
metropolis
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Mahlzeit Kollegen
Habe die SuFu konsultiert, jedoch ohne zufriedenstellendes Ergebnis, weshalb ich nen neuen Thread mit konkreten Fragen eröffnen möchte.
Sachverhalt:
Habe mit einer jungen Künsterlin einen sehr bekannten Song aus den 80ern in ein neues Gewand gefasst (= Bearbeitung, kein Cover, nur der Text blieb unverändert). Ich möchte nun beim Verlag um Erlaubnis für eine Veröffentlichung anfragen (ich erwarte mir nicht viel aber einen Versuch ist es wert). Wie wäre Eurer Ansicht nach die beste Vorgehensweise (Ansprechpartner habe ich über die GEMA Suche herausgefunden):
1)
Email an den Ansprechpartner, zunächst nur mit ner Darstellung des Sachverhalts/Projekts und meines Anliegens?
2)
Email wie oben aber zzgl mit Demo-mp3 (bzw link zum reinhören in das Demo), Info's/Fotos/Homepage etc über die Interpretin etc?
Frage 1:
Wenn ich gleich ne Demo mitschicke oder nen link zu nem File-Hoster, verletzte ich dann irgendwelche Rechte Dritter? Sprich: handelt es sich dann um ne Veröffentlichung? Ich denke nicht, da ja nicht "jeder" Zugriff auf das Demo hat, sondern nur derjenige, der den Link hat. Bin mir diesbezüglich nicht sicher, und wollte deshalb nochmal nachfragen.
Frage 2:
Sollte der Verlag nicht antworten oder negativ antworten, ist es trotzdem erlaubt (ohne die Rechte anderer zu tangieren!!) , das Demo/den Songentwurf anderen Verlagen anzubieten, ob sie ggf Interesse hätten, das Teil zu veröffentlichen und sich selbst um die entsprechende Rechteklärung zu kümmern?
Super wäre, wenn jemand so ne Rechteklärung schon mal konkret durchgezogen hätte und ein wenig aus dem Nähkästchen (Erfahrung) plaudern könnte (natürlich ohne Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit...iss klar). Ich bin in dem Fall halt vorsichtig, will mich da nicht auf Glatteis bewegen
DANKE!
[sup]PS: Selbstverständlich hat bislang noch niemand, außer den an der Bearbeitung Beteiligten, das Material zu Gehör bekommen...[/sup]
Habe die SuFu konsultiert, jedoch ohne zufriedenstellendes Ergebnis, weshalb ich nen neuen Thread mit konkreten Fragen eröffnen möchte.
Sachverhalt:
Habe mit einer jungen Künsterlin einen sehr bekannten Song aus den 80ern in ein neues Gewand gefasst (= Bearbeitung, kein Cover, nur der Text blieb unverändert). Ich möchte nun beim Verlag um Erlaubnis für eine Veröffentlichung anfragen (ich erwarte mir nicht viel aber einen Versuch ist es wert). Wie wäre Eurer Ansicht nach die beste Vorgehensweise (Ansprechpartner habe ich über die GEMA Suche herausgefunden):
1)
Email an den Ansprechpartner, zunächst nur mit ner Darstellung des Sachverhalts/Projekts und meines Anliegens?
2)
Email wie oben aber zzgl mit Demo-mp3 (bzw link zum reinhören in das Demo), Info's/Fotos/Homepage etc über die Interpretin etc?
Frage 1:
Wenn ich gleich ne Demo mitschicke oder nen link zu nem File-Hoster, verletzte ich dann irgendwelche Rechte Dritter? Sprich: handelt es sich dann um ne Veröffentlichung? Ich denke nicht, da ja nicht "jeder" Zugriff auf das Demo hat, sondern nur derjenige, der den Link hat. Bin mir diesbezüglich nicht sicher, und wollte deshalb nochmal nachfragen.
Frage 2:
Sollte der Verlag nicht antworten oder negativ antworten, ist es trotzdem erlaubt (ohne die Rechte anderer zu tangieren!!) , das Demo/den Songentwurf anderen Verlagen anzubieten, ob sie ggf Interesse hätten, das Teil zu veröffentlichen und sich selbst um die entsprechende Rechteklärung zu kümmern?
Super wäre, wenn jemand so ne Rechteklärung schon mal konkret durchgezogen hätte und ein wenig aus dem Nähkästchen (Erfahrung) plaudern könnte (natürlich ohne Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit...iss klar). Ich bin in dem Fall halt vorsichtig, will mich da nicht auf Glatteis bewegen
DANKE!
[sup]PS: Selbstverständlich hat bislang noch niemand, außer den an der Bearbeitung Beteiligten, das Material zu Gehör bekommen...[/sup]