Irischer Segen - Rechte

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klangreich

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Hallo zusammen,
wir stehen mit unserer Kirchenband nun vor folgender Situation:
Im Januar MÜSSEN wir ins Tonstudio und ein kurzes Album aufnehmen, zu erklären warum wir MÜSSEN würde hier zu lange dauern und steht nicht zur Debatte...
Das Problem ist, wir haben bisher genau ein eigenes Lied.
Ich habe noch 2 andere Lieder hier herumliegen, die ich noch fertig schreiben kann und dann wären die auch noch machtbar ...
Das wären dann 3 Songs. Im Repertoire haben wir aber noch andere Lieder. Das Problem ist, ich weiß nicht, ob wir diese aufnehmen und veröffentlichen dürfen.
Das wären z.B. der Irische Segen / Möge die Straße, Gott ist Liebe von Albert Frey, Aufstehn aufeinander zugehn
Wäre toll, wenn mir jemand erklären könnte, was die Bedingung bei solchen Songs ist, dass man sie aufnehmen und veröffentlichen darf.
 
Zu den einzelnen Lieder kann ich nichts sagen,da solltet ihr euch vielleicht auch an anderer Stelle kundig machen und nicht unbedingt in einem Forum.
Gerade wenn die Lieder auf CD veröffentlicht werden MÜSSEN.
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Es gibt ja z.B. diese 70 Jahre Klausel,welche aber auch nicht immer
greifen muss,da die Rechte wohl auch an die Erben weitergegeben werden
kann.
Für Albert Frey könnte z.B. auch die GEMA zuständig sein.
Also es gibt ne Menge Faktoren,die man beachten muss und die Rechte sollten auch für jedes Lied individuell geklärt werden.
Da kann man keine Pauschalaussagen machen.
Hier mal ein Link zum Thema Urherrecht.
http://www.e-teaching.org/projekt/rechte/urheberrecht/
 
Zu den einzelnen Lieder kann ich nichts sagen,da solltet ihr euch vielleicht auch an anderer Stelle kundig machen und nicht unbedingt in einem Forum.
Gerade wenn die Lieder auf CD veröffentlicht werden MÜSSEN. :)
Es gibt ja z.B. diese 70 Jahre Klausel,welche aber auch nicht immer
greifen muss,da die Rechte wohl auch an die Erben weitergegeben werden
kann.

Nein, können sie nicht.

Einzige Ausnahme: wenn ein Komponist ein Stück zu Lebzeiten *nicht* veröffentlicht hat, kann ein Erbe das tun. Sobald so ein Stück aus einem Nachlass von einem Erben veröffentlicht wird, läuft eine neue Frist.

Alle Kompositionen, die ein seit 70 Jahren verstorbener Komponist zu seinen Lebzeiten selbst veröffentlcht hat, sind de facto gemeinfrei. Aufpassen muss man allerdings bei Bearbeitungen wie zum Beispiel neuen Arrangements.

Spielt man zum Beispiel "Summertime" von George Gershwin, greift seit dem 1. Januar 2008 die hier durch den bedauerlich kurzen Lebenslauf Gershwins begründete 70-Jahre Regel.
Man kann es aufnehmen, aufführen, veröffentlichen -- auch kommerziell, ohne irgend jemanden auch nur fragen zu müssen.

Vorausgesetzt, man besorgt sich Noten, die ebenfalls so alt sind. Zum Beispiel ein unbearbeitetes Reprint der Originalausgabe von Porgy and Bess.

Spielt man allerdings 1:1 die Version von Janis Joplin/Big Brother nach, sieht die Sache anders aus, dann muss man den Anteil der in dieser Aufnahme beteiligten Musiker berücksichtigen.
 
Bei den Notensätzen, die Ihr habt, müssten doch die Verlage / Rechteinhaber usw draufstehen - fragt doch einfach mal dort an.
 

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