Irischer Dichter will weiterleben

Ran

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Hi,
wie sieht das mit dem Recht auf einem irischen Dichter aus? Was darf man (Live? Wenn ja, muß man irgendwas Gema technisch beachten?) und was darf man nicht.. Der gute Mann hat bis 1939 gelebt, wäre also nach Deutschen Gesetz schon etwas kompliziert. Aber der war ja Ire. Kennt sich da zufälig jemand aus?

Grüße,
Randy
 
Hi!

Wo spielt ihr den Gig den? Wenns ned soo was großes is würd ich aus jeden Fall drauf pforzen :-D

Sonst... :-? - Anfrage bei GEMA? :-? :-? :-?

seas,
LeFish
 
Wo wir demnächst spielen steht noch nicht fest, sollte mehr so eine generelle Frage sein, wie sich das mit sowas verhält. Nicht das man sich zu spät darüber informiert und nachher irgendeine Klage des Erben am Hals hat oder die Gema klopft. Naja, ok, ich ruf da jetzt mal an denk ich.
 
Ok, für alle die es intressiert:
Da es sich um einen Dichter handelt, muss man sich nicht an die Gema wenden, sondern an die "Vg Wort".
Allerdings handelt es sich um einen Irischen Dichter. Was die Vg Wort in Deutschland ist, heißt in Irland "ALCS". Allerdings muß man nicht dort um die Rechte dazu fragen, sondern bekommt nur Auskunft, bei welchem Verlag der Dichter/Schriftsteller ist/war.
Ist er über 70 Jahre Tot, verfällt das Urheberrecht, aber Achtung: Wenn ein anderer Author eine Neuauflage Veröffentlicht und man nimmt davon den Text, muß man wieder aufpassen..... und bis man dann endlich weiß, was abgeht, hätte man vermutlich schon 2 eigene Texte verfassen können, gnarf.
 

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