Hallo alle,
ich habe diese Frage letzte Woche der [g=119]GEMA[/g] gestellt.
Hier ist ein Auszug aus ihrer Antwort:
"...
Vertriebsart laut Ihrer Beschreibung: Er möchte im Rahmen seiner Auftritte und später evtl. auf seiner Website, vom ihm selbst erstellte [g=420]CD[/g]'s mit selbst eingespielten- und selbstgesungenen Coverversionen
verkaufen.
Tonträgerart: [g=420]CD[/g]
Die [g=119]GEMA[/g]-Vergütung für die o.g. Tonträgerherstellung beträgt mindestens EUR 0,0256 pro [g=119]GEMA[/g]-pflichtigem Werk bis zu 5 Minuten Spieldauer. Ist die Spieldauer eines Werkes aus dem [g=119]GEMA[/g]-Repertoire länger als 5 Minuten, wird für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung von EUR 0,0051 je Werk zusätzlich berechnet.
Sofern der Tonträger (auch zu Teilen) verkauft wird, beträgt die [g=119]GEMA[/g]-Vergütung für die Verkaufstonträger 8% vom Endverkaufspreis (ohne Mehrwertsteuer) unter Berücksichtigung der o.g. Mindestvergütung je Werk.
Die [g=119]GEMA[/g]-Vergütung erhöht sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 7 %.
Die Urheberberechtigten müssen mit der o.g. Vertriebsart einverstanden sein, falls Urheberpersönlichkeitsrechte berührt sind oder Bearbeitungen (z.B. Werkkürzungen) erfolgen. Dies kann von der [g=119]GEMA[/g] nicht beurteilt werden, sondern richtet sich nach dem Einzelfall, der ggf. anwaltlich abzuklären ist. Dieses Einverständnis der Berechtigten ist Voraussetzung für die Lizenzerteilung durch die [g=119]GEMA[/g].
..."
Die Frage, die sich mir jetzt stellt, ist:
Wann werden Urheberpersönlichkeitsrechte berührt?
Vielleicht weiß es ja, einer von Euch
LG Monra