Legal covern. An wen wenden?

Mauzi

Mauzi

Registriert
16.06.05
Beiträge
836
Reaktionen
0
Punkte
921
Ich möchte mit meiner Band in kommender Zeit eine EP veröffentlichen auf der wir ein Coverstück unterbringen. Wir wollen das aber schon legal machen da wir die [g=420]CD[/g] auch über unsere HP vertreiben wollen und zu Promozwecken an Medien verschicken.

An wen soll man sich in so einem Fall wenden und bekommt man als eine kleine Band überhaupt dann beachtung bei solchen Nachfrage?

LG Mauzi
 
das wird über die [g=119]gema[/g] geregelt...
gruß
boris
 
Hi Mauzi

Wenn ihr das Stück nicht maßgeblich verändert - das heißt Text, Melodie, Harmoniefolgen und Ablauf sind identisch mit dem Original - dürft ihr den Song auf eurer [g=420]CD[/g] veröffentlichen, ohne den Urheber/Verlag um Erlaubnis zu fragen.

Dann wird deren "Tantiemen-Anteil" halt über die üblichen anfallenden [g=119]Gema[/g] Gebühren für eine [g=420]CD[/g]-Veröffentlichung (Lizenzantrag Tonträger), abgerechnet.

Unterscheidet sich eure Version maßgeblich (Textveränderung/ anderer Ablauf/ andere Akkorde) vom Original, müßt Ihr den zuständigen Verlag um Erlaubnis fragen.

Gruß Mattes
 
danke Euch!

ja das mit der Veränderungen ist so eine Frage. Es gibt von der Stück zwei Versionen. Die Liveversion ist etwas anders als die Studioversion. Wir wollen die Liveversion nehmen.
Text, Akkorde usw. wollen wir so belassen aber natürlich kommt da unsere Note mit hinzu. Ich spiele z.b. den [g=118]Bass[/g] an die Grundtöne angepasst aber spiele schon paar andere Nuoncen z.b.

LG Mauzi
 
Mauzi schrieb:
danke Euch!

ja das mit der Veränderungen ist so eine Frage. Es gibt von der Stück zwei Versionen. Die Liveversion ist etwas anders als die Studioversion. Wir wollen die Liveversion nehmen.
Text, Akkorde usw. wollen wir so belassen aber natürlich kommt da unsere Note mit hinzu. Ich spiele z.b. den [g=118]Bass[/g] an die Grundtöne angepasst aber spiele schon paar andere Nuoncen z.b.

LG Mauzi

Hi Mauzi

Ich sag´jetzt einfach mal, das wird keine Probleme geben.
Akkordfolge, Gesangsmelodie und Text sind die wichtigsten Kriterien, damit ein Cover, als identisch mit dem Original,gilt.

Das ist natürlich eine Grauzone, und müßte im Ernstfall, von einem Gericht entschieden werden.

Aber wenn ihr keine riesige, weltbewegende Auflage der [g=420]CD[/g] auf den Markt bringt, wird kein Hahn danach krähen.

Absolut identisch, ist auch absolut unmöglich!

in diesem Sinne


Gruß Mattes
 
Mathew, gestatte mir eine kurze Frage,
nachdem du dich da ja etwas auskennst:

Du sagst, der Text darf nicht abgeändert werden. Soweit klar. Was ist jetzt aber, wenn ich z. B. einen Song singe, den im Original eine FRAU über einen MANN singt? Ich muss gewisse Worte also umändern, damit es nicht so rüberkommt wie eine Travestie-Ballade :D der Sinn bleibt aber gleich! Zählt das noch als 1:1-Cover???

Bestes Beispiel, was mir dazu einfällt:
- Jennifer Rush singt: "I am your lady and you are my man"
- Bocelli covert und singt: "You are my lady and I am your man"

WATT NU??? Geht das ohne vorheriges Abklären oder kann man das einfach so machen? :)

Danke,
ROSSINI ;)
 
Hi Rossini

Ich glaube nicht, das kleine Veränderungen im Text, bei kleinen Bands, die ein paar Konzerte im Jahr haben, und eine [g=420]Cd[/g] in geringer Auflage hergestellt haben, irgendwelche Konsequenzen haben werden.

Sind größere kommerzielle Absichten dahinter, würde ich mich schon genauer erkundigen, und im Zweifeksfall die zuständigen Verlage kontaktieren.

Ein Künstler wie Bocelli kriegt wahrscheinlich mit Kußhand, die Erlaubnis den Text (geringfügig) zu ändern, weil sein (zu erwartender) kommerzieller Erfolg, auch für den Verlag sehr gewinnbringend ist.


Aber ich denke das viele Verlage, auch bei "kleineren" Künstlern, nicht so starrsinnig sein werden.

Gruß Mattes
 
@Mathew:
Danke dir!


EDIT:
Dann kann ich also beruhigt "Ein Bisschen Frieden" covern, ohne singen zu müssen:
"Ich bin nur ein Mädchen, das sagt was es fühlt" :D :D :D
 
Rossini schrieb:
@Mathew:
Danke dir!


EDIT:
Dann kann ich also beruhigt "Ein Bisschen Frieden" covern, ohne singen zu müssen:
"Ich bin nur ein Mädchen, das sagt was es fühlt" :D :D :D

Das ist kein Spass,

ich habe mal in einer (Tanz) Band gespielt wo der Sänger genau das immer gesungen hat. Was habe ich mich immer geschämt :LOL:
 
Jack schrieb:


Das ist kein Spass,

ich habe mal in einer (Tanz) Band gespielt wo der Sänger genau das immer gesungen hat. Was habe ich mich immer geschämt :LOL:

:D

Das war der Augenblick, als Jack immer hinter den PA-Boxen verschwand, so das nur noch der Gitarrenhals hervorlugte, auf den eine, vor Scham verkrampfte Hand, G-[g=251]Dur[/g] gegriffen hat.

Das waren noch Zeiten, was Jack?

:D

Gruß Mattes
 
Das ist kein Spass, ich habe mal in einer (Tanz) Band gespielt wo der Sänger genau das immer gesungen hat. Was habe ich mich immer geschämt

Und wahrscheinlich war das ein Bär von einem Mann. :D
Lederhose, Motörhead-shirt, Oberarme wie ander Menschen Beine und ein Bart. :D :D

Die Vorstellung ist zu genial.

LG Mauzi

(auf einen erfolgreichen Arbeitstag!)
 
Moin Moin,

Mathew hat ja bereits alles geschrieben, aber ich würde trotzdem Vorsichtshalber den Urheber anschreiben. Nicht jede kleine Band bleibt auf Dauer klein und wenn die EP in einen größeren Umlauf geraten sollte, kann das dann doch irgendwann zu Problemen führen. Eine kleine Anfrage kostet nicht viel und man ist auf der sicheren Seite!

@Jack: :D :D :D

Ja... Ich sage nur "Killing me softly" und schweige still.... ! *flöt*
 
mathew schrieb:
Jack schrieb:


Das ist kein Spass,

ich habe mal in einer (Tanz) Band gespielt wo der Sänger genau das immer gesungen hat. Was habe ich mich immer geschämt :LOL:

:D

Das war der Augenblick, als Jack immer hinter den PA-Boxen verschwand, so das nur noch der Gitarrenhals hervorlugte, auf den eine, vor Scham verkrampfte Hand, G-[g=251]Dur[/g] gegriffen hat.

Das waren noch Zeiten, was Jack?

:D

Gruß Mattes


Nee Shit,

ich habe da nur getrommelt und bin regelmäßig ganz langsam vom Hocker gerutscht. Manchmal hab ich auch einen Stock verloren denn ich dann ne Weile suchen mußte 8)
 
Hab nicht alle antworten gelesen, aber ihr müsst in erster Linie den Verlag fragen, der das Original lizensiert hat, dann sieht man mit denen zusammen, wie weit das verändert ist und ob´s überhaupt möglich ist, das so zu covern!
 
Ich meine, da ich es schon mal versucht habe, man muss auf jedenfall den Rechteinhaber fragen (wie schon in vorherigen postings beschrieben, nur bei Text- [g=250]Akkord[/g]änderungen usw, die den Wiedererkennungswert des Originals beeinflussen). Das kann, muss aber nicht ein Verlag sein.



Gruß
Hungry
 
Na sagen wir mal so, es ist ja kein Problem beim Verlag (der ist halt bei bekannteren Künstlern da fast immer der richtige Ansprechpartner) mal anzufragen. Dann gibt es auch am Ende nie Zoff.

Wir haben mal ein Pink Floyd Cover veröffentlicht, dass aus meiner Sicht einer Bearbeitung schon recht nahe kam. Der für Deutschland zuständige Verlag sagte dann "nein" keine Bearbeitung, aber als Coverversion ok. Da geht es natürlich darum, dass bei einer anerkannten Bearbeitung auch die Tantiemen geteilt werden und das wollen sie natürlich nur ungern tun ;)

Ich fand es damals aber überhaupt interessant, für das Label das ich betreut habe, diese Aufgabe zu erledigen, die richtigen Ansprechpartner zu finden, mit denen zu reden und und und ...

Außerdem kann es so auch sein, dass die entsprechenden Vorbilder auf diese Weise das Musikstück sogar mal zu hören bekommen. Ich möchte meinen, bei uns war das damals so, auch wenn ich (leider) nicht mit Rodger Waters telefoniert habe *g*.

Gehört halt auch dazu, wenn man eine [g=420]CD[/g] produziert und man hat immer ein ruhiges Gewissen, egal was mit dem Song mal passiert.

meint der Gerd
 
Hallo alle,

ich habe diese Frage letzte Woche der [g=119]GEMA[/g] gestellt.

Hier ist ein Auszug aus ihrer Antwort:

"...
Vertriebsart laut Ihrer Beschreibung: Er möchte im Rahmen seiner Auftritte und später evtl. auf seiner Website, vom ihm selbst erstellte [g=420]CD[/g]'s mit selbst eingespielten- und selbstgesungenen Coverversionen

verkaufen.

Tonträgerart: [g=420]CD[/g]



Die [g=119]GEMA[/g]-Vergütung für die o.g. Tonträgerherstellung beträgt mindestens EUR 0,0256 pro [g=119]GEMA[/g]-pflichtigem Werk bis zu 5 Minuten Spieldauer. Ist die Spieldauer eines Werkes aus dem [g=119]GEMA[/g]-Repertoire länger als 5 Minuten, wird für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung von EUR 0,0051 je Werk zusätzlich berechnet.



Sofern der Tonträger (auch zu Teilen) verkauft wird, beträgt die [g=119]GEMA[/g]-Vergütung für die Verkaufstonträger 8% vom Endverkaufspreis (ohne Mehrwertsteuer) unter Berücksichtigung der o.g. Mindestvergütung je Werk.



Die [g=119]GEMA[/g]-Vergütung erhöht sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 7 %.



Die Urheberberechtigten müssen mit der o.g. Vertriebsart einverstanden sein, falls Urheberpersönlichkeitsrechte berührt sind oder Bearbeitungen (z.B. Werkkürzungen) erfolgen. Dies kann von der [g=119]GEMA[/g] nicht beurteilt werden, sondern richtet sich nach dem Einzelfall, der ggf. anwaltlich abzuklären ist. Dieses Einverständnis der Berechtigten ist Voraussetzung für die Lizenzerteilung durch die [g=119]GEMA[/g].

..."


Die Frage, die sich mir jetzt stellt, ist:

Wann werden Urheberpersönlichkeitsrechte berührt?

Vielleicht weiß es ja, einer von Euch :)

LG Monra
 
Moin,
Wann werden Urheberpersönlichkeitsrechte berührt?
... immer dann wenn du etwas ungenehmig veröffentlichst das einen anderen Urheber gehört.
Also, kontaktiere den Urheber und den Verlag, lass es dir SCHRIFTLICH bestätigen, das beide nichts gegen eine Zweitverwertung einzuwenden haben. Dieses Schrieb gibst du dann der [g=119]GEMA[/g] und alles ist easy! ;)
 
Ich möchte das mal so nicht ganz stehen lassen. Urheberpersönlichkeitsrechte könnte mag grob das bezeichnen, das einen Urherber davor schütz, dass sein Werk verunstaltet wird, ungenehmigt geändert wird, gekürzt wird, es nur auszugsweise verwendet wird, in einem Kontext verwendet wird, der sich mit den Interessen des Urhebers nicht vereinbaren lässt ... sowas in der Art halt. Letzlich ist es auch sein Recht, als Urheber bei Verwendung genannt zu werden.

Die Grenzen sind natürlich sehr schwer zu ermitteln und deshalb, wie ich schon sagte, macht es durchaus Sinn, einfach mal anzufragen, ob euer Cover im Sinne des Urhebers ok ist.

Ist es ein reines Cover, ohne nennenswerte Änderungen zum Original und ist der Urheber Mitglied bei der [g=119]Gema[/g], ist es ausreichend den Urheber zu nennen, bzw. der [g=119]Gema[/g] entsprechend mitzuteilen, wie sein Werk verwendet wurde. Die [g=119]Gema[/g] errechnet dann, was dafür zu zahlen ist.


so in etwa sieht es der Gerd
 

Ähnliche Themen

M
  • Artikel
Interviews Stefan Erbe
Antworten
0
Aufrufe
16K
M
M
Antworten
0
Aufrufe
23K
M
M
  • Artikel
Interviews Wolfgang Niedecken
Antworten
0
Aufrufe
31K
M
M
  • Artikel
Interviews Katie Melua
Antworten
0
Aufrufe
34K
M

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben