Komponist ?

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mmj

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Was ist bei einer Werksanmeldung bei der Gema anzugeben,
wenn die Melodie des Instrumentals und die Melodie des Textes 2 verschiedene Personen erstellt haben?
 
wenn die Melodie des Instrumentals und die Melodie des Textes 2 verschiedene Personen erstellt haben?
Wie soll das denn gehen?
Melodie ist Melodie. Ob die gesungen oder instrumental ist ist wurscht.
 
man kann auf einem Instrumental den gleichen Text mit anderen Noten singen
so als bsp
 
man kann auf einem Instrumental den gleichen Text mit anderen Noten singen
so als bsp
So als Beispiel würde ich mal annehmen, dass das dann ne Bearbeitung des Originales ist, bei der sich dann die Frage stellt, ob das zulässig ist.
Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass ein Song mit zwei verschiedenen Melodien als der selbe Song akzeptiert werden kann / wird.
 
Ich nehme mal an, der Fragesteller hat ein Instrumental geschrieben und jetzt hat jemand nen Text und eine Melodie dazu gemacht.
 
Möglich.
Dürfte aber keinen Unterschied machen.
Haben die beiden das in Zusammenarbeit gemacht, dann heists wohl Text: "A", Melodie "A", "B".
Ansonsten ist es ne Bearbeitung durch "B" des Stückes von "A" - meiner Ansicht nach.

Vielleicht weiss der Rechtsgelehrte da mehr drüber. :D
 
also erst war das Instrumental dann hat später jemand dazu einen Text geschrieben und dazu eben auch die Melodie die gesungen werden soll
 
Hi,

ich komponiere auch ab und zu Gesangslinien, also eine Gesangsmelodie, für ein existierendes Instrumental. natürlich auf Wunsch und in Absprache mit dem Komponisten des Instrumentals.
Ich bin damit definitiv Mitautor, also Komponist, des daraus entstehenden Musikstücks. Da steckt meine kreative Leistung drin.

Gruß
sf
 
Grundprinzip: Text ist eine Seite, die Melodie (Komposition) die andere

Sind mehrere beteiligt (an der Melodie), müssen diese sich darüber einigen, wie hoch Ihre jeweiligen Anteile sind, zum Beispiel:

Text: Anton
Musik: Berta (30%), Christa (70%)

Je einfacher, desto besser. "Mein" Sarah hat 4 Urheber (der Einfachheit haben wir alle vier sowohl bei Text als auch bei Musik eingetragen => jeder bekommt - bekäme(!) - 1/4).

Bernd
 
besten dank für die Info :)
 
Dazu gibt es einige klassiche Beispiele. Am bekanntesten sind die Beatles, die für die meisten Songs Lennon/McCartney als Autoren angegeben haben. Auch für Songs, die John Lennon oder Paul McCartney komplett alleine aufgenommen und geschrieben haben.

@Tubeless:
Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass ein Song mit zwei verschiedenen Melodien als der selbe Song akzeptiert werden kann / wird.

Ich glaube, Du musst an Deiner Vorstellungskraft arbeiten ;-)

Es gibt tausende bekannte Songs, die aus mehreren Melodien zusammengesetzt sind. In avancierteren Bereichen (Jazz/Avantgarde-Rock etc) kann man auch oft mehrere verschiedene Melodien gleichzeitig hören.

Und auch bei ganz normaler, eingängiger Musik hat man öfter den Fall, dass der Bass der einen und der Gesang einer ganz anderen, passenden Melodie folgt.
 
Ich bin kein GEMA Mitglied, daher die Frage:
Wie hoch die Anteile sind, wird aber nur im Innenverhältnis geregelt oder?

Um beim Beispiel zu bleiben, würden doch bei der GEMA Berta & Christa beide als Komponisten angegeben und würden die 70 / 30 Verteilung selbst regeln, so daß von der 50 / 50 Verteilung bei der GEMA, dann immer Berta 20% an Christa "nachzahlt" ?? Oder Ist es möglich das gleich bei der GEMA anzugeben?
 

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