KSK -auch Bandleader müssen zahlen!

AndreD

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Hallo,
habe gerade folgende Mail von einer Freundin erhalten,
vielleicht ist es für den einen oder anderen interessant hier..


Musiker führt Muster-Prozess gegen die KSK (Künstlersozialkasse)-Mehrfachabgabe

Peter Fleischhauer schreibt:

Am Montag, den 23. März 2009 findet um 11:30 Uhr im Sozialgericht

Köln (Adresse findet ihr unten) mein Prozess gegen die KSK statt.



Das Urteil wird jedoch nicht nur für mich, sondern auch für viele

Musiker und Musik-Formationen in ganz Deutschland von großer

Bedeutung sein

Wir wehren uns in diesem Prozess gegen die aktuelle Praxis der KSK,

dass auf gezahlte Musikergagen sowohl der Veranstalter,

als auch der jeweilige Bandleader oder Orchesterbetreiber zahlen muss

- die sogenannte Mehrfach-Abgabe.

Wer bisher mit seiner Band oder Formation noch nicht in den Fokus der

KSK geraten ist, der hat Glück gehabt.

Wer jedoch demnächst von der KSK geprüft wird und bisher für seine

Band noch keine Abgaben geleistet hat,

der wird bei einer Betriebsprüfung mit Rückzahlungen für die

Auftritte der letzten 5 Jahre rechnen müssen.



Da fällt ganz schnell eine Summe von mehreren tausend Euro an, die

durchaus auch - wie bei mir - existenzbedrohend sein kann.

Ich bitte euch - falls es euch möglich ist - um eure Solidarität

durch persönliches Erscheinen zum Gerichtstermin.

Wenn der Gerichtssaal aus allen Nähten platzen würde, dann wäre das

eine würdige Kulisse um der KSK, dem Richter und den beiden

Laienschöffen zu dokumentieren, dass es hier nicht nur um den Fall

Peter Fleischhauer, sondern um den Fall aller ähnlich betroffenen

Musiker in ganz Deutschland geht.



Mein Rechtsanwalt Andri Jürgensen hat das Ganze wie folgt

zusammengefasst:



- Kann die Künstlersozialabgabe bei Musikbands mehrfach auf einen

Auftritt erhoben werden?

- Müssen sowohl Bandleader als auch Veranstalter auf die gezahlten

Gagen die Abgabe leisten?



Die KSK sagt ja, denn der Bandleader kaufe "Einzelstimmen" ein und

verkaufe an den Veranstalter den "Gesamtklang" weiter;

dann seien, so die KSK, auch beide abgabepflichtig.

Faktisch verdoppelt sich die Abgabelast in so einer Konstellation

dann von 4,4 % auf 8,8 % und entsprechend in der Vergangenheit von

bis zu 5,8 % auf 11,6 %.

Hiergegen wehren wir uns mit einem Musterverfahren - auf 1 Auftritt

kann die Abgabe auch nur 1 Mal erhoben werden.



Peter Fleischhauer:

Ohne belehrend sein zu wollen - aber viele Musiker wissen es noch nicht:



Wer in einer Musik-Formation - egal ob Trio oder Orchester - vom

Veranstalter die Gage entgegennimmt und diese

an die Kolleginnen und Kollegen verteilt, der ist nach den Regeln der

KSK ein ORCHESTERBETREIBER und ist

verpflichtet, neben dem Veranstalter ebenfalls KSK-Abgabe auf die

Gage zu zahlen! (Ausnahme: Eine GbR mit Gesellschaftsvertrag)

Meine Bitte:

Verschickt diese eMail über eure Netzwerke, damit alle davon erfahren!

Ihr könnt durch eure Solidarität mithelfen, die KSK-Mehrfach-Abgabe

zu stoppen

und euch selbst damit hohe finanzielle Nachzahlungen ersparen!


23. März 2009, 11:30 Uhr:

Sozialgericht Köln

An den Dominikanern 2

50668 Köln
 

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