
tomaxx
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Wieder mal eine Entscheidung aus dem Musikrecht:
Das Landgericht Hamburg hatte darüber zu entscheiden, ob ein bekannter Saxophonist - wie von ihm behauptet - Miturheber bekannter Songs wie "Alles klar auf der Adrea Doria" ist, für die Udo Lindenberg als Alleinurheber bei der GEMA eingetragen ist.
Das Gericht wies die Klage im Ergebnis ab, weil der Saxophonist eine Miturheberschaft nicht beweisen konnte. Darüber hinaus seien die behaupteten Beiträge zu den Kompositionen auch so gering, dass sie die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichten.
Der genaue Sachverhalt ist mir leider nicht bekannt, so dass ich auch nicht beurteilen kann, um welche Anteile an den Kompositionen es konkret ging.
PRAXISTIPP:
Komponieren mehrere zusammen einen Song, sollten die Anteile der einzelnen Miturheber von Anfang an genau dokumentiert und geregelt werden. Die Miturheberschaft sollte in jedem Fall auch bei einer etwaigen GEMA-Anmeldung des Songs berücksichtigt werden.
tomaxx
Das Landgericht Hamburg hatte darüber zu entscheiden, ob ein bekannter Saxophonist - wie von ihm behauptet - Miturheber bekannter Songs wie "Alles klar auf der Adrea Doria" ist, für die Udo Lindenberg als Alleinurheber bei der GEMA eingetragen ist.
Das Gericht wies die Klage im Ergebnis ab, weil der Saxophonist eine Miturheberschaft nicht beweisen konnte. Darüber hinaus seien die behaupteten Beiträge zu den Kompositionen auch so gering, dass sie die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichten.
Der genaue Sachverhalt ist mir leider nicht bekannt, so dass ich auch nicht beurteilen kann, um welche Anteile an den Kompositionen es konkret ging.
PRAXISTIPP:
Komponieren mehrere zusammen einen Song, sollten die Anteile der einzelnen Miturheber von Anfang an genau dokumentiert und geregelt werden. Die Miturheberschaft sollte in jedem Fall auch bei einer etwaigen GEMA-Anmeldung des Songs berücksichtigt werden.
tomaxx