kickback schrieb:
Oder wird jede [g=422]Gitarre[/g], die im Laden hängt und die schon 100 Leute ausprobiert haben automatisch als B-Stock verkauft?
Nein, aber preislich ist mir mein Händler jedes mal entgegen gekommen, wenn ich einen [g=118]Bass[/g] gekauft hab,.......
Ich hab vor Jahren auch mal in einem Musikgeschäft gearbeitet und wir konnten das nicht (es sei denn, die Ware war leicht beschädigt) – weil wir so klein waren, dass praktisch alle Bässe und Gitarren, die wir hatten, an der Wand hingen.
Sorry, aber wenn jemand einen potentiellen Käufer mit ehrlicher Kaufabsicht, der sich vorbehält, die bestellte Ware zurückzusenden, falls er mit ihr nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt, als Schmarotzer tituliert, hat dieser jemand von Wirtschaft und Internetgeschäft keine Ahnung. Sobald ich dem Kunden die Chance nehme, etwas auszuprobieren, würde dies meinen Umsatz drastisch senken. Was meint ihr denn, warum Thomann die Money-Back-Garantie anbietet? Natürlich um Kunden zu gewinnen und rein statistisch wissen die doch ganz genau, mit wie viel Rücksendungen sie zu rechnen haben. Aber allein dem Kunden die Möglichkeit zu geben, von einem erweiterten Rückgaberecht gebrauch zu machen ist ein starkes Werbeargument.
Ich selbst habe im Lauf der Jahre bei den grossen Musikgeschäften mindestens Waren im Wert eines gehobenen Mittelklassewagens gekauft – und wie oft habe ich etwas zurückgesendet? Ein einziges Mal, weil in diesem Fall die Qualität des Artikels minderwertig war. Manchmal muß man eben Dinge in der Hand halten, um so etwas beurteilen zu können. Mir besonders wichtige Dinge, wie Gitarrenverstärker oder Gitarren, habe ich allerdings auch nur in absoluten Ausnahmefällen bestellt, ohne sie vorher in einem Laden getestet zu haben. Aber gerade in diesem Beispiel, dem Thema diese Threads, finde ich es sehr angemessen zu testen, weil man Monitore im Gegensatz zu Gitarren oder Bässen schlecht im Laden testen kann. Der einzige Ort, Monitore zu beurteilen ist und bleibt die eigene, gewohnte Abhörumgebung.
Letztendlich steht ja auch in allen AGBs, dass der Käufer, falls er vom Rückgaberecht Gebrauch macht, dem Verkäufer eine eventuelle Wertminderung der Ware ersetzen muss. Gestattet ist bis zum vollständigen Übergang ins eigene Eigentum lediglich eine Nutzung, wie sie auch im Geschäft zur Prüfung der Ware möglich wäre.