Eine Bundesratsinitiative schickt sich an, die Künstlersozialkasse, kurz KSK, abzuschaffen. Dass eine solche Initiative, über die schon am ...
Eine Bundesratsinitiative schickt sich an, die Künstlersozialkasse, kurz KSK, abzuschaffen. Dass eine solche Initiative, über die schon am 19. September abgestimmt werden soll, tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat, passt in die Zeit. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus drängen Unternehmerverbände darauf, eine lästige Pflicht im Steuer- und Abgabendschungel loszuwerden - die Folgen wären nicht nur für KSK-Versicherte fatal.
Worum geht es eigentlich? Die KSK gewährt seit fast 30 Jahren Selbstständigen in Kreativberufen eine Sozialversicherung ähnlich der eines Angestellten. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden zu 50% von der KSK getragen. Die andere Hälfte leistet der Versicherte selber. Diese Errungenschaft ermöglicht Musikern, Journalisten, Schauspielern, Autoren und vielen anderen Freiberuflern eine bezahlbare Absicherung gegen Krankheit sowie eine erkleckliche Rentenanwartschaft.
Die KSK mit Sitz in Wilhelmshaven wird vornehmlich durch die Künstlersozialabgabe finanziert. 4,9 Prozent einer jeden Honorarrechnung für Texte, Bilder, Filme oder Musik müssen von den Unternehmen an die KSK abgeführt werden. Die Zahlungsmoral war bis vor einigen Jahren eher schlecht, und als der Staat es mit dem Geldausgeben noch nicht so genau nahm, wurden die fehlenden Mittel brav aus dem Bundeshaushalt beglichen. Seit geraumer Zeit hat der Bund seine Zuschüsse auf 20% des KSK-Haushalts von derzeit über 600 Millionen Euro eingefroren.
300 Mio bringen die Versicherten selber auf. Die restlichen Millionen hat die KSK auch mit Hilfe aufsehenerregender Prozesse vor Sozialgerichten erstritten: So wurde RTL dazu verdonnert, 173.000 Euro für die Tätigkeit Dieter Bohlens als Juror bei DSDS in den Jahren 2002 bis 2006 nachzuzahlen. Begründung: Ungeachtet des Niveaus handele es sich um eine Tätigkeit freier schöpferischer Gestaltung. Glück hatten hingegen die Klitschko-Brüder: ihre Süßwarenwerbung wurde von einem Sozialgericht nicht als darstellende Kunst gewertet, und die Agentur als Auftraggeber kam glimpflich davon.
In letzter Zeit wurde verstärkt auf Betriebsprüfungen von Unternehmen gesetzt, um alle Honorarrechnungen, die nur nach künstlerischer Tätigkeit rochen, als KSK-abgabenpflichtig zu deklarieren. Jeder betextete Online-Shop, jeder Grafikschnipsel, jeder noch so kleine Film und jede Komposition, die in den Eingangsrechnungen der Honorarabteilungen mit künstlerischen Leistungen in Zusammenhang gebracht werden konnten, wurde bis zu fünf Jahre rückwirkend mit KSK-Abgaben belegt.
Viele Unternehmen zeigten sich überrascht. Mann hatte die Sozialabgabenpflicht über Jahre einfach ignoriert. Das Bohlen/RTL-Beispiel nahm die Unternehmerlobby gerne als Argument, der Politik unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus ein ungeliebtes Kind niederzuringen.
Dabei ist eine Abgabe von 4,9 % nicht zu viel verlangt, denn nur durch die Künstlersozialkasse ist es der Wirtschaft überhaupt möglich, aus einem Heer ständig verfügbarer und preiswerter Mitarbeiter zu schöpfen, die schreiben, komponieren, produzieren, moderieren etc. 160.000 Selbstständige sind derzeit über die KSK versichert, im Bereich Musik allein knapp 43.000 Menschen, vom Orchestermusiker über den Werbemusikproduzenten bis zum Musiklehrer. Bei Wegfall der KSK würden die Honorare nicht entsprechend in die Höhe gehen können, um sich privat abzusichern.
Will die Politik nicht eine weitere Berufsgruppe in Armut treiben und der Wirtschaft nicht die Möglichkeit verbauen, Freelancer für Marketing-Aktivitäten kostengünstig und projektbezogen zu beschäftigen, muss die KSK erhalten bleiben. Allein der Schaden, den der deutsche Kulturbetrieb durch eine solche Entscheidung erleiden würde, wäre immens. Wenn Unternehmer sich von den Finanzbehörden gegängelt fühlen, mögen sie doch bitte andere Stellschrauben des Gesellschaftsgefüges attackieren und sich auch mal selber überlegen, welchen Nutzten sie aus dem Künstlersozialgesetz ziehen.
Ralf Willke
Nachtrag
Inzwischen gibt es Meldungen, dass der von Deutschen Kulturrat verbreiteten Meldung ein Missverständnis der Bremer Senatspressestelle zu Grunde liegt. Mehr hierzu unter www.dasauge.de/aktuell/ausbildung_beruf/e1204
Zum Nachlesen
Worum geht es eigentlich? Die KSK gewährt seit fast 30 Jahren Selbstständigen in Kreativberufen eine Sozialversicherung ähnlich der eines Angestellten. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden zu 50% von der KSK getragen. Die andere Hälfte leistet der Versicherte selber. Diese Errungenschaft ermöglicht Musikern, Journalisten, Schauspielern, Autoren und vielen anderen Freiberuflern eine bezahlbare Absicherung gegen Krankheit sowie eine erkleckliche Rentenanwartschaft.
Die KSK mit Sitz in Wilhelmshaven wird vornehmlich durch die Künstlersozialabgabe finanziert. 4,9 Prozent einer jeden Honorarrechnung für Texte, Bilder, Filme oder Musik müssen von den Unternehmen an die KSK abgeführt werden. Die Zahlungsmoral war bis vor einigen Jahren eher schlecht, und als der Staat es mit dem Geldausgeben noch nicht so genau nahm, wurden die fehlenden Mittel brav aus dem Bundeshaushalt beglichen. Seit geraumer Zeit hat der Bund seine Zuschüsse auf 20% des KSK-Haushalts von derzeit über 600 Millionen Euro eingefroren.
300 Mio bringen die Versicherten selber auf. Die restlichen Millionen hat die KSK auch mit Hilfe aufsehenerregender Prozesse vor Sozialgerichten erstritten: So wurde RTL dazu verdonnert, 173.000 Euro für die Tätigkeit Dieter Bohlens als Juror bei DSDS in den Jahren 2002 bis 2006 nachzuzahlen. Begründung: Ungeachtet des Niveaus handele es sich um eine Tätigkeit freier schöpferischer Gestaltung. Glück hatten hingegen die Klitschko-Brüder: ihre Süßwarenwerbung wurde von einem Sozialgericht nicht als darstellende Kunst gewertet, und die Agentur als Auftraggeber kam glimpflich davon.
In letzter Zeit wurde verstärkt auf Betriebsprüfungen von Unternehmen gesetzt, um alle Honorarrechnungen, die nur nach künstlerischer Tätigkeit rochen, als KSK-abgabenpflichtig zu deklarieren. Jeder betextete Online-Shop, jeder Grafikschnipsel, jeder noch so kleine Film und jede Komposition, die in den Eingangsrechnungen der Honorarabteilungen mit künstlerischen Leistungen in Zusammenhang gebracht werden konnten, wurde bis zu fünf Jahre rückwirkend mit KSK-Abgaben belegt.
Viele Unternehmen zeigten sich überrascht. Mann hatte die Sozialabgabenpflicht über Jahre einfach ignoriert. Das Bohlen/RTL-Beispiel nahm die Unternehmerlobby gerne als Argument, der Politik unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus ein ungeliebtes Kind niederzuringen.
Dabei ist eine Abgabe von 4,9 % nicht zu viel verlangt, denn nur durch die Künstlersozialkasse ist es der Wirtschaft überhaupt möglich, aus einem Heer ständig verfügbarer und preiswerter Mitarbeiter zu schöpfen, die schreiben, komponieren, produzieren, moderieren etc. 160.000 Selbstständige sind derzeit über die KSK versichert, im Bereich Musik allein knapp 43.000 Menschen, vom Orchestermusiker über den Werbemusikproduzenten bis zum Musiklehrer. Bei Wegfall der KSK würden die Honorare nicht entsprechend in die Höhe gehen können, um sich privat abzusichern.
Will die Politik nicht eine weitere Berufsgruppe in Armut treiben und der Wirtschaft nicht die Möglichkeit verbauen, Freelancer für Marketing-Aktivitäten kostengünstig und projektbezogen zu beschäftigen, muss die KSK erhalten bleiben. Allein der Schaden, den der deutsche Kulturbetrieb durch eine solche Entscheidung erleiden würde, wäre immens. Wenn Unternehmer sich von den Finanzbehörden gegängelt fühlen, mögen sie doch bitte andere Stellschrauben des Gesellschaftsgefüges attackieren und sich auch mal selber überlegen, welchen Nutzten sie aus dem Künstlersozialgesetz ziehen.
Ralf Willke
Nachtrag
Inzwischen gibt es Meldungen, dass der von Deutschen Kulturrat verbreiteten Meldung ein Missverständnis der Bremer Senatspressestelle zu Grunde liegt. Mehr hierzu unter www.dasauge.de/aktuell/ausbildung_beruf/e1204
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