Rechnung schreiben als Studiomusiker im nicht EU Ausland

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martthie_08

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Kann mir jemand ein paar Zeilen zum Thema unregelmässige Einnahmen als selbstständiger Musiker im nicht EU Ausland schreiben? (explizit: Schweiz)

Was mich vor allem interessieren würde:

- Rechtlich: Die Arbeit wird im Ausland verrichtet, ist das überhaupt problemlos möglich? Brauche ich eine Arbeitsgenehmigung / Bewilligung?

- Rechnung schreiben: Muss ich was besonderes beachten, dass mein Kunde aus der Schweiz die Rechnung (Einkommens-) steuerlich geltend machen kann.

- Umsatzsteuer: Ich denke mal Umsatzsteuer fällt nicht an? Muss ich die Einnahmen bei meiner (derzeit noch monatlichen) Umsatzsteuererklärung auflisten? Wenn ja unter welchem Punkt?

- Einkommenssteuer: Die Einnahmen muss ich bei meiner jährlichen Steuererklärung regulär versteuern - korrekt?

Schonmal vielen Dank, ich konnte zu diesem Thema in diesem Forum bislang keine Antworten finden, vielleicht ist das ja auch für andere Leute interessant!

Viele Grüße, Marten
 
Bzgl. Rechnungslegung, da solltest du das Finanzamt doch direkt fragen. Die geben dir gerne (ohne verarsche jetzt mal) Auskunft. Kostet auch nichts. Und nach deinem Namen oder Steuernummer wird auch nicht gefragt. Ist also recht anonym. Telefonisch geht natürlich auch.

Falls du lieber nicht zum Finanzamt möchtest, aus irgendwelchen Gründen, dann wende dich an einen Steuerberater. Kostet aber was.

Bzgl. Arbeitsrecht = Innerhalb der EU kein Problem. Außerhalb i.d.R. auch nicht, da du deine Arbeit selbstständig im Namen deines Auftraggebers verrichtest und du dafür eine Rechnung stellst.
 
Hallo, danke für die Antwort, so ganz sicher bin mir jetzt mit der ganzen Sache jetzt auch nicht, gibt es denn evtl. jemanden der hiermit schon konkrete praktische Erfahrungen gemacht hat?
 

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