DJTommyM
Habe folgendes gelesen:
Ist Dieter Bohlens Tätigkeit in der Jury der RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar" Kunst oder nicht?
Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Sozialgericht Köln. Grund ist ein Streit zwischen dem Fernsehsender und der Künstlersozialkasse um Sozialabgaben.
Die Kasse hatte für die Tätigkeit der Jury in Sendungen von 2002 bis 2006 eine Künstlersozialabgabe von knapp 173 000 Euro gefordert, wie das Gericht am Montag in Köln mitteilte. RTL verweigerte die Zahlung und klagte gegen den Beitragsbescheid. Nach Meinung des Senders üben die Juroren keine künstlerische Tätigkeit aus. Am kommenden Montag wollen die Richter entscheiden.
"Strittig ist, ob es sich um Kunst handelt", sagte ein Gerichtssprecher. Dabei gehe es ausschließlich um die Arbeit der Jury. Gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz gilt als Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
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Die Künstlersozialkasse bietet Künstlern und Publizisten soziale Absicherung fürs Alter sowie gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Finanziert wird sie zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten, zu 20 Prozent über einen Zuschuss des Bundes sowie zu 30 Prozent aus der Künstlersozialabgabe. Diese wird bei Unternehmen erhoben, die künstlerische und publizistische Beiträge verwerten.
Ich weiss, Bohlen ist nicht bei jedem beliebt, aber wenn, dann müsste doch RTL die 173 000 € zahlen, oder wie denkt ihr?
LG Tommy
Ist Dieter Bohlens Tätigkeit in der Jury der RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar" Kunst oder nicht?
Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Sozialgericht Köln. Grund ist ein Streit zwischen dem Fernsehsender und der Künstlersozialkasse um Sozialabgaben.
Die Kasse hatte für die Tätigkeit der Jury in Sendungen von 2002 bis 2006 eine Künstlersozialabgabe von knapp 173 000 Euro gefordert, wie das Gericht am Montag in Köln mitteilte. RTL verweigerte die Zahlung und klagte gegen den Beitragsbescheid. Nach Meinung des Senders üben die Juroren keine künstlerische Tätigkeit aus. Am kommenden Montag wollen die Richter entscheiden.
"Strittig ist, ob es sich um Kunst handelt", sagte ein Gerichtssprecher. Dabei gehe es ausschließlich um die Arbeit der Jury. Gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz gilt als Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
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Die Künstlersozialkasse bietet Künstlern und Publizisten soziale Absicherung fürs Alter sowie gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Finanziert wird sie zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten, zu 20 Prozent über einen Zuschuss des Bundes sowie zu 30 Prozent aus der Künstlersozialabgabe. Diese wird bei Unternehmen erhoben, die künstlerische und publizistische Beiträge verwerten.
Ich weiss, Bohlen ist nicht bei jedem beliebt, aber wenn, dann müsste doch RTL die 173 000 € zahlen, oder wie denkt ihr?
LG Tommy