Projektstudio in Gewerberaum

P3p0

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Hallöchen,

und zwar habe ich vor ein Projektstudio zu eröffnen in einem Gewerberaum.

Besichtigung und mündliche Bestätigung seitens Vermieter ist auch schon geschehen bzw erfolgt.

Zu meiner Frage:

Da ich bei dem Projekt besonders am Anfang keinerlei Einnahmen erhalte und es in erster Linie Hobbyhaft angemietet werden sollte, würde ich gerne erfahren ob das überhaupt geht!?

Desweiteren habe ich nach erhalt des Vertrages erfahren, dass eine betriebshaftpflichtversicherung und eine Hausratsversicherung nachgereicht werden soll. Jetzt kommt bei mir die Frage auf, wie das als Privatperson denn funktionieren soll

Kennt sich jemand in dwer Forumgemeinde mit solchen Dingen aus?
Für jeden Rat wäre ich euch dankbar

lg
P3P0
 
Ohne den Mietvertrag genauer gesehen zu haben ist es schwierig wirkliche Hilfe zu geben!

Somit alles ohne Gewähr, aber ne "Rechtsauskunft" darf und kann dir hier so oder so niemand erteilen.

Soweit ich weiss:

Grundsätzlich kannst du dir erstmal alles anmieten, was dir passt.

Anmietung und Gewerbeausübung sind zwei paar Schuhe.
So kannst du dir ne Gewerbefläche anmieten und dort freiberuflich tätig sein.

Der Künstler mietet sich eine Gewerbefläche an um dort tätig zu sein.

Proberäume sind ebenfalls sehr oft Gewerbeflächen.
Aber wer geht dort direkt einem Gewerbe nach? Die wenigstens, denn die meisten wollen ja eh "nur spielen"!
Somit ist das also eine "kreative Freizeitgestaltung", als denn Gewerbe.
Du merkst, worauf ich hinaus will?


In deinem Mietvertrag sollte bezüglich der Nutzung der Räumlichkeiten ein Punkt zu finden sein wie etwa: "ausschliesslich zur gewerblichen Nutzung" mit Betonung auf "gewerblich" denn dann ist dort auch nichts anderes "erlaubt".

Soweit ich weiss, kann dir allerdings laut Gewerbemietrecht eine Versicherungspflicht auferlegt werden.

Ehrlich gesagt, macht das Sinn oder möchtest du privat für etwaige Schäden aus eigener Tasche aufkommen?
Im "Gegenzug" sollte allerdings auch der VERMIETER eine Gebäudeversicherungversicherung vorweisen können, in der eine Leitungswasserschadenversicherung enthalten ist (nur mal so als Tip).

Nun könnte man sagen, sowohl Mieter und Vermieter sind versicherungspflichtig. Wie das aber tatsächlich von Bundesland zu Bundesland gehandhabt wird, kann ich dir nicht beantworten.

Arbeite dazu möglichst gleich zu Anfang Steuerberatern oder auch entsprechenden Anwälten zusammen und setz auf deren Hilfe! Lass das entsprechend prüfen.

Das erspart dir späteren Ärger und Ratlosigkeit.

Fernhilfe ist immer so ´ne Sache.
 
Ein fundamentaler Unterschied von gewerblichen Mietflächen gegenüber privaten ist, das man darin einfach nicht wohnen darf.
 

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