Nebenberuflich als DJ arbeiten!

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Brownie

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Hallo, ich und mein Freund wollen demnächst als DJ nebenberuflich was machen. (Ausschließlich Reggae Musik.)
Ich bin berufstätig und mein Freund ist Student.
Welche Punkte müssen wir dabei beachten. Was ist denn der unkomplizierteste Weg um stressfrei arbeiten zu können?
Wie ist es denn mit der [g=119]Gema[/g], Finanzamt usw.?
Ist ein Gewerbeschein nötig? Wir möchten nur in größeren Clubs auflegen
d.h. die Geschäftsführer verlangen auf jeden Fall eine Rechnung mit ausgewiesener MwsT.
Gibt es vorgefertigte Verträge und Rechnungsformulare für diesen Bereich
eventl. zum downloaden?
Fragen über Fragen!!!!
Ich hoffe Ihr könnt uns ein Stück weiterhelfen.

Viele Grüße und schon mal Dankeschön
Brownie
 
Hallo,

wegen der steuerlichen Dinge fragst Du am besten bei dem für Dich zuständigen Finanzamt nach. Dort gibt man Dir im Allgemeinen gerne Auskunft. Soviel bereits ganz allgemein und unverbindlich vorweg:

Um Rechnungen schreiben zu können, musst Du Deine selbständige gewerbliche Tätigkeit in der Tat beim Finanzamt anmelden. Du erhälst ein entsprechendes Formular beim Finanzamt. Auch beim Ausfüllen ist man dort ggf. bestimmt hilfreich, wenn Du nicht gerade kurz vor der Mittagspause kommst. Da wohl davon auszugehen ist, dass Dein jährlicher Umsatz nicht 17.500 € übersteigen wird, ist es wohl am einfachsten, Du machst von der sog. Kleinunternehmerregelung gebrauch (entsprechendes Feld auf dem Formular ankreuzen). In diesem Fall darfst Du jedoch auf Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) gesondert ausweisen. Macht aber nichts.

Zu dem Rechnungen: Einen Vordrucklink habe ich nicht parat. Die Rechnung sollte aber Datum sowie eine RechnungsNr. enthalten, eine Erklärung, für welche Tätigkeit Du wem welchen Betrag in Rechnung stellst und dass auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichtet wurde, da von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Gebrauch gemacht wird. Und Deine Steuernummer, die Du vom Finanzamt erhalten hast.

Alles also recht unproblematisch. Näheres erklärt Dir wie gesagt gerne das Finanzamt. Auch ob es einen Erlass gibt, weil Du ausschließlich Raggae machst. :D

Viele Grüße
 
meine güte..

wenn das so kompliziert ist in deutschland um in grösseren clubs aufzulegen.. würd ich entweder direkt nach jamaica ziehen und kiffen bis die feuerwehr kommt, oder evt. für den botschafterposten in jamaica bewerben:D

kein wunder das nix klappt in deutscheland;)
 
Hey, ich im prinzip ähnliches vor, deshalb würde ich mich freuen mehr und genaueres über alles was ein dj machen muss um nebenberuflich arbeiten zu können,also alle abgaben usw... steuern etc... auch (da mein kumpel und ich eher so die sind bzw sein wollen die allround-musik machen) wie ich denn legal
mein musik-sortiment aufbauen bzw erweitern kann,halt kostengünstig und der ganze [g=119]gema[/g],rechnungsfinaz und steuerkram.... also ich freu mich über jede info!

mfg jay
 
Hi,
mein Tip:
geh zum Steuerberater, wenn der nicht weiss wie es um euer Gebiet bestellt ist wird er zumindest jemanden empfehlen können.
Die Sache mit dem Gang zum Finanzamt ist ebenso OK, wobei die evtl. notwendigen Tips vom Steuerberater im Vorfeld nicht zu verachten sind.

Gruss Holgi
 
also ich hab auch 6 jahren lang als Black Music Dj aufgelegt auch mit Gewerbeschein der Vorteil ist natürlich der, das wenn du selbständig bist allesmögliche von de Steuern absetzten kannst ( Platten, Leasingwagen, Equipment usw.).
Aber wenn du das lieber Just 4 Fun machen willst würd ich empfehlen in nem kleinen Club nen Resident Job anzunehmen und da als 400€ Jobber aufzulegen da hast du den ganzen Papierkram nicht.
 
ok, klingt schon gut, aber wir wären dann eher unterwegs, hier ne betriebsfeier da mal ne silberhochzeit und hier ne party... weßt du, mehr so die schiene...

Und erwirbst du deine Tracks oder erwirbt man die gar nicht, also wie bekomme ich die ganze musik, möglichst sicher und billig, oder fragt da nie einer??
 
Um Rechnungen schreiben zu können, musst Du Deine selbständige gewerbliche Tätigkeit in der Tat beim Finanzamt anmelden.
Das Finanzamt hat hiermit gar nix zu tun. Anmelden musst Du das Gewerbe bei dem für Deinen Wohnort zuständigem Gewerbeamt (ist meist in der Stadtverwaltung zu finden). Die teilen Deine Anmeldung automatisch dem Finanzamt mit.
 
Früher, als es noch kein Finanzamt gab,
hat dir der Veranstalter / Besitzer
nachts um 5 ein paar Scheine in die Hand gedrückt,
je nachdem wie gut es gelaufen ist... ;)

Heut würde ich einen Steuerberater fragen, wenn Du wie oben angemerkt
das geschäftsmässig machst.

Gruß
Tom
 
@tsching
Da liegst Du leider auf ganzer Linie daneben. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist nur notwendig, wenn man einem meldepflichtigen Gewerbe nachgeht. Freibrufler brauchen das nicht und DJ ist kein meldepflichtiger Beruf. Das Gewerbeamt meldet dem Finanzamt gar nix, außerdem braucht er eine Steuernummer, die bekommt er exklusiv beim Finanzamt.

@Brownie
Ob Du von der Kleinunternehmerregelung gebraucht machst oder nicht, solltest Du Dir überlegen. Wenn Du keine Umsatzsteuer abführst, kannst Du auch keine geltend machen (für gekaufte Platten etc.), dafür brauchst Du aber auch keine monatliche Gewinn-/Verlustrechnung an's Finanzamt zu schicken.

Gruß Stephan
 
Das Gewerbeamt meldet dem Finanzamt gar nix, außerdem braucht er eine Steuernummer, die bekommt er exklusiv beim Finanzamt.
Das stimmt so auch nicht, das Gewerbeamt meldet Änderungen bei einer Gewerbeanmeldung automatisch dem Finanzamt, dazu sind die verpflichtet. Ich bin seit über 11 Jahren selbständig, da hat man ständig damit zu tun.
Wo ich Dir recht gebe, dass ein DJ aufgrund seines "Freiberuflerstatus" möglicherweise keine Gewerbeanmeldung benötigt. Je nach Einnahmen kann er sich dann aber auch von der Umsatzsteuer befreien lassen.
 
Das stimmt so auch nicht,
Okay, das Finanzamt wird "in der Regel" vom Gewerbeamt informiert, dennoch: Um seine Steuernummer muss er sich selbst kümmern, genau wie um die Befreiung von der Umsatzsteuer, wenn er sie denn will. Die Gewerbeanmeldung entfällt für ihn als Künstler ohnehin und so kann auch kein Gewerbeamt an ein Finanzamt was melden.

Wo ich Dir recht gebe, dass ein DJ aufgrund seines "Freiberuflerstatus" möglicherweise keine Gewerbeanmeldung benötigt. Je nach Einnahmen kann er sich dann aber auch von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Die Umsatzsteuerbefreiung ist nicht an das Entfallen der Gewerbeanmeldung gekoppelt. Vermona hat das gut und umfassend erklärt.

Ich bin seit über 11 Jahren selbständig, da hat man ständig damit zu tun.
Kannst Du mir das bitte näher erklären? Ich bin auch selbständig und hatte genau einmal damit zu tun.

Gruß Stephan
 
Warum immer alles so kompliziert machen ;) ?

Wir möchten nur in größeren Clubs auflegen

Schonmal nen riesen Reggeaclub gesehen ? ;)

Geh einfach zu den Läden wo du auflegen möchtest und frag nach. Ich habs bis jetzt noch nicht erlebet, das jemand einen Gewerbeschein sehen wollte!!
Ausserdem glaube ich nicht das euch jemand direkt einen festen Vertrag geben wird. Werdet da höchstens mal unsonst Probearbeiten können. Wenn es denen dann gefällt reicht auch meist ein stinknormaler DJ-Vertrag..

:)
Gruß
Tobias
 
Nicht jeder Club stellt Selbstständige DJ ein.

Es kommt hier leicht der Verdacht auf Scheinselbstständikeit auf.

Wenn es auf unabhängikeit ankommt bleibt der Weg freiberufler auf Honrarbasis.

Wer es genau wissen will wendet sich an die DDO - www.ddo.de
Das ist die erste DJ organisation in deutschland.

Die Mitgliedschaft in der DDO bringt auch gleichzeitig die Antwort auf die Musikbeschaffung.

1. Bekommt man dadurch leichter eine Bemusterung durch die Industrie.
2. jeder Plattenvertrieb verkauft dir jede Scheibe zum HÄNDLER ABGABE PREIS

Viele Plattenläden räumen dir Rabatt ein beim Scheibenkauf.

Ein DDO DJ nimmt an der Erstellung der DJ - CHARTS teil


Über die Art der beschäftigung gibt es bei der DDO auch verträge

ich selber tendiere zum Angestellten DJ auf Honrarbasis. mit UST ID

Das hat den Vorteil man ist einmal in der Lage seine Honrar frei aus zu handeln kann hier Abstriche machen und neben einem Grundhonrar auch ein erfolgshonrar aushandeln.
Der wichtigste Grund ist aber die dadurch entstehende Plichtversicherung bei der Berufgenossenschaft.

je nach DISSE kann es sein dass man in eine tätliche Auseinandersetzung gerät, einen Unfall auf der hin oder Rückfahrt hat, ein stolpern oder sonst eine Verletzung geht dann nicht über die krankenversicherung sondern wird durch die BG gezahlt die zahlen auch euren Ausfall.
Selbst wenn ihr auf Klo geht und euch dort der Blitz beim sch.... trifft eure angehörigen sind versorgt.
 
Kannst Du mir das bitte näher erklären?
Eigentlich könnte ich auch einen Freiberufler-Status haben, wenn ich Musik komponieren und verkaufen und eine freie Dozententätigkeit hätte. Allerdings ist das alles sehr schwammig definiert. Da ich auch [g=379]Sounddesign[/g] mache (was nicht als freiberufliche, da keine künstlerische Tätigkeit angesehen wird) oder Dienstleistungen "verkaufe", musste ich ein Gewerbe anmelden. Man hat dann leider regelmässig Stress mit der IHK oder dem Finanzamt, welches einem nicht glaubt, dass man bei einem "so umfassenden Berufsfeld" keine Angestellten hat ;-)
Jedenfalls sollte man immer prüfen, welche Tätigkeiten man genau anbietet und ob diese in den rein künstlerischen Bereich fallen. Wenn ein DJ z.B. eine [g=420]CD[/g] zusammenstellt und "mastert" (was ja sehr oft vorkommt) und diese Dienstleistung einem Dritten verkauft, ist das keine künstlerische Tätigkeit mehr.
 
@tsching
Ahh, okay, alles klar.

Gruß Stephan
 

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