Hochladen eines DJ-Sets auf Youtube?

S

suhler

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Hi zusammen,

Ich habe mich mit allen wesentlichen Informationen zu diesem Thema auseinander gesetzt. Ein DJ-Set gilt ja als Zweitwerk (Bearbeitung) und bedarf somit der Zustimmung der Urheber (oder Rechteinhaber) der verschiedenen Lieder, um öffentlich wahrnehmbar gemacht (z.b. auf Youtube) werden zu können. Alternativ kann man auch Kollektivverwertungsgebühren bezahlen (Deutschland Gemma, Schweiz Suisa, etc.).

Normalerweise mach ich eigene Musik in Form von sogenannten "Live-Acts". Aber ab und zu wäre es auch mal witzig ein DJ-Set mit Vinyl hochzuladen.

Nun zu meiner Frage: Ich habe gelesen, dass Youtube DJ-Mixe nicht gleich zensiert, sondern sie monetarisiert und dabei die Einnahmen den Künstlern zukommen lässt. Stimmt dies? Somit könnte ich ohne Rechte abzuklären ein DJ-Set hochladen, darf es einfach nicht für mich selber monetarisieren? Zensiert wird ein solches Video nur, wenn es ein Rechteinhaber ausdrücklich wünscht.

Ausserdem war ich mal an einem Podiumsgespräch, wo ein Google Anwalt zugegen war und der Präsident der Suisa (Schweizer Kollektivverwertungsgesellschaft für Musik), bei dem genau dies angetönt wurde, aber nicht für DJ-Sets bestätigt wurde.

Für eine Bestätigung hierfür wäre ich dankbar, da man ja ein properer Bürger sein will ;)
 
Nun zu meiner Frage: Ich habe gelesen, dass Youtube DJ-Mixe nicht gleich zensiert, sondern sie monetarisiert und dabei die Einnahmen den Künstlern zukommen lässt. Stimmt dies? Somit könnte ich ohne Rechte abzuklären ein DJ-Set hochladen, darf es einfach nicht für mich selber monetarisieren? Zensiert wird ein solches Video nur, wenn es ein Rechteinhaber ausdrücklich wünscht.
Darüber wie und was genau bei Youtube erlaubt ist und in welcher Form und mit welchen Bedingungen etwas bei Youtube stattfinden darf, wäre es wohl ausschliesslich am zweckmäßigsten und sinnvollsten auch bei Youtube direkt nachzufragen, denn Recording.de wird darüber weder zu entscheiden haben, noch für die Bedingungen von Youtube verbindliche und rechtlich verwendbare Auskünfte geben können. ;)
 
@McCoy

Ich dachte ja nur, evtl. findet sich hier jemand, der das schonmal selber abgeklärt hat ;) Youtube selber zu kontaktieren wird viel aufwendiger sein, als kurz mal hier im Forum zu posten.

Da es allerdings um Verträge zwischen Youtube mit Kollektivverwertungsgesellschaften geht, werde ich aber wohl nicht darum herum kommen :(
 
@suhler
ich versuche mich kurz zu fassen bzw. nur Denkanstösse zu geben:
-ja, es gibt drölfzigtausend DJ-Sets bei YT, die nich da sind, sind dann aber von Raves/aus Clubs oder von bekannten DJ-Größen -> Deine auch? wenn nein, ist Dein Zimmer/Du-selbst so schön anzusehen, daß überhaupt jemand das Video guckt und nicht nur hört?
-mal werden Sets gesperrt mal geduldet -> hängt auch viel mit zusammen, ob der/die DJs Werbung drin haben (auch versteckte), bekannte YT-Channels sind, Playlist vorhanden ja/nein usw.
-was erhoffst Du Dir dadurch? viraler Hit sicher nicht...Bookings? dann spiel lieber Lotto, größere Chance...just for fun? ist es den Aufwand mit Rechten dann überhaupt wert? - da wäre Soundcloud oder Mixit die bessere Adresse als YT
 
@TheSarge

Just for fun. Ausserdem schreibe ich eine Arbeit über das Thema ;) Ich glaube ich nehme direkt mit Youtube Kontakt auf.
 
Wie ist der aktuelle Stand, was hast du herausfinden können und was hat YouTube gesagt?
Und wie ist die Arbeit angekommen? :)
 

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