, sofern der Song mal veröffentlicht wird? Wird eine Plattenfirma einen Song überhaupt veröffentlichen, wenn man keine Einwilligung vorweisen kann?

Wir hatten vor Jahren mal das Pech, dass wir so eine Dance-Nummer produziert haben und dabei einen Ref. von KISS verwendet haben (Gleiche Melodie, anderer Text). Die Plattenfirma wollte dann, dass wir das Einverständnis einholen.

Also haben wir uns wie die Bekloppten daran gemacht, mit dem Management von KISS in Verbindung zu treten. Als wir es dann endlich geschafft haben, meinten die, sie geben im Moment keine Bewilligung mehr, da gerade vor ein paar Tagen so eine billige Nummer von K2 "Der Berg ruft" veröffentlicht wurde. Die haben offenbar keine Bewilligung eingeholt und das Ding einfach auf den Markt geschmissen. Und das hat die Herren von KISS anscheinend ziemlich verärgert.

Nu' hab ich halt keine Ahnung ob das Vorgehen heute immer noch so ist, oder ob heute eh jeder einfach mal was macht und hofft, er bekommt damit nicht all zu grossen Aerger.

Na, wie läuft der Hase...?

loop
 
Ok. Ich versuch's heute noch einmal. Vielleicht hat das Thema gestern keinen interessiert oder keiner wusste etwas dazu. Wäre trotzdem für ein paar grundsätzliche Infos dankbar.

Liebe Grüsse

loop
 
Hi,

leider (für dich) und zum Glück (für den erstschaffenden Künstler) ist das Urheberrecht hier immer aktiv und sollte auch so bleiben. Zwar wundert man sich immer wieder, wie Lieder aus den Charts "Ähnlichkeit" mit anderen bekannten Songs haben (vielleicht läßt sich damit der Erfolg ein wenig erklären???), aber bei offensichtlich "geborgten" Passagen gibt es keine Alternative: Man muss sich das Einverständnis des Urhebers oder des Besitzers der Rechte besorgen.
Hier führt kein Weg dran vorbei.

Von der Idee das ganze einfach mal zu machen und schauen ob's geht kann man nur absolut abrahten!!!! Denn gerade wenn man nicht das Geld für gute Anwälte hat kann man hier schnell mal zu verdammt bösen Ersatzzahlungen genötigt werden.

Seit 2002 gibt es neue Urheberrechtsbestimmungen, die jedoch diesen Sachverhalt eher noch erschweren (also den Urheber mehr schützen) - was ja auch richtig ist.

Zu diesem und anderen Themen kann ich das Buch "Musikrecht" aus dem PPV Verlag empfehlen (oder natürlich auch andere Fachlektüre - gibt ja jetzt so einiges dazu).

Und dieses Gerücht "bis zu 20 sec. darf man frei verwenden" ist frei erfunden. Wäre ja auch verdammt schlimm wenn dem so sei.

Bis dann und: Nicht klauen, sondern selber bauen (Gott, war der jetzt schlecht ;-) )

Christoph
 
Hallo lordbuggy,
ich zweifel nicht Dein Wissen an. Was mich aber interessieren würde, ist, wie das aussieht mit all den Verarschungsversionen von bekannten Liedern. Der SWR-"Comedyman" Andreas Müller macht doch immer so Versionen, wo er mit der Stimme von Helmut Kohl "Angie" von den Rolling Stones singt. Oder Ingo Appelt hat(te) in seinem Live-Programm eine Herbert-Grönemeyer-Parodie. Strenggenommen müssten die sich dann doch auch immer erst eine Erlaubnis einholen oder wie sieht's da aus!?
 
Hallo

Die Rechteinhaber von Songs erfährst du hier:

IFPI (International Federation of the Phonographic Industry)
http://www.ifpi.de

Ich sehe kaum Gründe, warum man die Genehmigung nicht bekommen sollte. Meines Wissen kostet das auch nichts, denn die Urheber oder deren Rechtevertreter sind immer voll an den Einamen als Komponisten oder Texter beteiligt. Für die bedeutet das dann immer klingelnde Kassen je nach dem wieviel verkauft und wie oft es gespielt wird.

Vielleicht kann man die Rechteinhaber auch über die GEMA erfahren.

Die Rechte können zwar verweigert werden, ich wüste aber nicht warum, weil sie ja dadurch voll mitverdienen.

Fremdes ohne Genehmigung zu benutzen, kann teuer werden. Das ist denen dann noch lieber, weil sie dann mehr daran verdienen als mit Genehmigung. In jedem Fall ist also eine Genemigung das Beste.

Viele Grüße
vocede
 
@Andaraginga

Zum Thema "Verarschungsversionen" brauchst du dir einfach mal den Rechtsstreit zwischen JBO und Rammstein anschauen. Hier waren noch nicht mal Melodien oder Textzeilen im spiel, sonder nur der "einzigartige" Sound der Band Rammstein kopiert. Und dann durfte JBO den Song nicht mehr in der Version veröffentlichen (eine Rammsteinversion von "ein bischen Frieden").

@vocede
Es gibt leider viele, oft unerklärliche, meist aber nachvollziehbare Gründe, warum eine Coverversion eines Titels untersagt wird. Der häufigste Grund ist wohl die Angst vor einem Imageverlust (wenn z.B. die Qualität oder der Anspruch der Neubearbeitung nicht dem entspricht, was der Komponist für annehmbar hält).

Selbst bei der Verwertung des Originals gibt es immer wieder Probleme. War gerade an einem Projekt beteiligt, für die der "Mission Impossible"-Soundtrack genutzt werden sollte (für einen Fernsehwerbespot eines der größten deutschen Unternehmen). Doch hier stellte sich die Agentur des Künstlers quer (auch nach horenden Geldangeboten) und der Deal kam nicht zu stande. Keiner hat verstanden warum.

Genau das Gegenteil kann man natürlich auch oft finden: Coverversionen verhelfen auch der ursprünglichen Version (und damit zusätzlich zu der Gebühr für die Coverversion noch mal der angekurbelte CD verkauf) zu neuem Ruhm (als Scooter das Supertrampcover rausbrachte stiegen auch wieder die Verkaufszahlen des Orginals).

Da es aber wie bei fast allen rechtlichen Fragen hier viele Fasseten gibt, sollte man sich erst mal Litteratur besorgen und dann in wichtigen Fällen zu spezialisierten Anwälten gehen.

Grüße,
Christoph
 

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