GEMA-Vergütung bei Remixen und anderen Produktionen?

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rt84

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Hallo in die Runde!

mich beschäftigt in Bezug auf die GEMA seit einiger Zeit folgende Frage:
Wenn ich von Künstler XY einen Remixauftrag für seine neue Single erhalte und dieser Remix zusammen mit dem Original veröffentlicht wird, gelte ich dann als Bearbeiter und kann meinen Remix parallel als Bearbeitung bei der GEMA anmelden? Und erhalte ich daraufhin eine entsprechende Vergütung bei Radioplays etc. meines Mixes?

Sollte dies der Fall sein, verhält es sich in folgenden Situationen dann genauso?
- Ein Songwriter bietet mir ein Thema an, welches ich dann komplett produziere und veröffentliche.
- Ich habe die Freigabe für eine Coverversion, die ich dann produziere und veröffentliche.
Gelte ich in diesen Fällen auch als Bearbeiter und habe Anspruch auf eine Vergütung bei Plays?


Bisher war ich davon ausgegangen, dass ich nur Werke anmelde, die ich selbst komponiert / getextet habe.
Allerdings habe ich jetzt mehrere Schreiben von der GEMA erhalten, laut denen vermutet wird, dass ich Rechte an bestimmten Songs habe (die ich aber „nur“ produziert habe).

Wisst ihr genaueres?

Freue mich über eure Hilfe!
 
So, wie ich die GEMA-Richtlinien verstehe, erwirbst Du in allen geschilderten Fällen einen Anteil an der Urheberschaft als Bearbeiter.

Nur, wenn Du ein fertig arrangiertes, aufgenommenes Stück lediglich mixt und masterst, ohne Samples zu verschieben, zu loopen oder dergleichen, wirst Du nicht zum Bearbeiter, weil Du lediglich technische Dienstleistungen erbringst um ein von anderen geschriebenes und interpretiertes Stück gut klingen zu lassen.

Bei einem Remix triffst Du aber künstlerische Entscheidungen, die ein teilweise neues Werk hervorbringen. Und solche Arbeiten kannst Du nicht nur bei der GEMA melden, Du musst es sogar.
 
Hmm, ich habe an anderer Stelle gehört, dass man sowas nur in Sonderfällen anmeldet. Und zwar, wenn man sich mit den Urhebern (Komponist / Texter) entsprechend darauf einigt?!

Naja, ich habe meine Fragen auch an die GEMA geschrieben, frage mich allerdings ob und wann ich da Antwort bekomme.... :)
 
Hmm, ich habe an anderer Stelle gehört, dass man sowas nur in Sonderfällen anmeldet. Und zwar, wenn man sich mit den Urhebern (Komponist / Texter) entsprechend darauf einigt?!

Wenn Du eine genehmigte Bearbeitung veröffentlichst, solltest Du eigentlich auch Deinen Teil für die Aufführung der Bearbeitung bekommen. Und wenn Du Mitglied bist, musst Du ja sowieso anmelden.

Siehe auch: https://recording.de/Community/Forum/Homerecording/Musikrecht_und_-finanzen/145586/Post_1482950.html
 
Was mich interressieren würde wäre, wie es mit Remix Wettbewerben aussieht, die man gewonnen hat.
Da gewinnt man ja meistens nur ein Release oder bestimmte Preise.
Wie siehts mit Komponisten Anteilen aus?
Lg Hitman
 
Was mich interressieren würde wäre, wie es mit Remix Wettbewerben aussieht, die man gewonnen hat.

Wenn der Gewinn eine Veröffentlichung als Bonustrack oder dgl. ist, muss nach GEMA-Richtlinien ein Bearbeiteranteil pro verkaufter CD anfallen. Ob das in der Praxis auch so gemacht wird, weiß ich nicht, die Richtlinien sind aber so.
 

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